Von Konditionalität spricht man, wenn in der internationalen Politik, den internationalen Wirtschaftsbeziehungen oder in der Entwicklungszusammenarbeit die Gewährung von Leistungen, wie z.B. Darlehen, Schuldenerlass oder bilaterale Hilfe, an Bedingungen (lateinisch: conditio) geknüpft ist. Diese Bedingungen werden den betroffenen Staaten meist von internationalen Organisationen, Finanzinstitutionen oder Regierungen auferlegt. Ihre Einhaltung soll einen möglichst vertrags- und rechtskonformen Gebrauch der gewährten Darlehen bzw. Entwicklungshilfe gewährleisten und – soweit vereinbart – möglichst optimale Voraussetzungen für die Rückzahlung gewährleisten.