Als "Gute Dienste" werden im Völkerrecht und den internationalen Beziehungen diplomatische und humanitäre Initiativen eines Drittlandes oder einer Organisation bezeichnet, deren Ziel die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten ist. Gute Dienste umfassen insbesondere Bemühungen zur Vermittlung und Streitschlichtung. Zu Guten Diensten zählt ebenfalls das Auftreten eines Drittlandes als Schutzmacht zur Vertretung der Interessen eines Staates und Aufrechterhaltung der Kontakte zwischen Konfliktparteien, die keine direkten diplomatischen Beziehungen unterhalten.
Die Erbringung Guter Dienste kann entweder auf dem freiwilligen Angebot eines Landes oder einer Institution beruhen oder auf Ersuchen einer Konfliktpartei erfolgen. Gute Dienste werden insbesondere von Ländern mit langjähriger Tradition und Reputation hinsichtlich ihrer Neutralität und Verlässlichkeit, wie z.B. die Schweiz, in Anspruch genommen. Auch die Vereinten Nationen spielen hier eine wichtige Rolle. An privaten Organisationen sind hauptsächlich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und das in Genf ansässige Zentrum für humanitären Dialog zu nennen.