Prozess der aktiven Wiedergutmachung von Gewaltakteuren verschuldeter Schäden und Verletzungen durch die Wiederherstellung und Heilung der verletzten/zerstörten sozialen Beziehungen zwischen den Täter- und Opfergruppen im Besonderen und den am Konflikt beteiligten Gruppen bzw. Gemeinschaften im Allgemeinen. Wenn direkte Wiedergutmachung nicht möglich ist, wird die Schuld durch Strafe gesühnt und damit abgetragen. Dadurch erlebt die vom Unrecht betroffenen Personen Genugtuung. Sühne kann auch von den Tätern ausgehen, indem sie sich durch Sonderleistungen oder Verzichte selbst bestrafen und/oder gegenüber den Opfern um Vergebung bitten.