Im Unterschied zur "Autonomie" [Link zum Stichwort "Autonomie" im Glossar] bezeichnet "Unabhängigkeit" jenen Status eines Staates, der es ihm – etwa nach einer Sezession [Link zum Stichwort "Sezession" im Glossar] – ermöglicht, das unbeschränkte Recht auf nationale Selbstbestimmung wahrzunehmen und die Souveränität über sein eigenes Territorium und über das auf diesem Territorium lebende Staatsvolk auszuüben. Die Unabhängigkeit und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten werden in der Regel durch die diplomatische und völkerrechtliche Anerkennung von Seiten einer Mehrheit der bestehenden Staaten sowie die Aufnahme in die Vereinten Nationen und in weitere internationale Organisationen bestätigt und damit international rechtskräftig.