Das Prinzip der Schutzverantwortung, das 2005 auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen von ausnahmslos allen Mitgliedsstaaten anerkannt wurde, schreibt die Verantwortung der nationalen Regierungen bzw. Staaten fest, systematische Menschenrechtsverletzungen und Massenverbrechen auf ihrem Territorium zu verhindern und juristisch zu verfolgen. Damit wurde das Prinzip der staatlichen Souveränität neu definiert. Die Souveränität der Staaten gilt nur solange, wie die Regierungen ihren Verpflichtungen nachkommen. Ist dies nicht der Fall, geht die Verpflichtung zur Verhinderung schwerster Menschenrechtsverletzungen an die internationale Gemeinschaft über, konkret die UNO und den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag. Sie ist dann in der Pflicht, angemessene diplomatische, humanitäre oder andere friedliche Mittel zum Schutz von Zivilisten zu ergreifen. Erst wenn derartige Maßnahmen aussichtslos erscheinen, darf und muss die internationale Gemeinschaft bereit sein, auch Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Neben Sanktionen können hierzu auch durch den UN-Sicherheitsrat mandatierte Interventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung zählen.