Die Schutzverantwortung ist eine neue Norm des Völkerrechts. Sie regelt die Pflicht des einzelnen Staates, das Wohlergehen der ihm kraft seiner Personal- oder Gebietshoheit unterstellten Bürger zu gewährleisten. Ist die Regierung eines Staates nicht fähig oder willens, ihre Staatsbürger vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen, darf die internationale Staatengemeinschaft kraft eines vom UN-Sicherheitsrat erteilten Mandats zum Schutz der bedrohten Bevölkerung eingreifen.