Retorsion (lateinisch: retorquere = zurückdrehen) bezeichnet im Völkerrecht die Reaktion eines Völkerrechtssubjektes (in der Regel eines Staates) mit grundsätzlich zulässigen Mitteln auf eine rechtsverletzende, disziplinierende oder strafende Handlung von Seiten eines anderen Völkerrechtssubjekts. Solche Mittel sind z.B. Strafzölle bzw. Einfuhrsperren für ausgewählte Waren oder der Abbruch der diplomatischen Beziehungen.
Das Mittel der Retorsion findet verbreitet im Bereich der internationalen Handelsordnung Anwendung. Es wurde auch im Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) kodifiziert. In WTO-Streitschlichtungsverfahren kann dem klagenden Land das Recht auf Retorsion (z.B. durch handelsbeschränkende Maßnahmen) gegen das beklagte Land zugesprochen werden.