Beobachtung und Erzwingung (enforcement) der Umsetzung des Friedensschlusses sowie der vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen, auch unter Anwendung von militärischer Gewalt.
Beobachtung und Erzwingung (enforcement) der Umsetzung des Friedensschlusses sowie der vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen, auch unter Anwendung von militärischer Gewalt.