Menschenrecht sind grundlegende Schutz- und Anspruchsrechte einer einzelnen Person gegenüber dem Staat, in dem sie lebt. Sie verpflichten die Staaten, die Rechte ihrer Bürger zu respektieren (respect), deren Verletzung durch Dritte zu verhindern (protect), Maßnahmen zu ihrer Garantie zu ergreifen (fulfill) und ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 formuliert 28 Grundrechte sowie die Pflicht/Beschränkung, bei der Ausübung der eigenen Rechte, "die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen".
Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für Staaten nicht verbindlich ist, stellen die beiden Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 für all jene Staaten bindendes Recht dar, die sie ratifiziert haben dar. Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) schützt das Individuum vor gewaltsamen Angriffen auf sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit und seine persönliche, politische und religiöse Freiheit. Der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) schützt darüber hinaus vor direkter und struktureller Gewalt, wie Zwangsarbeit, menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, gewaltsamer Vertreibung und dem Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen vom Zugang zu Bildung und Gesundheit.
Eine dritte Dimension vergleichsweise abstrakter und überwölbender kollektiver Rechte von Gesellschaften und Völkern, wie das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt, ist bisher vergleichsweise wenig kodifiziert. Regionale Abkommen sowie die Verankerung von Menschenrechten in den Verfassungen der Nationalstaaten ergänzen das internationale Menschenrechtsregime.