Der Politikwissenschaftler Harold D. Lasswell definiert Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zugunsten eines speziellen Vorteils in einer Position öffentlicher oder ziviler Verantwortung. Synonyme sind Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Im juristischen Sinn bezeichnet Korruption den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtstaatlichen bzw. zivilgesellschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (z.B. Stiftungen) mit dem Ziel, einen materiellen oder auch immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.