Eingriff mit militärischen Einheiten in das Hoheitsgebiet eines Staates, der den Schutz von Menschen in einer humanitären Notlage, beispielsweise bei massiven und systematischen Menschenrechtsverletzungen, zum Ziel hat. Mitunter werden humanitäre Interventionen auch mit dem Schutz der Staatsbürger der intervenierenden Länder (humanitäre Rettung) in dem betreffenden Land begründet. Vorausgesetzt wird, dass der betroffene Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, den gefährdeten Menschen und Gruppen selbst Schutz zu gewähren.
Die "humanitäre Intervention" ist nicht als Instrument zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der Sicherheit in der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben. Streng genommen kollidiert sie mit dem in der Charta verankerten Souveränitätsprinzip, worauf sich Kritiker und Gegner immer wieder berufen. Befürworter der "humanitären Intervention" verweisen dagegen auf das höhere Gut der universellen Menschenrechte und auf die Verantwortung der Weltgemeinschaft, diese zu schützen.