Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet die ausschließlich den Organen des Staates zustehende Befugnis, auf seinem Staatsgebiet physische Gewalt (körperliche Zwangsgewalt) einzusetzen. Das Gewaltmonopol ist ein wesentlicher Teil der inneren Souveränität eines Staates.
Das Gewaltmonopol ist letztlich nur dann legitim und kann freiheitssichernd wirken, wenn die der staatlichen Gewalt unterworfenen Bürger die Amtsträger des Staates direkt und indirekt wählen und sie gegebenenfalls zur Verantwortung ziehen können. Das demokratische Prinzip von freien Wahlen, demokratischer Partizipation der Bürger und Verantwortlichkeit der politischen und administrativen Amtsträger wird durch die Gewaltenteilung zwischen den verschiedenen Staatsorganen (Legislative, Exekutive, Judikative) und die Gesetzesbindung von staatlichem und Verwaltungshandeln (Rechtsstaatlichkeit) vervollständigt.
Weitgehend anerkannt ist ein privates Widerstandsrecht für den Fall, dass die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist dies im Artikel 20 Absatz 4 geregelt.