Friedensschaffung umfasst alle Maßnahmen, die in bestehende, fortdauernde Konflikte hineinwirken, um feindliche Parteien zu einer Einigung zu bringen (z.B. durch den Abschluss eines Friedensvertrags oder Waffenstillstands). Im Wesentlichen wird dies durch politische bzw. friedliche Mittel angestrebt, wie sie in Kapitel VI der UN-Charta vorgesehen sind (z.B. Vermittlung, Verhandlung).