Das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle und Ausbalancierung der wichtigsten Staatsorgane (Gewaltenteilung) wurde 1787 erstmals in der Verfassung der Vereinigten Staaten festgeschrieben. Dem Prinzip liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) nur zu trennen und ihre Unabhängigkeit zu garantieren. Jede Gewalt muss auch über die Machtmittel verfügen, ihre eigene Funktion zu verteidigen und so dafür zu sorgen, dass das politische Gesamtsystem ausgewogen bleibt. Zugleich werden sie angehalten zu kooperieren, denn keine der Gewalten kann allein regieren.
Das Prinzip ist zu einem Grundsatz demokratischer Machtausübung insgesamt geworden. Überall da, wo politische Potenziale entstehen und Macht ausgeübt wird, muss die Möglichkeit zur Bildung und zur Ausübung von Gegenmacht vorhanden sein. Das Prinzip zielt damit auf den Ausgleich unterschiedlicher Interessen, unterstützt die Tendenz zum Gleichgewicht und fördert die Kooperation zwischen verschiedenen Machtpolen und gewährleistet so gesellschaftspolitische Stabilität.