Der Begriff Best Practice (wörtlich beste Praxis, bestes Verfahren) kommt ursprünglich aus der angloamerikanischen Betriebswirtschaft. Genauso wie in Unternehmen geht es auch in Organisationen des Staates bzw. der Verwaltung und der Zivilgesellschaft darum, an erfolgreichen Praktiken und Verfahren im eigenen Haus als auch in anderen Bereichen zu lernen und künftige Entscheidungen und Handlungen danach auszurichten. Das Konzept der Best Practice umschreibt somit nicht nur einen ständigen Lern- und Veränderungssprozess, sondern auch die Auseinandersetzung um die Festlegung und Geltung der für ein erfolgreiches Handeln wesentlichen und zielführenden Maßstäbe und Kriterien.