Vollständiger/ teilweiser Straferlass oder Strafmilderung für eine oder mehrere Kategorien von Straftaten, welche meist durch ein besonderes Gesetz verfügt werden. Betroffen sind in der Regel politische bzw. im Zuge politischer Aktionen, Umbrüche oder Auseinandersetzungen begangene Straftaten. Amnestien beseitigen jedoch weder die Schuld des Täters noch das Urteil.