Eine Aggression ist die Planung, Vorbereitung, Einleitung und/oder Ausführung einer Angriffshandlung gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates. Sie ist gemäß der UN-Charta völkerrechtswidrig.
Nach Artikel 8 des Römischen Statuts ist eine Aggression auch ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) fällt. Er ist gleichzusetzen mit den drei anderen Straftatbeständen, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Gemäß der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 gelten neben der Invasion, dem Angriff, der Blockade, der Besetzung, der Annexion u.a. auch die folgenden Handlungen als Aggression:
ein Angriff auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
die Nutzung des Hoheitsgebietes eines anderen Staates mit dessen Einverständnis als Ausgangsbasis für Angriffshandlungen gegen einen dritten Staat;
das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt schwere Angriffshandlungen gegen einen anderen Staat führen.