Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Anreize statt Verbote | „Heizungsgesetz“: Sinnvoller Klimabeitrag oder eine Zumutung ? | bpb.de

Debatte „Heizungsgesetz“

Standpunkt von Michael Voigtländer

Anreize statt Verbote

Michael Voigtländer

/ 5 Minuten zu lesen

Das GEG geht mit teuren, schwer zu stemmenden Sanierungskosten einher. Das erklärt auch den Widerstand gegen das Gesetz. Die Politik solle lieber auf Anreize setzen, sagt Ökonom Michael Voigtländer.

Rund ein Drittel der Kohlendioxidemissionen in Deutschland gehen auf den Gebäudesektor zurück. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es daher auch energetische Gebäudesanierungen. Doch die sind meist mit hohen Kosten verbunden. (© picture-alliance, SvenSimon | Frank Hoemann/SVEN SIMON)

Das „Heizungsgesetz“ im Überblick

  • 2020: Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bereits am 1. November 2020 in Kraft getreten. Es wurde von der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Das GEG hat in seiner damaligen Fassung bestehende Regelung zusammengeführt: das Energieeinsparungsgesetz, das Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Zudem wurden mit dem Gesetz die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz umgesetzt.

  • 2021: Externer Link: Im Koalitionsvertrag hält die Ampel-Regierung ihr Vorhaben fest, das GEG zu reformieren. Dort heißt es u.a., dass bis zum 1. Januar 2025 „jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden [soll]“.

  • 2022: Interner Link: Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Debatten um Deutschlands Energieversorgung beschleunigt. Vor dem Hintergrund sollte die geplante Gesetzesänderung auf Januar 2024 vorgezogen werden.

  • 2023: Im Frühjahr 2023 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf zur GEG-Novellierung in den Medien veröffentlicht. Dabei handelte es sich um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter Minister Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Sowohl innerhalb der Ampel-Koalition, von der Opposition als auch in der Gesellschaft wurde der Entwurf kontrovers diskutiert. Die Kritik entfachte sich vor allem an der finanziellen Belastung, die auf private Haushalte zukommen würden, aber auch an dem kurzfristigen Zeitrahmen, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Nach langen Diskussionen und Änderungen des Entwurfs, einigte sich die Ampel-Koalition im Sommer 2023 auf eine finale Fassung.

  • 8. September 2023: Externer Link: Der Bundestag verabschiedet das „Heizungsgesetz“. In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten müssen ab 2024 Heizungen mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für u.a. Bestandsbauten gilt die Vorgabe je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 bzw. 2028. Die Fristen sind an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, die bis dahin verbindlich erstellt werden müssen. Das bedeutet, dass diese Eigentümer/-innen erst aktiv werden müssen, wenn ihre Kommune die Wärmeplanung vorgelegt hat. Denn ansonsten hätten sie nicht ausreichend Informationen, um die für sie günstigste Heizung zu wählen. Zudem wurden Förderungen für den Heizungstausch beschlossen.

  • 1. Januar 2024: Die Novellierung des GEG tritt in Kraft.

  • Das Ziel des GEG ist es, die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Es gilt als zentraler Baustein der Wärmewende. Die Wärmewende ist, neben der Verkehrs- und der Stromwende, ein Teil der Interner Link: Energiewende. Sie bezeichnet die Umstellung des aktuell von fossilen Energieträgern dominierten Wärmesektors auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung. Hierzu sollen Maßnahmen wie mehr Effizienz und Einsparungen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung beitragen.

  • Mehr Informationen über Interner Link: Klimaschutz im Gebäudesektor gibt es hier.

Externer Link: Das sogenannte Heizungsgesetz ist eines der umstrittensten Gesetze der Ampel-Regierung. Für viele Beobachter gilt es als der Anfang vom Ende der Ampel-Koalition. Die Diskussionen wurden von Anfang an sehr hitzig geführt, auch weil der noch nicht abgestimmte Referentenentwurf ungeplant durch die Medien ging. Kern des GEG sind Auflagen für den Einsatz bestimmter Heizungen, die überwiegend mit erneuerbaren Energien genutzt werden können. Somit wurde das Ordnungsrecht angewendet, d. h. es werden allgemeine gesetzliche Regeln erlassen, die einzuhalten sind, unabhängig von der individuellen Situation. Dagegen wäre es aus ökonomischer Sicht besser, stärker auf den CO2-Preis zu setzen. Dieser setzt Anreize für klimafreundliche Heizungen, ohne Verbote auszusprechen und regt stärker Innovationen an.

Im Kern zielt das Gesetz darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einzuleiten. Bereits seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren – wie etwa Wärmepumpen. Längere Übergangsfristen sind für bestehende Gebäude vorgesehen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängen. Sofern diese nicht an die perspektivisch klimafreundlichen Fernwärmenetze angeschlossen werden können, müssen auch hier die umweltschonenden Heizungen eingebaut werden.

Beim Heizungstausch wird oft eine teure Sanierung notwendig

In der Hauptsache sind dies Wärmepumpen. Damit Wärmepumpen aber wirtschaftlich betrieben werden können bzw. eine ausreichende Heizungsleistung erbringen, bedarf es einer entsprechenden Dämmung der Gebäude. Viele Experten gehen davon aus, dass erst ab einer Energieeffizienzklasse von D eine Wärmepumpe sinnvoll genutzt werden kann. Dies entspricht einem Jahresverbrauch von etwa 100-130 kwh je Quadratmeter. In Deutschland haben etwa 47 Prozent der Wohngebäude eine schlechtere Energieeffizienzklasse als das erforderliche D, weshalb in diesen Fällen – also bei einem Heizungstausch – eine Sanierung notwendig wird. Dies beinhaltet vor allem die Dämmung der Fassaden sowie von Kellerdecken und dem Dach. Eine solche Sanierung wiederum ist mit hohen Kosten verbunden, zumal die Baukosten insgesamt seit der Corona-Pandemie deutlich angestiegen sind . Wie hoch die notwendigen Baukosten tatsächlich ausfallen, ist sehr von den individuellen Begebenheiten der Immobilie abhängig, bei einem typischen Einfamilienhaus können die Kosten aber schnell mehrere Zehntausend Euro betragen – zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Heizungstausch.

Vergegenwärtigt man sich, dass viele dieser älteren und wenig sanierten Immobilien von älteren Menschen und/ oder Menschen mit geringen Einkommen bewohnt werden, ist der Widerstand gegen das Gesetz leicht erklärbar. Die Sorge ist, dass bei einem oftmals an sich schon teuren Austausch einer Heizung sehr hohe Zusatzkosten anfallen, die entweder nicht getragen werden können oder bei denen die Haushalte keine Chance sehen, dass sich die Kosten für sie durch eingesparte Energiekosten wieder auszahlen. Dies gilt sowohl für Eigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Kosten der Modernisierung zumindest zum Teil auf die Mieter umlegen können.

In der Wissenschaft besteht weitestgehend Konsens darüber, dass die Klimaziele ohne den Gebäudesektor nicht erreicht werden können. Rund ein Drittel der Kohlendioxidemissionen fußen auf dem Sektor. Eine Einigkeit besteht auch darüber, dass die Sanierungsgeschwindigkeit deutlich zu gering ist: Aktuell wird rechnerisch rund ein Prozent der Gebäude jährlich umfassend saniert, notwendig wären aber anderthalb bis zwei Prozent. Diskutiert werden muss aber über den Weg dahin.

Konsequente Nutzung des CO2-Preises statt Verbote

Erfolgversprechender als der Weg über Verbote scheint die konsequente Nutzung des CO2-Preises. In Deutschland muss bereits auf Energie ein CO2-Preis gezahlt werden, aber er ist im Vergleich zu anderen Ländern wie Schweden noch sehr gering. Über den CO2-Preis verteuern sich fossile Energien im Verhältnis zu klimafreundlichen Energien deutlich. Wenn es einen kontinuierlichen und absehbaren Anstieg des CO2-Preises gibt, wissen die Haushalte genau, welche Kosten auf sie zukommen.

Im Unterschied zum Ordnungsrecht bzw. „Heizungsgesetz“ können sie dann selbst entscheiden, wie sie vorgehen. Also ob sie etwa sanieren, welche Art von Heizung sie einbauen oder aber etwa, ob sie einen Teil des Hauses, den sie zum Beispiel gar nicht mehr benötigen, nicht mehr heizen. Gerade für ältere Eigentümer im ländlichen Raum ist diese Entscheidungsfreiheit wichtig, denn in vielen schrumpfenden Regionen wird es keinen Nachnutzer für die Immobilie geben – insofern könnten umfangreiche Investitionen in die Sanierung für die Eigentümer verloren sein. Ein weiterer Vorteil des CO2-Preises: Es werden Anreize für Innovationen geschaffen, das Ordnungsrecht dagegen limitiert die technologischen Möglichkeiten. Schließlich setzt das Ordnungsrecht auf spezifizierte Technologien, die Vermeidung von CO2 kann aber auch über andere Maßnahmen erfolgen, wie etwa die CO2-Einlagerung. Außerdem können die erzielten Einnahmen aus dem CO2-Preis einerseits dazu genutzt werden einkommensschwache Haushalte finanziell zu unterstützen, andererseits aber auch gezielt für die Förderung von Sanierungen genutzt werden können. Das schafft mehr Verlässlichkeit.

Energieeinsatz statt Energieeffizienz

Generell ist die Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor ein sehr herausforderndes Ziel, dass hohe Investitionen verlangt. Umso wichtiger ist es, dass der Weg möglichst effizient beschritten wird. Dem „Heizungsgesetz“ ist zu Gute zu halten, dass es grundsätzlich an der richtigen Stelle ansetzt, nämlich bei dem Energieeinsatz statt der Energieeffizienz. Schließlich zeigen etwa die Erfahrungen mit Wärmepumpen, dass sie auch problemlos mit Häusern der Energieklasse D genutzt werden könne, eine Erhöhung der Energieeffizienz – die eben mit hohen Zusatzkosten verbunden ist – ist nicht unbedingt notwendig, zumal langfristig die Preise für erneuerbare Energien deutlich fallen könnten. Doch letztlich setzt das Heizungsgesetz starre Fristen, die den unterschiedlichen Lebensumständen und regionalen Märkten nicht Rechnung trägt. Die harten politischen Auseinandersetzungen haben zudem zu einer Verunsicherung beigetragen: Viele Haushalte haben Investitionen verschoben, in Erwartung einer Gesetzesänderung nach der Bundestagswahl. Statt auf Verbote sollte die Politik stärker auf Anreize und langfristige Planbarkeit setzen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die Kommunen müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

  2. Für Wohngebäude gibt es die Energieeffizienzklassen A+ (sehr gut) bis H (schlecht). Kategorisiert werden sie nach ihrem energetischen Standard, sprich: Wie viel Energie wird benötigt, um das Gebäude zu heizen und Warmwasser bereitzustellen? Berechnet wird die Energiekategorie also nach den ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter pro Jahr. Ein solcher Energieausweis ist seit 2002 für Neubauten und seit 2007 für Bestandsbauten Pflicht. Unsanierte Altbauten haben klassischerweise eine eher schlechte Energieeffizienzklasse, anders als Neubauten mit hohen Energiestandards.

  3. Aktuell können die nationalen Regierungen noch autonom den CO2-Preis bestimmen, ab 2027 soll der EU-Zertifikatehandel für CO2-Emissionen auch auf den Haushaltssektor angewendet werden – es bleiben aber auch dann nationale Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. über eine Zusatzbesteuerung.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autor/-in: Michael Voigtländer für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Weitere Meinungen zur Debatte

Standpunkt von Jan Rosenow

Ein sinnvoller Schritt

verfasst von Michael Voigtländer

Der Gebäudesektor hat kaum Fortschritte bei der CO2-Reduktion gemacht. Ohne das GEG würden jährlich hunderttausende neuer Öl- und Gasheizungen installiert werden, sagt Energie-Experte Jan Rosenow.

Gesamten Artikel lesen

Weitere Inhalte

Klimawandel

Klimaneutrale Gebäude

Gebäude benötigen viel Energie. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen in diesem Sektor erheblich Emissionen reduziert werden. Wie können sie erreicht werden und wie sieht eine mögliche…

Klimawandel

Klimapolitik in Deutschland

Welche Akteure tragen in Deutschland zur Ausgestaltung und Umsetzung von Klimapolitik bei? Im Folgenden wird dargelegt, wie diese Querschnittsaufgabe im politischen System und den verschiedenen…

Prof. Dr. rer. pol. Michael Voigtländer, geboren 1975 in Leverkusen; Studium der Volkswirtschaftslehre in Münster und Köln; von 2000 bis 2005 wissenschaftlicher Assistent am Wirtschaftspolitischen Seminar der Universität zu Köln, Lehrstuhl Prof. Dr. J. Eekhoff; seit Oktober 2005 im Institut der deutschen Wirtschaft Köln. Seit 2008 ist er dort in verschiedenen Leitungsfunktionen tätig und baute den Forschungsbereich Immobilienmärkte auf. Seit 2022 ist er Leiter des Themenclusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte. Darüber hinaus ist er seit 2011 Honorarprofessor für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.