„Heizungsgesetz“: Sinnvoller Klimabeitrag oder eine Zumutung ?
Am 1. Januar 2024 ist die Externer Link: Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“) in Kraft getreten. Es wurde Externer Link: mit den Stimmen der Ampel-Regierung (SPD, GRÜNE, FDP) beschlossen, Gegenstimmen kamen von CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. Bei der Gesetzesänderung handelt es sich um eine Novellierung des GEG von 2020. Diese sieht den Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizungen vor – also den Wechsel von Öl- und Gasheizungen hin zu etwa Wärmepumpe, Fernwärme oder Blockheizkraftwerk. Ab Mitte 2028 soll demnach die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich sein. Der Umstieg ist eng an die kommunale Wärmeplanung geknüpft und folgt etappenweise. So gilt bereits seit 2024 in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten die Regelung, dass dort nur Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent Erneuerbarer Energie basieren.
Dem voraus ging ein langer Streit innerhalb der Bundesregierung, sowie mit der Opposition. Hintergrund war ein Gesetzentwurf vom „Heizungsgesetz“, der Anfang 2023 in den Medien veröffentlicht wurde. Auch in der Gesellschaft und etwa im Handwerk löste dies kontroverse Debatten und Unsicherheiten aus. An dem Entwurf wurden u.a. die kurzfristigen und strengen Deadlines zum Heizungstausch kritisiert, sowie die finanzielle Belastung, insbesondere für Eigentümer/-innen älterer bzw. sanierungsbedürftiger Gebäude.
Unsere Experten nehmen das „Heizungsgesetz“ in den Blick und diskutieren über dessen Ausgestaltung.
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