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Verzerrtes Normalitätsempfinden und toxische Toleranz

Markus Tiedemann Constanze Tinawi

/ 9 Minuten zu lesen

Erdbeben oder Meteoriteneinschläge sind natürlich und unvermeidlich. In diesem Sinne sind sie „normal“, und es macht keinen Sinn, ihnen mit moralischer Empörung zu begegnen. Auf Terroranschläge trifft dies nicht zu. Sie sind das Werk von Menschen, die stets auch anders hätten handeln können und sollen. Eine bewusste oder unbewusste Vernachlässigung dieser Trennlinie bewirkt einen Gewöhnungseffekt, ein verzerrtes Normalitätsverständnis und „toxische Toleranz“. Dies ist für eine freiheitliche inklusive Gesellschaft ebenso destruktiv wie die Terroranschläge selbst.

"Freiheitskämpfer": 20. Oktober 2020, Frankreich ist im Schockzustand. Überall ehren Menschen Samuel Paty, so wie hier in Straßburg. Der Lehrer war vier Tage zuvor von einem Islamisten enthauptet worden. (© picture-alliance, abaca)

Zwischen den islamistisch-fundamentalistisch motivierten Messerstichen auf den niederländischen Filmregisseur und Satiriker Theodoor van Gogh und der letztjährigen brutalen Enthauptung des französischen Lehrers Samuel Paty, der im Unterricht Mohammed-Karikaturen zeigte, liegen 16 Jahre.

Eine Zeit, die das öffentliche Bewusstsein prägte und in der eine neue Generation heranwuchs. Eine Zeit, in der Polizeischutz für Künstler_innen, Politiker_innen, Wissenschaftler_innen, liberale Moscheen oder Synagogen immer mehr zur „Normalität“ wurde und in der man sich zunehmend an religiös motivierte Attentate und Terroranschläge gewöhnte. Gerade in Teilen der jungen Generation kann sich der Eindruck verfestigen, dass Gewalt die natürliche Reaktion auf Muslimenfeindlichkeit, eine verfehlte Politik im Nahen Osten, vermeintliche Beleidigungen des Propheten oder Respektlosigkeit sei. Auch in der Breite der Gesellschaft wird ein zunehmend verzerrtes Bild von Religion gepflegt und Religionskritik als überflüssige oder gar unzulässige Provokation gewertet.

Von den Sonntagspredigten des amerikanischen „Bible Belt“, den Koranschulen des Nahen Ostens bis zu den europäischen Feuilletons ist der Vorsatz, Religion per se als Hüterin von Moral vor Kritik zu schützen, allgegenwärtig. Jüngst hat eine internationale Vergleichsstudie Befragungen in 34 Ländern auf sechs Kontinenten durchgeführt. Von den 38.426 Befragten halten 45 Prozent den „Glauben an Gott“ für eine notwendige Voraussetzung, um auf der Grundlage moralischer Werte zu handeln.

Historisch, soziologisch und systematisch ist diese Auffassung nicht plausibel. Aufklärung, Humanismus und Menschenrechte wurden nicht durch, sondern gerade gegen die Religionsgemeinschaften erstritten.

Bis heute existiert in der Geschichte keine einzige nichtsäkulare Gesellschaft, in der die Menschenrechte auch nur annähernd umgesetzt wurden. Gerade die Traditionen und Schriften der drei abrahamitischen Religionen sind reich an Grausamkeit, inhumanen Strafen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ihr psychologischer und kultureller Wert wird dadurch nicht geschmälert. Gleichwohl besteht keinerlei Anlass, in den Religionen die Basis eines friedlichen Miteinanders zu sehen. Vielmehr bedarf es einer „aufgeklärten Domestizierung“, so der Philosoph Julian Nida-Rümelin: „Wer den zivilen Frieden will, lasse die Religionen in Frieden. Wer den zivilen Frieden will, lasse aber auch nicht zu, dass die Religionen sich der Philosophie und der Wissenschaft, der Politik und des Rechts bemächtigen.“

Religionskritik – und damit auch Kritik an jeglichen fundamentalistischen Islamauslegungen sowie islamistischen, extremistischen Terroranschlägen – bedeutet keine Schwächung des friedlichen demokratischen Zusammenlebens, sondern ist dessen notwendige Voraussetzung.

Angesichts der historischen und gesellschaftlichen Komplexität theologischer und religionspolitischer Fragestellungen besteht stets die Gefahr der ungerechtfertigten Pauschalisierung. Aus der Sorge, intolerant oder islamophob zu erscheinen, hat sich gerade bei Intellektuellen eine kontraproduktive Zurückhaltung verbreitet.

Ausbleibende Kritik am islamistischen Terror und an menschenrechtsverachtenden islamistischen Praktiken nährt den Eindruck, dass es sich dabei um unabänderliche Bestandteile des Islam handle. Eine Assoziation, die alle liberalen und friedliebenden Muslim_innen diskreditiert.

In der didaktischen Wissenschaft und in der Schulpraxis wächst eine pädagogische Sprachlosigkeit, die in akademische Selbstgerechtigkeit abzugleiten droht. Richtig ist: Sprache beschreibt nicht nur unsere Welt, sie konstruiert diese auch. Wir haben es immer auch mit performativen Akten zu tun, die das Gegenüber zu dem machen, was es für uns ist. So manche Person, die sich als zugehörig empfand, wurde erst dadurch zur „anderen“, weil man sie so bezeichnete. Nicht wenige Eigenschaften werden erst erworben, nachdem sie zugeschrieben wurden. All dies sollte unsere Aufmerksamkeit schärfen, und besonders Lehrende sind bereits in der Ausbildung für diese Phänomene zu sensibilisieren.

Allerdings stellt ein permanentes konstruktivistisches Bewertungskriterium Lehrende unter Generalverdacht, und wichtige pädagogische Ansätze bleiben unberücksichtigt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Lehrer_innen in Fortbildungen erklärt wird, es seien ihre sprachlichen Konstruktionen, die aggressive Schüler_innen zu dem gemacht hätten, was sie nun seien. Dabei wird die Tatsache verkannt, dass die Trennung zwischen Ich und Nicht-Ich, zwischen gleich und ungleich weder sprachlich noch kognitivistisch überwunden werden kann und darüber hinaus nicht nur den Ausgangspunkt für Exklusion, sondern eben auch als Ressource für Anerkennung und Inklusion bildet.

„Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“, lautet bekanntlich Kants Schrift „Über den Gemeinspruch“ von 1793. Kant war darin sowohl willens als auch fähig, sich vor den praxisorientierten Bedenken von Christian Garve zu rechtfertigen. Trifft dies auch auf heutige akademische Lehren zu? Kultursensible Kommunikation ist wichtig. Allerdings ist es leicht, den Wert dieser Tugend vor einem akademischen Auditorium zu preisen. Etwas anderes ist es, sich als Lehrer_in in einem Elterngespräch gegen die arrangierte Ehe einer Schülerin, eines Schülers zu stemmen.

Der Anspruch, den Umgang mit diversen Migrationsgeschichten im Kontext postkolonialer gesellschaftlicher Strukturen zu reflektieren, gebietet Achtsamkeit – und nicht das Verbot, zu hinterfragen. Letzteres aber ist der Fall, wenn etwa die Lehren fundamentalistisch geprägter Koranschulen weder pädagogischer noch fachlicher Kritik ausgesetzt werden. Die mangelnde politische und gesellschaftliche Diskursteilhabe hat innerhalb vieler Schulen einen Zustand der Konfliktvermeidung, des Zurückweichens und Ignorierens erzeugt. Wer meint, dabei handle es sich um gelebte Toleranz, irrt. Tatsächlich handelt es sich eher um eine Haltung, die für Gesellschaft und Bildung toxisch ist: tolerare (lat.) bedeutet „erleiden“ oder „erdulden“.

Wer einer Sache zustimmt, leidet nicht, und jemand, dem alles egal ist, ist nicht tolerant, sondern nihilistisch oder indifferent. Erst wenn wir etwas ablehnen, uns selbst aber zur Akzeptanz nötigen, weil wir unsere eigenen Argumente als nicht ausreichend für ein Verbot ansehen, sind wir „tolerant“. Der Politikwissenschaftler Rainer Forst hat herausgearbeitet, dass Toleranz stets einer Ablehnungskomponente, einer Akzeptanzkomponente und einer Zurückweisungskomponente bedarf. Wir müssen etwas akzeptieren, das wir ablehnen, um tolerant sein zu können.

Wichtig ist, dass wir die Subjektivität unserer Ablehnung realisieren und verstehen, dass Argumente höherer Ordnung von uns Akzeptanz verlangen. Gleichzeitig darf unsere Akzeptanz keinesfalls unbegrenzt sein, um nicht in Nihilismus abzugleiten. Argumente höherer Ordnung können auch die Zurückweisung verlangen. Ausschlaggebend für Akzeptanz oder Zurückweisung ist also nicht unsere persönliche Vorstellung von Gut und Böse oder unsere kulturelle Prägung, sondern die Frage, welche Seite sich auf intersubjektive, interkulturelle, reziproke und allgemeine Argumente zu stützen vermag. Das Gegenüber wird als eine Person verstanden, der man Rechtfertigung schuldet.

Etwas Edleres vermögen Menschen einander kaum entgegenzubringen. Leider wird in der Alltagssprache Kritik an anderen Lebensformen oder Überzeugungen oftmals als „Intoleranz“ verunglimpft. Im Umkehrschluss gelten diejenigen, die keine Kritik üben, als „tolerant“. Genau dies aber ist für eine aufgeklärte Gesellschaft zerstörerisch.

Kulturelle Überzeugungen und Lebensformen schlichtweg hinzunehmen kann viele Gründe haben. Zu diesen zählen auch Konfliktscheu oder die Überzeugung, dass die anderen eine intellektuelle Auseinandersetzung nicht verdient hätten oder dazu emotional nicht in der Lage seien. Wer infantilisierend behauptet, Muslim_innen, zum Beispiel, seien aufgrund ihrer vielfältigen Ausgrenzungserfahrungen emotional zu belastet, um mit Religionskritik konfrontiert zu werden, der/die macht aus Subjekten Opfer.

Zudem ist es gänzlich unbegründet, Kollektiven und Traditionen mehr Fürsorge zuzubilligen als Individuen. In der Metaethik ist es fast unmöglich, Primärrechte für Kollektive zu begründen. Der Wert einer Gemeinschaft misst sich an ihrer Bedeutung für die Individuen, aus denen sie sich zusammensetzt. Dem Soziologen Norbert Elias zufolge besteht der Kern des Zivilisationsprozesses darin, dass die kollektive Identität immer schwächer und die Ich-Identität immer stärker wird. Träger von Primärrechten sind allein Individuen. Wer dies verkennt, tappt in eine Falle der negativen Dialektik, die der Essayist Pascal Bruckner als „Rassismus der Antirassisten bezeichnet“.

Rassismus bedeutet die normativ abwertende Reduktion eines Individuums auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Im Verfolgungs-Rassismus werden die Rechte von X verletzt. Ursächlich sind nicht die individuellen Eigenschaften oder Handlungen von X, sondern seine Zugehörigkeit zur Gruppe X 1-n. Diesem Übel entgegenzutreten ist moralische Pflicht. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass auch ein Unterlassungs-Rassismus möglich ist. Im Unterlassungs-Rassismus werden Grundrechte zwar nicht aktiv verletzt, aber auch nicht geschützt. Ursächlich sind erneut nicht die individuellen Eigenschaften oder Handlungen von X, sondern dessen Zugehörigkeit zur Gruppe X 1-n.

In einem Rechtsstaat haben Angehörige von Minderheiten ein Anrecht auf Schutz ihrer Individualrechte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Übergriffe vonseiten der Mehrheitsgesellschaft oder aus der eigenen kulturellen Community kommen. Zahlreiche Beispiele lassen Zweifel aufkommen, ob diesem Grundsatz entsprochen wird. Freiheitliche Gesellschaften sind sich einig darin, dass dem Staat eine Fürsorgepflicht für alle Heranwachsenden zukommt. Beispielsweise ist das Erziehungsrecht der Eltern nicht unbegrenzt. Grundrechte wie jenes auf Bildung oder körperliche Unversehrtheit genießen einen vom Grundgesetz geschützten Primat.

Gleichzeitig werden mehr Mädchen aus Elternhäusern mit bestimmten religiös-kulturellen Zugehörigkeiten häufiger vom Schwimmunterricht ausgeschlossen oder vor Erreichen der Volljährigkeit in arrangierte Ehen verheiratet als andere. Mädchen und Jungen aus bestimmten religiösen Haushalten werden ohne ihre Zustimmung und ohne medizinische Indikation im Intimbereich beschnitten. Eltern, die nicht zu diesen kulturellen Gemeinschaften gehören, würden für die gleiche Tat wegen Körperverletzung belangt. Stellen wir hier also Gemeinschaftsrechte über Individualrechte? Reduzieren wir Menschen auf ihre Zugehörigkeit zu einer Gruppe?

Eine Gesellschaft, die den Schutz von Grundrechten wegen religiöser oder kultureller Zugehörigkeit relativiert, ist immanent rassistisch.

Zur politischen Strategie der Islamismus-Konfrontationsvermeidung gehörte in der Vergangenheit die Hoffnung, dass Nachgeben in religiös motivierten Konflikten langfristig deeskalierend wirke. Als vor über 30 Jahren der iranische Staatschef Chomeini den Schriftsteller Salman Rushdie in Form einer Fatwa zum Tode verurteilte, erwies sich die Solidarität der aufgeklärten Welt noch als belastbar. Mit der gebotenen Empörung wurde der Aufruf von höchster politischer Ebene verurteilt, wurden Aufenthaltsrechte zugesagt und Schutzangebote formuliert. Rushdies Buch „Die satanischen Verse“, Auslöser des Mordaufrufs, lagen in den Buchläden und wurden oft auch deshalb erworben, um Solidarität zu praktizieren.

17 Jahre später hatte sich die Haltung merklich gewandelt: 2006 überschlugen sich europäische Politiker_innen und Verleger_innen mit Entschuldigungen und Bekundungen des Bedauerns, als dänische Karikaturisten ihr Recht auf Pressefreiheit nutzten. In mehreren europäischen Ländern wurden sogar Gesetzentwürfe zur Beschneidung der Religionskritik auf den Weg gebracht, die nur dank höchstrichterlicher Intervention scheiterten.

Nehmen wir mal an, der dänische Ministerpräsident hätte die Presse- und Meinungsfreiheit verteidigt und der sogenannte Westen hätte sich solidarisiert und an allen öffentlichen Gebäuden die dänische Flagge gehisst. Ein solcher Akt kann mit guten Gründen als überzogen, plakativ und undiplomatisch kritisiert werden. Gleichwohl ist die Frage berechtigt, ob der Verzicht wechselseitige Mäßigung bewirkte oder nicht auch gewaltaffine Grundhaltungen vielleicht sogar bestärkte. Echte Toleranz hingegen wäre durch ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit bei gleichzeitiger Einladung zum Dialog zum Ausdruck gekommen. „Toleranz“ bedeutet, nicht auf alles zu verzichten, was eine Zumutung in sich birgt. „Toleranz“ bedeutet, zu akzeptieren, dass man sich wechselseitig eine Rechtfertigung auf der Basis reziproker und allgemeiner Rechtfertigung schuldet.

Welche Folgen würde es haben, wenn der diskursive Unterricht ebenso verstummte wie ein großer Teil provokativer Karikaturen seit dem Anschlag auf „Charlie Hebdo“? Wo, wenn nicht in der Schule, sollen sich Demokratie, Streitkultur und echte Toleranz reproduzieren?

Die gemeinhin viel zu flüchtige Bestürzung über die aufgezeigten Tendenzen offenbart ein deprimierendes Maß an Gewöhnung, Fatalismus, an intellektuellen Ausweichbewegungen. So entsteht ein verzerrtes Verständnis von Normalität und toxische Toleranz.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. hierzu die folgenden beiden Artikel: Markus Tiedemann, „Gesellschaftliche Entwicklung in Europa: Terror als Normalität“; in: „Frankfurter Rundschau“ vom 3.11.2020. Sowie: Markus Tiedemann, „Toxische Toleranz. In Verneigung vor Samuel Paty, dessen Schicksal auch in Deutschland kein Zufall wäre“. In: Dieter Birnbacher, Klaus Goergen und Markus Tiedemann (Hg.), „Normative Integration. Kulturkampf im Klassenzimmer und netzgeprägte Schülerschaft“, Paderborn 2021, S. 1–7.

  2. Vgl. Christine Tamir, Aidan Connaughton, Adriana M. Salazar: „The Global God Divide“, Pew Research Center, S. 1, URL: Externer Link: https://www.pewresearch.org/global/2020/07/20/the-global-god-divide/ (26.9.21).

  3. Julian Nida-Rümelin, „Demokratie als Lebensform“. In: Dieter Birnbacher, Klaus Goergen und Markus Tiedemann (Hg.), „Normative Integration. Kulturkampf im Klassenzimmer und netzgeprägte Schülerschaft“, Paderborn 2021, S. 32.

  4. Vgl. Rainer Forst, „Toleranz im Konflikt: Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs“, Frankfurt a. M. 2012, S. 171.

  5. Vgl. Pascal Bruckner, „Der eingebildete Rassismus. Islamophobie und Schuld“, Berlin 2020, S. 137–149.

  6. Vgl. Art. 6 GG , Abs. 2–3, (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autoren/-innen: Markus Tiedemann, Constanze Tinawi für bpb.de

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Prof. Dr. Markus Tiedemann ist Direktor des Instituts für Philosophie und Professor für Didaktik der Philosophie und für Ethik an der TU Dresden. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Ethik, Menschenrechtsdiskurse, Pluralismus und multikulturelle Gesellschaft, Philosophiedidaktik und Philosophieren mit Kindern.

Constanze Tinawi ist Doktorandin der Philosophie an der Technischen Universität Dresden sowie Lehrbeauftragte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor war sie u.a. als Fachseminarleiterin für Philosophie und Ethik in der Berliner Lehrerausbildung tätig.