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Sicherheitsrat der Vereinten Nationen | Vereinte Nationen | bpb.de

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Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

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Nach Artikel 24 der UN-Charta trägt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationendie Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.

Stellt der Sicherheitsrat eine Bedrohung der internationalen Sicherheit, einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung fest, verfügt er über eine ganze Bandbreite an möglichen Reaktionen. In der Regel fordert er die Konfliktparteien zunächst auf, sich friedlich zu einigen. Der Sicherheitsrat kann jedoch auch eigene Untersuchungen anstellen, vermitteln oder Bedingungen für eine Beilegung von Konflikten aufstellen – z.B. ein Waffenstillstandsabkommen ausarbeiten. Weiter reichende Maßnahmen, die in die Souveränität von Staaten eingreifen, sind beispielsweise nicht-militärische Sanktionen wie eine Unterbrechung der Handels- und Verkehrswege oder Kommunikationsverbindungen. Möglich sind auch militärische Maßnahmen wie Seeblockaden, Luftschläge bzw. die Entsendung von Bodentruppen oder Beobachtern.

Mit Beitritt zu den Vereinten Nationen verpflichten sich Staaten, Beschlüsse des Sicherheitsrates umzusetzen. In der Praxis ist der Sicherheitsrat jedoch auch auf ein hohes Maß an freiwilliger Unterstützung angewiesen. So verfügt er, anders als ursprünglich in der UN-Charta vorgesehen, beispielsweise nicht über eigene Soldaten. Truppen müssen von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat 15 Mitglieder, darunter fünf ständige und zehn nicht ständige. Die ständigen Mitglieder (Großbritannien, Frankreich, Russland, China und USA) gehören dem Gremium dauerhaft an und haben als Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (bzw. deren Nachfolger) mit dem so genannten Vetorecht besondere Kompetenzen: Jeder dieser Staaten kann allein Beschlüsse des Sicherheitsrates verhindern. Laut UN-Charta benötigen Beschlüsse des Sicherheitsrates zu Verfahrensfragen eine Mehrheit von neun Stimmen, wobei sich die ständigen Mitglieder auch enthalten dürfen. Als Verfahrensfragen gelten u.a. Beschlüsse zur Tagesordnung und Sitzungsablauf oder die Einladung zur Sitzungsteilnahme. Beschlüsse zu allen sonstigen Fragen benötigen ebenfalls eine Mehrheit von neun Stimmen, darunter allerdings auch die Stimmen aller ständigen Mitglieder. In der Praxis hat sich aus dieser Regelung ein komplexes System von Verhandlungen und Abstimmungsprozessen ergeben, da die so genannten "Vetomächte" ihr Stimmrecht insbesondere während des Ost-West-Konfliktes zur gegenseitigen Blockade von Entscheidungen eingesetzt hatten.

Die nicht ständigen Mitglieder werden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen für je zwei Jahre nach einem informellen regionalen Schlüssel aus dem Kreis der UN-Mitgliedstaaten gewählt. Drei Sitze entfallen auf afrikanische Staaten – je zwei auf Staaten aus Asien, Lateinamerika sowie Europa (inkl. den übrigen Staaten der Welt) sowie einer auf Länder aus Osteuropa.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen nimmt an den Sitzungen des Sicherheitsrates teil, hat jedoch kein Stimmrecht. Der Sicherheitsrat schlägt auch Kandidaten für das Amt des Generalsekretärs vor, der dann von der Generalversammlung ernannt wird.

Die Zusammensetzung des Sicherheitsrates ist ein zentraler Kritikpunkt an den Vereinten Nationen. So argumentiert beispielsweise die Bundesregierung, dass die ständigen Mitglieder noch heute das Mächteverhältnis nach Ende des Zweiten Weltkriegs widerspiegelten, welches nicht mehr repräsentativ für die heutige Weltordnung sei. Deutschland macht sich daher für eine Reform des Sicherheitsrates und einen ständigen Sitz für die Europäische Union in diesem Gremium stark.