Der Nordatlantikvertrag wurde am 4. April 1949 unterzeichnet. Er formuliert den rechtlichen Rahmen der NATO sowie die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten.
Die NATO wurde 1949 als Wertegemeinschaft und kollektive Selbstverteidigungsorganisation von 12 Staaten gegründet. Seitdem sind 20 weitere hinzugekommen und haben die Dynamik des Bündnisses verändert.
Die strategischen Konzepte der NATO dienen der Selbstfindung und -bindung. Vor 1990 waren sie geheim und militärstrategisch. Seitdem werden sie veröffentlicht und sind stärker politisch ausgerichtet.
Die Mitgliedstaaten bestimmen die Politik der NATO. Doch wie wird ein Staat Mitglied? Und können Staaten aus dem Bündnis austreten oder ausgeschlossen werden?
Die NATO wurde 1949 als Wertegemeinschaft und kollektive Selbstverteidigungsorganisation von 12 Staaten gegründet. Seitdem sind 20 weitere hinzugekommen und haben die Dynamik des Bündnisses verändert.
Schweden und Finnland haben offiziell die Mitgliedschaft bei der NATO beantragt. Alle 30 Bündnisstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Die Türkei fordert im Gegenzug Auslieferungen.
Entscheidungen der NATO-Gremien werden im Konsens getroffen und nach dem sogenannten „schweigenden Verfahren“. Der Generalsekretär nimmt bei der Entscheidungsfindung eine Vermittlerrolle ein.