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Die NATO und ihre Mitglieder

Nele Marianne Ewers-Peters

/ 6 Minuten zu lesen

Wissenschaftliche Beratung: Dr. Falk Ostermann
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Die NATO ist eine militärische Allianz und gleichzeitig eine zwischenstaatliche, das heißt auch Interner Link: intergouvernementale, Organisation, die aus 32 Mitgliedstaaten besteht. Die Mitgliedstaaten machen den Kern des Bündnisses aus und treffen alle Entscheidungen gemeinsam im Konsens. Die Politiken und Strategien der NATO werden durch die nationalen sicherheits- und verteidigungspolitischen Ausrichtungen sowie innenpolitischen Dynamiken ihrer Mitgliedstaaten wie beispielsweise Regierungswechsel beeinflusst. Die Relevanz der NATO ist abhängig von dem Wert, den ihr die Mitgliedstaaten verleihen.

Wie kann ein Staat der NATO beitreten?

In Artikel 10 des Interner Link: Nordatlantikvertrags ist festgelegt, wer der NATO auf welchem Wege beitreten kann. Die Kriterien für einen Beitritt sind:

  • Die NATO-Mitglieder können jeden „europäischen Staat“ zum Beitritt einladen. Dieser Beschluss muss „einstimmig“, also im Interner Link: Konsens, erfolgen.

  • Der eingeladene Staat muss also in Europa liegen und darüber hinaus die Grundsätze des Nordatlantikvertrags fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beitragen können.

  • Um Mitglied zu werden, muss der eingeladene Staat seine Beitrittsurkunde bei der Regierung der USA hinterlegen.

Generell vertritt die NATO mit Artikel 10 eine sogenannte Politik der offenen Tür, da grundsätzlich alle europäischen Staaten, die die Werte der Allianz vertreten, willkommen sind, ihren Beitrittswunsch einzureichen. Der Wunsch zum Beitritt muss sich mit den politischen Interessen der Allianz decken. Für eine Aufnahme stehen daher vor allem sicherheitspolitische und geostrategische Überlegungen im Vordergrund. 1995 entwickelte die NATO weitere Beitrittskriterien. Dazu gehören die Fähigkeiten und Ressourcen der nationalen Streitkräfte, die Bereitschaft, das eigene Territorium anderen NATO-Staaten zugänglich zu machen, der Respekt der Souveränität von Dritt- und Nachbarstaaten, Wirtschaftsstärke beziehungsweise ein Bekenntnis zur Interner Link: Marktwirtschaft sowie das Teilen von den Normen, Prinzipien und Werten der NATO wie die Einhaltung von Interner Link: Demokratie, Interner Link: Rechtsstaatlichkeit und Interner Link: Menschenrechten. Außerdem müssen die Streitkräfte eines Beitrittskandidaten unter demokratischer und ziviler Kontrolle stehen und auf die Kompatibilität mit den anderen NATO-Streitkräften hinarbeiten. Auch mögliche politische und militärische Risiken eines Beitritts für die NATO werden dabei abgewogen.

Wie funktioniert der Beitrittsprozess?

Für den Beitritt zur NATO ist ein bestimmter Prozess vorgesehen, den ein potenzieller neuer Mitgliedstaat durchlaufen muss. Zunächst muss ein Staat, der Interesse an einem Beitritt geäußert hat, durch die NATO und seine Mitgliedstaaten zum Beitrittsprozess eingeladen werden. Es folgen Beitrittsverhandlungen. In diesen Gesprächen wird festgelegt, welche notwendigen Reformen und Maßnahmen der eingeladene Staat in welchem Zeitraum ergreifen muss, um die Kriterien der NATO zu erfüllen. Dazu können zum Beispiel die Anpassung an technische und militärische Standards, aber auch die Vorbereitung der nationalen Sicherheits- und Nachrichtendienste auf die Zusammenarbeit mit der NATO gehören.

Die NATO bereitet für den Beitrittskandidaten ein Beitrittsprotokoll vor, das alle Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene unterzeichnen und ratifizieren müssen. Dieser Interner Link: Ratifizierungsprozess variiert je nach nationalen Anforderungen und Verfahren. In Deutschland muss der Bundestag dem Beitritt eines Kandidaten zustimmen und das Beitrittsprotokoll dementsprechend ratifizieren. Anschließend setzen die Mitgliedstaaten den Interner Link: NATO-Generalsekretär sowie die US-Regierung über die Ratifizierung in Kenntnis, denn letztere bewahrt alle Beitrittsprotokolle der NATO-Mitgliedstaaten auf. Zuletzt lädt der NATO-Generalsekretär den neuen Mitgliedstaat offiziell zum Beitritt in den Nordatlantikpakt ein. Damit ist der Beitrittsprozess abgeschlossen.

Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft

Der sogenannte Aktionsplan zur Mitgliedschaft (Membership Action Plan, MAP) ist ein Programm der NATO zur Vorbereitung eines Staates auf den formalen Beitrittsprozess. Da es sich dabei um einen politischen und militärischen Prozess handelt, beinhaltet auch der MAP einen detaillierten politischen und militärischen Anforderungskatalog, der individuell auf einen potenziellen Beitrittskandidaten zugeschnitten ist. Beide Parteien beschließen eine Reihe von Maßnahmen, die vom potenziellen Beitrittskandidaten umgesetzt werden müssen. In dem Prozess legen die an einer NATO-Mitgliedschaft interessierten Staaten regelmäßig Fortschrittsberichte vor. Auf diese erhalten sie von der NATO Rückmeldung.

Ein MAP garantiert nicht automatisch einen Beitritt zur NATO, da dieser noch durch die Mitgliedstaaten im Nordatlantikrat entschieden und auf nationaler Ebene ratifiziert werden muss. Das MAP-Programm wurde 1999 im Zuge der geplanten zweiten Osterweiterung, die schließlich 2004 stattfand, eingeführt, um einerseits die Staaten auf den Beitrittsprozess und andererseits die NATO auf ihre neuen Mitglieder vorzubereiten. Nicht alle Staaten müssen vor dem NATO-Beitritt den MAP durchlaufen. Finnland und Schweden konnten zuletzt auch ohne MAP Mitglieder werden, da sie bereits alle Kriterien zur Aufnahme in die NATO erfüllt hatten.

Wie lange dauert ein Beitrittsprozess?

Beitrittsprozesse können unterschiedlich lang dauern. Finnland und Schweden reichten das offizielle Schreiben für ihren Beitrittswunsch gemeinsam im Mai 2022 bei der NATO ein. Interner Link: Finnland wurde am 4. April 2023 der 31. Mitgliedstaat der Allianz. Schweden wurde ein Jahr später im März 2024 das 32. NATO-Mitglied. Für andere Staaten wie beispielsweise Interner Link: Montenegro (2009-2017) und Interner Link: Nordmazedonien (1999-2020) gestaltete sich die Aufnahme wegen politischer und militärischer Hürden als langwierige Prozesse.

Welche Beitrittskandidaten gibt es aktuell?

Es gibt eine kleine Anzahl europäischer Staaten, die offiziell ein Beitrittsgesuch an die NATO gestellt haben. Dazu gehören Bosnien und Herzegowina, Georgien und die Ukraine.

Interner Link: Bosnien und Herzegowina wurde 2010 in den MAP aufgenommen. Das erste Reformprogramm wurde der NATO 2019 vorgelegt. 2021 richtete Bosnien und Herzegowina die Kommission für die Zusammenarbeit mit der NATO ein, um ihre Beitrittsmaßnahmen zu koordinieren.

Auf dem NATO-Gipfeltreffen in Bukarest im Jahr 2008 begrüßten die NATO-Mitgliedstaaten die Beitrittsbestrebungen von Interner Link: Georgien und der Ukraine und einigten sich auf eine grundsätzliche Beitrittsperspektive beider Länder. Als nächster Schritt wurde daher der MAP als Weg zur Mitgliedschaft für Georgien und die Ukraine vereinbart. Beide Länder stehen im engen politischen Austausch mit der NATO, sind allerdings bis heute weder offiziell Beitrittskandidaten noch Teil des MAPs.

Im September 2022 beantragte die Ukraine ihre Mitgliedschaft bei der NATO – nachdem sie bereits im Februar 2022 ihren Mitgliedschaftsantrag bei der Europäischen Union (EU) eingereicht hatte – als Reaktion auf den Interner Link: russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Allerdings können Staaten, die sich aktiv in einem Krieg oder militärischen Konflikt befinden, nicht in die NATO aufgenommen werden, da die erweiterten Beitrittskriterien vorsehen, dass Beitrittskandidaten nicht in territoriale Streitigkeiten verwickelt sein dürfen.

Wie ist der Austritt aus der NATO geregelt?

Laut Artikel 13 des Nordatlantikvertrags kann jeder Mitgliedstaat aus der Allianz austreten. Dabei gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Die Kündigungsmitteilung muss bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eingehen, da diese die Beitrittsprotokolle der Mitgliedstaaten aufbewahrt. Die US-Regierung unterrichtet anschließend die anderen NATO-Mitglieder sowie die NATO selbst. Weitere Regeln oder Maßnahmen zum Austritt aus der NATO sind nicht festgelegt.

In der Geschichte der NATO gab es bisher noch keinen vollständigen Austritt, jedoch sind drei besondere Fälle zu benennen:

  • Interner Link: Frankreich gilt als ein besonderer Fall, da das Land sich unter Charles de Gaulle 1966 aufgrund von politischen Differenzen mit Großbritannien und den USA für einen Austritt aus der integrierten militärischen Struktur der NATO entschieden hatte. Frankreich verblieb jedoch in der politischen Struktur, um so an Entscheidungen des Nordatlantikrats mitzuwirken. Außerdem beteiligte sich Frankreich trotz der Abwesenheit in der Militärstruktur an militärischen Einsätzen der NATO, wie beispielsweise in den 1990er Jahren in den Ländern des Balkans. Erst im Jahr 2009 kehrte Frankreich zurück in die integrierte militärische Struktur der NATO und ist seitdem wieder Vollmitglied in der Allianz.

  • Aufgrund des Zypernkonflikts mit der Türkei verblieb auch Griechenland zwischen 1974 und 1980 außerhalb der militärischen Struktur. Griechenland begründete den Austritt damit, dass die NATO die türkische Invasion auf Zypern nicht verhindert habe, nachdem es dort zu einem griechischen Putsch gekommen war.

  • Im Jahr 1982 trat Spanien der Allianz bei. Nach einem Referendum im Jahr 1986 verließ es jedoch die integrierte militärische Struktur der NATO wieder, verblieb aber in der politischen Struktur und somit auch im Nordatlantikrat. 1999 kehrte Spanien auch wieder militärisch ganz in die Allianz zurück.

Kann ein Mitgliedstaat aus der NATO ausgeschlossen werden?

Im Nordatlantikvertrag sind keine Bestimmungen zur Aussetzung der Mitgliedschaft oder zum Ausschluss eines Mitgliedstaates aus der NATO vorgesehen. Daher sind auch keine bestimmten Maßnahmen oder Prozeduren vorgeschrieben, wie ein Mitgliedstaat aus der Allianz ausgeschlossen werden könnte. Während der Verhandlungen des Nordatlantikvertrags gab es Stimmen, die eine Ausschlussklausel befürworteten, allen voran Kanada. Dies stieß damals allerdings auf keine Zustimmung. Auch verfügt die Allianz für bestehende Mitglieder über keine festen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die gemeinsamen Werte der NATO. Politische Spannungen sowie Sorgen um die Entwicklungen innerhalb eines Mitgliedstaates werden üblicherweise auf diplomatischen Kanälen oder durch politischen Druck gelöst.

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Dr. Nele Marianne Ewers-Peters ist Assistant Professor for European Security an der Faculty of Arts and Social Sciences der Maastricht Universität. Zuvor arbeitete sie u.a. am Lehrstuhl für Internationale Sicherheit und Konfliktforschung der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen auf der NATO, der Europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Sicherheitskooperation und Global Governance.