Ausgangspunkt der Libyen-Operation der NATO war der sogenannte
Weitere Hintergründe zum Konflikt in Libyen
Während Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika in Reaktion auf eine Resolution des
Aufgaben der NATO-Truppen
Die OUP hatte drei Hauptaufgaben:
die Durchsetzung eines Waffenembargos im Mittelmeer, um den Transfer von Waffen, damit verbundenem Material und Söldnern nach Libyen zu verhindern;
die Durchsetzung einer Flugverbotszone, um die Bombardierung ziviler Ziele durch Flugzeuge zu verhindern;
die Unterbindung von drohenden und erfolgten Angriffen auf libysche Zivilistinnen und Zivilisten durch see- und luftgestützte Angriffe gegen militärische Kräfte.
Bereits Anfang März 2011 hatte die NATO ihre Überwachungsoperationen im Mittelmeerraum verstärkt. Das Bündnis entsandte AWACS-Flugzeuge (Airborne Warning and Control System) sowie Schiffe von NATO-Staaten in die Mittelmeerregion rund um Libyen, um die Küste und den Luftraum des Landes rund um die Uhr zu beobachten. Bodentruppen der NATO waren nicht involviert.
Politisch haben alle NATO-Mitglieder der Operation zugestimmt, aus verschiedenen Gründen sahen einzelne Mitglieder jedoch von einer militärischen Beteiligung ab. Einige sahen keine sicherheitspolitische Bedrohung, die ein Eingreifen der NATO erfordert hätte, andere verwiesen auf die Gefahr, Partei innerhalb des libyschen Bürgerkriegs zu werden. Zeitweise waren mehr als 8.000 Soldatinnen und Soldaten, 21 Schiffe und mehr als 250 Flugzeuge für die OUP im Einsatz.
Mandatsgrundlage
Als Reaktion auf die Kämpfe in Libyen verabschiedete der UN-Sicherheitsrat am 26. Februar 2011 die Resolution 1970.
In die Debatten um die Rechtsgrundlage der NATO-Operation fand die sogenannte Schutzverantwortung (
Eine
Deutsche Beteiligung
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich nicht an der OUP beteiligt und sich bei der Abstimmung zur Resolution 1973 als nicht-ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates enthalten. Das hat zu erheblichen Irritationen unter den Verbündeten geführt. Denn grundsätzlich hatte die Bundesregierung ihre Ablehnung der Politik des Gaddafi-Regimes klar artikuliert, weshalb sie die politische Stoßrichtung der Resolution 1973 durchaus unterstützte. Ihre Bedenken richteten sich jedoch gegen die Wahl der Mittel, das heißt gegen die Flugverbotszone und das damit verbundene militärische Eingreifen. Frankreich, Großbritannien und die USA unterstützten hingegen das in der Resolution skizzierte Vorgehen gegen das libysche Regime.
Zur Kompensation bot die Bundesregierung ihren Bündnispartnern eine Art „Tauschgeschäft“ an: Deutsche Soldatinnen und Soldaten sollen sich am Einsatz von AWACS-Aufklärungsflugzeugen in Afghanistan beteiligen, damit sich die NATO stärker auf Libyen konzentrieren können.
Bilanz
Die Bilanz der OUP ist ambivalent einzuschätzen. In Sinne des Mandats kann von einem Erfolg gesprochen werden, denn im Oktober 2011 endeten die Kämpfe des Bürgerkriegs zunächst, ein nationaler Übergangsrat konnte die Regierungsgewalt übernehmen und der Schutz der Zivilbevölkerung schien wieder gewährleistet.
Problematischer ist jedoch die langfristige Entwicklung des Landes. Denn seit dem Sturz von Präsident Gaddafi ist Libyen weitgehend ohne zentrale staatliche Autorität. Während der bewaffneten Auseinandersetzungen wurden überall im Land die Waffenarsenale des Regimes geplündert und es entstanden zahlreiche neue Milizen. So schuf der Bürgerkrieg von 2011 den Nährboden für neue Gewalt und Konflikte. Auch im ab 2014 bis 2020 folgenden Bürgerkrieg konnte keine Konfliktpartei die Oberhand gewinnen, sodass das Land bis heute in unterschiedliche militärische und politische Einflusszonen unterteilt ist und die Anwendung von Gewalt zum Alltag gehört. Die Durchführung allgemeiner Wahlen ist 2021 gescheitert, eine politische Einheit des Landes scheint in weite Ferne gerückt zu sein. Zudem spielen die Interventionen von Regional- und Großmächten wie Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei, die in Libyen auch militärisch aktiv sind, eine immer größere Rolle im Konflikt, sodass von einem „internationalisierten internen Konflikt“ gesprochen werden muss.