Anti-Terror-Gesetz
Umgangssprachliche Bezeichnung für das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG, 2002) und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG, 2007). Darin sind Änderungen diverser Gesetze (VerfSchG, MADG, BKAG und andere) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus festgeschrieben. Diese Änderungen haben die Kompetenzen verschiedener Behörden (Verfassungsschutz, BND, MAD, BKA) erweitert und erlauben ihnen unter anderem die Abfrage von Fluggast-, Kontobewegungs- und Telekommunikationsdaten zur Abwehr von terroristischen Bedrohungen. Das ursprüngliche TBG war auf fünf Jahre befristet und wurde durch das TBEG um weitere fünf Jahre verlängert und ergänzt.
Automatische Kennzeichenerkennung
Die automatische Kennzeichenerkennung (a. K.) ist eine besondere Form der Videoüberwachung. Sie ermöglicht eine automatisierte direkte Auswertung der von einer Kamera aufgezeichneten Kfz-Kennzeichen insbesondere zu Fahndungszwecken. Im Jahr 2008 wurde die a. K. vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt, da sie in einem unverhältnismäßigen Maß in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreife.
BKA-Trojaner
Umgangssprachliche Bezeichnung für einen verdeckten Eingriff des Bundeskriminalamts (BKA) in informationstechnische Systeme, also für Maßnahmen zur unbemerkten Durchsicht oder Überwachung eines Computers. Ihr Einsatz wird durch §20k des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) geregelt. Danach darf ein solcher Eingriff nur erfolgen, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person gefährdet sind oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Für seine Durchführung ist die Anordnung durch einen Richter notwendig. Technisch handelt es sich beim BKA-Trojaner um Schad- und Spionagesoftware (Trojaner, Viren, Keylogger), die auch von Kriminellen zum Ausforschen und Schädigen von Daten anderer verwendet wird.
Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesinnenministerium nachgeordnete Behörde mit Sitz in Wiesbaden. Die Tätigkeiten des BKA sind im Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) geregelt. Das BKA hat eine wichtige Funktion als Zentralstelle für die Koordination sowie die Sammlung und den Austausch von Informationen zwischen den Polizeibehörden der Länder und des Bundes (BKAG §2). So erstellt das BKA die jährliche "Polizeiliche Kriminalstatistik" (PKS). Beim BKA laufen zudem die Fäden für die internationale Kooperation und Kommunikation der deutschen Polizeibehörden zusammen (BKAG §3). Daneben ermittelt das BKA in herausragenden Fällen selbst. Besonders bei internationalen Straftaten und der Gefahrenabwehr bei terroristischen Bedrohungen ist es als Ermittlungsbehörde tätig. Des Weiteren gehören die Erforschung neuer polizeilicher Methoden und der Schutz herausragender und schutzbedürftiger Persönlichkeiten (zum Beispiel Mitglieder der Bundesregierung) zu seinen Aufgaben.
Bundesnachrichtendienst (BND)
Der BND ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Informationsbeschaffung, -auswertung und Lageanalyse zu Vorgängen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung sind seine Kernhandlungsfelder. Im Gegensatz zum Verfassungsschutz ist der BND nicht im Inneren tätig. Auch hat er keine Exekutivbefugnisse; er bedient sich nachrichtendienstlicher Mittel, um seine Aufgaben zu erfüllen. Direkter historischer Vorläufer des BND war vom Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 bis 1956 die "Organisation Gehlen", die sich aus dem Personal der Abteilung Feindliche Heere Ost des Generalstabs der Wehrmacht des NS-Staates rekrutierte. Der bisherige Sitz des BND ist Pullach bei München, der derzeit durch eine neue Zentrale in Berlin ersetzt wird.
Bundespolizei
Bundespolizei (B.) ist die neue Bezeichnung für den 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz. 1994 wurde als Reaktion auf die veränderte politische Situation (Wegfall der innerdeutschen Grenze, Öffnung der europäischen Grenzen durch das Schengenabkommen) eine neue gesetzliche Grundlage (die auch verdeckte Ermittlungen und Wohnungsdurchsuchungen ermöglicht) und eine neue Bezeichnung für den Bundesgrenzschutz geschaffen. Die B. untersteht direkt dem Bundesministerium des Inneren. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere der Schutz der Landesgrenzen, von Flughäfen, Bahnhöfen und Bundesministerien sowie der deutschen Auslandsvertretungen. In Ausnahmefällen kann die B. auch im ganzen Bundesgebiet eingesetzt werden, beispielsweise bei Großdemonstrationen oder im Notstands- und Verteidigungsfall. Teil der B. ist auch die Spezialeinheit zur Terrorismusbekämpfung GSG 9. Des Weiteren beteiligt sich die B. an Maßnahmen der Frontex.
Eigentumskriminalität
Eigentumskriminalität (E.) ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der sach- und eigentumsbezogenen Straftaten. Unter E. fallen Delikte des allgemeinen Diebstahls, des Einbruchdiebstahls, der Hehlerei, des Auto-Diebstahls und der Sachbeschädigung. Der Begriff E. wird insbesondere in Kriminalitätsstatistiken als Kategorie für bestimmte Formen von Kriminalität genutzt. Abgegrenzt wird E. beispielsweise von der Gewaltkriminalität.
Eurojust
Eurojust (E.) ist eine Institution der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Ihre Aufgabe ist es, die Verfolgung von grenzübergreifender und organisierter Kriminalität zu verbessern. Die 2002 gegründete Organisation hat das Ziel, die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten zu koordinieren und ihre Effizienz zu steigern. Ihr gehört jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin pro Mitgliedsstaat an. E. wird tätig, wenn laufende Ermittlungen verschiedene Mitgliedsstaaten betreffen, ein europäisches Interesse an der Strafverfolgung besteht, EU-Grenzen überschreitende Ermittlungen vorliegen oder ein Mitgliedsstaat um Hilfe ersucht.
Europol
Europol (E.) heißt das kriminalpolizeiliche Zentralamt der EU in Den Haag. Aufgabe von E. ist es, die nationalen Polizeibehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu unterstützen. Vorrangiges Mittel dabei ist die Förderung des Informations- und Datenaustauschs zwischen den nationalstaatlichen Polizeibehörden. E. verfügt über keine Exekutivgewalt.
Frontex
Frontex (F.) ist eine Agentur der Europäischen Union, die das Ziel verfolgt, die Außengrenzen des Schengenraums besser zu sichern. Zu den Aufgaben von F. gehört die auf Informationssammlung und -auswertung basierende Erstellung von Risikoanalysen für die Außengrenzen der EU. Außerdem koordiniert und fördert sie Grenzschutzaktivitäten der Mitgliedsstaaten sowie die Ausbildung von deren Grenzschutzpersonal nach einheitlichen Standards. Des Weiteren fördert F. die Forschung und Entwicklung von neuen Techniken zur Grenzüberwachung. Auch die Bereitstellung von Personal und Know-how zur Unterstützung in Krisensituationen und die Koordination und Überwachung von Abschiebungen zählen zu den Tätigkeitsfeldern der Agentur.
Gewaltkriminalität
Als Gewaltkriminalität (G.) wird Kriminalität bezeichnet, die sich direkt gegen die Unversehrtheit von Personen richtet. Unter G. werden Delikte wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Raub, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme gefasst. Als eine Kategorie von Kriminalität wird der Begriff der G. in Kriminalitätsstatistiken verwendet.
Großer Lauschangriff
Umgangssprachliche Bezeichnung für die akustische Überwachung von Wohnräumen, die durch Art. 13 Abs. 3-6 GG geregelt ist. Er ist zu unterscheiden vom sogenannten kleinen Lauschangriff, der die akustische Überwachung des nichtöffentlichen Wortes außerhalb von Wohnungen bezeichnet. Nach Art. 13 GG ist eine akustische Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung bei besonders schweren Straftaten möglich, wenn gleichzeitig ein konkreter Verdacht vorliegt, sowie zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von im Wohnraum tätigen Personen (zum Beispiel verdeckten Ermittlern). Die akustische Wohnraumüberwachung erfordert eine richterliche Anordnung bzw. bei Gefahr im Verzug eine nachträgliche richterliche Genehmigung. Weil er stark in die Privatsphäre eingreift, ist der große Lauschangriff umstritten. Er wurde aber durch das Bundesverfassungsgericht 2004 in weiten Teilen als verfassungskonform beurteilt. Das Überwachen des privaten Kernbereiches der Betroffenen (Konversation mit engsten Verwandten und Intimpartnern) ist untersagt.
GTAZ – Gemeinsames Terrorabwehrzentrum
Das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) ist die Kommunikationsstelle der Nachrichtendienste und Polizeibehörden zur Bekämpfung von Terrorismus. Im GTAZ werden Informationen zur Terrorabwehr zwischen den unterschiedlichen Diensten und Behörden ausgetauscht. Die im Rahmen des GTAZ auszutauschenden Informationen sind nach dem Prinzip "need to know" auf die personenbezogenen Daten beschränkt, die zur Terrorabwehr notwendig sind. Gleichzeitig sollen aber nach dem Prinzip "need to share" keine zur Terrorismusbekämpfung notwendigen Informationen zurückgehalten werden.
Hellfeld/Dunkelfeld
Das Hellfeld umschreibt alle den Polizeibehörden bekannten und angezeigten Straftaten. Das Hellfeld ist somit nur ein Ausschnitt der insgesamt vorhandenen Kriminalität. Analog zum Hellfeld steht Dunkelfeld für alle nicht bekannten und nicht angezeigten Straftaten. Die Größe des Dunkelfeldes lässt sich in der statistischen Betrachtung von Kriminalität (zum Beispiel in der Polizeilichen Kriminalstatistik) nicht erfassen.
Hundertschaften
Der Begriff Hundertschaft (H.) bezeichnet polizeiliche Einheiten, die ungefähr hundert Beamtinnen und Beamte umfassen und auf den Einsatz bei sogenannten Großlagen spezialisiert sind. H. unterstützen die zuständigen Polizeibehörden bei Demonstrationen, Großereignissen oder anderen Großeinsätzen. Sowohl die Landespolizeien, die Bereitschaftspolizeien als auch die Bundespolizei verfügen über Hundertschaften, die je nach Bedarf im ganzen Bundesgebiet bei Großlagen zum Einsatz kommen.
Militärischer Abschirmdienst
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der Inlandsgeheimdienst der Bundeswehr mit Hauptsitz in Köln. Zu den Aufgaben des MAD gehört die Sammlung von Informationen mit dem Ziel, gegen die Bundeswehr gerichtete Spionage, Terrorismus und Sabotage abzuwehren. Im Kontext der Auslandseinsätze der Bundeswehr ist der MAD nicht nur im Landesinneren, sondern auch im Ausland tätig, um diese Einsätze abzuschirmen und die jeweilige Sicherheitslage zu beurteilen. Des Weiteren zählt die Sicherheitsüberprüfung von Soldatinnen und Soldaten sowie Angestellten der Bundeswehr zu den Aufgaben des MAD. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen des MAD sind im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MADG) geregelt.
Islamismus
Als Islamismus (I.) wird eine politische Ideologie bezeichnet, die auf einem fundamentalistisch ausgelegten Islam basiert. Grundlage des I. ist die Vorstellung, dass der Islam die Lösung aller vorhandenen Probleme ist und eine islamische Ordnung die universelle und einzig richtige Gesellschaftsform ist. Ziel des I. ist der antisäkulare islamische Staat, der sich strikt an einer islamischen Ordnung ausrichtet. Die angestrebte Gesellschaftsform orientiert sich an der ersten Gemeinde Mohammeds (Sunna). Um ihre Ziele durchzusetzen, sehen sich militante Anhänger des I. zum Dschihad legitimiert und verpflichtet. Dieser wird in der islamistischen Interpretation als Konfrontation oder dauernder Kampf gegen die Feinde des Islams definiert. Der I. ist keine homogene Strömung innerhalb der islamischen Religionsgemeinschaft, sondern besteht aus zahlreichen Organisationen, Gruppen und Ausrichtungen. Islamistischer Terrorismus ist eine extreme Form des I. und wird nur von einem kleinen Teil der Islamisten unterstützt, gilt aber heute als weltweit größte terroristische Bedrohung.
Kriminalitätsfurcht
Kriminalitätsfurcht (K.) beschreibt die Angst von Personen, Opfer einer Straftat zu werden. Das Ausmaß der K. ist stark von der subjektiven Wahrnehmung der Umwelt und weniger von der objektiven Kriminalitätslage geprägt. So lässt sich der Grad der Kriminalitätsfurcht durch Medien und Öffentlichkeitsarbeit beeinflussen.
Kriminalitätsstatistiken
Kriminalitätsstatistiken stellen die Häufigkeit und Ausprägung von Kriminalität in einem bestimmten Zeitraum dar. Kriminelle Handlungen/Straftaten werden nach Delikten geordnet. Benannt wird sowohl, wie oft diese in einem bestimmten geographischen Raum absolut und verhältnismäßig gesehen vorkommen, als auch die jeweilige Aufklärungsquote. K. können dabei nur auf das Hellfeld Bezug nehmen. Das Dunkelfeld bleibt spekulativ und wird mit sozialwissenschaftlichen Methoden wie Täter- und Opferbefragungen zu erfassen versucht. K. erlauben es, die Kriminalitätsentwicklung zu beobachten. Allerdings können die Problematik des Hell- und Dunkelfeldes, also die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, zu deutlichen Verfälschungen führen. Trotz dieser Problematik lassen sich aus K. grundsätzliche Tendenzen ablesen. Sie bieten daher die Grundlage, um auf Veränderungen in der Kriminalität zu reagieren.
Kriminalprävention
K. umfasst verschiedene Ansätze zur vorbeugenden Vermeidung von Kriminalität bzw. Straftaten. Auch die Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls ist teils Ziel, teils Folge der K. Zu unterscheiden sind primäre, sekundäre und tertiäre Prävention. Primäre Prävention richtet sich an die breite Bevölkerung, sekundäre Prävention an sogenannte Risikogruppen und tertiäre Prävention an bereits straffällig gewordene Personen. Je nach Zielgruppe können die Maßnahmen der K. sehr unterschiedlich sein. Zu ihnen zählen Information und Sensibilisierung, Veränderung von Grundgegebenheiten sowie direkte Ansprache von Zielgruppen. In der K. treffen zum Teil polizeiliche Maßnahmen und solche der Sozialarbeit zusammen.
Linksextremismus
Linksextremismus (L.) ist eine Form des politischen Extremismus, dessen Anhängerschaft die bestehende demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung fundamental ablehnt und politisch links orientierte Ideologien vertritt. Ziel des L. ist die Ablösung der bestehenden Gesellschaftsordnung durch eine andere, meist kommunistisch, marxistisch oder anarchistisch geprägte Gesellschaftsform. Auch Gewalt wird als Mittel akzeptiert, um dieses Ziel zu erreichen. Die bekannteste Organisation des deutschen L. ist die Rote Armee Fraktion (RAF), die mit terroristischen Anschlägen versuchte, ihre Ziele zu verwirklichen.
Ordnungsamt, kommunales
Ordnungsämter (O.) sind Teil der kommunalen Verwaltung. Die Aufgaben der O. sind dem Bereich der Gefahrenabwehr und des Erhalts der öffentlichen Ordnung zuzurechnen. O. werden vor allem bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Falschparken, Ruhestörung und Ähnliches) und der Durchsetzung kommunaler Ordnungssatzungen tätig. Zum Teil überschneiden sich die Aufgaben des O. mit denen der Polizei. Ausbildung, Ausrüstung und Kompetenzen können je nach Kommune und Bundesland variieren. O. werden manchmal auch als "Stadtpolizei" bezeichnet oder als "Ordnungspolizei" – ein Begriff, der allerdings historisch belastet ist.
Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeiten (O.) sind rechtswidrige Verhaltensweisen, die dem Strafgesetzbuch nach nicht zu den Straftaten zählen. So handelt es sich bei O. meist um alltägliches menschliches Fehlverhalten und um Nachlässigkeiten. O. unterscheiden sich insbesondere dadurch von Straftaten, dass sie Rechtsgüter geringfügiger beeinträchtigen und dass die betroffenen Rechtsgüter einen geringeren Wert haben. Welche Tatbestände zu den O. und welche zu den Straftaten zählen, wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der rechtliche Umgang mit O. ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) geregelt. Im Gegensatz zu Straftaten können O. nur mit einer Geldbuße, nicht aber mit einer Freiheits- oder einer Geldstrafe belangt werden.
Organisierte Kriminalität
Unter den Begriff organisierte Kriminalität (o. K.) fallen erhebliche Straftaten (auch eine Vielzahl von Einzeltaten), die arbeitsteilig, planmäßig und über einen längeren oder unbestimmten Zeitraum von mehr als zwei Personen begangen werden mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen oder Macht zu erhalten. Eine Straftat wird der o. K. zugeordnet, wenn die Täter bzw. Täterinnen gewerbliche oder geschäftsähnliche Strukturen nutzen, Gewalt oder andere zur Einschüchterung geeignete Mittel anwenden oder Einfluss nehmen auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft. Der Begriff der o. K. wird als Kategorie in Kriminalitätsstatistiken verwendet und orientiert sich an einer Arbeitsdefinition des BKA aus dem Jahr 1990.
Polizei
Polizei (P.) ist die Bezeichnung für verschiedene staatliche Behörden, die mit der Gefahrenabwehr, dem Schutz und Erhalt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Verfolgung von strafbaren Handlungen betraut sind. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die P. an Recht und Gesetz gebunden (Legalitätsprinzip). Außerdem ist sie verpflichtet, sich vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit leiten zu lassen. Die P. verfügt über das staatliche Gewaltmonopol und kann gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen ergreifen, sofern sie dabei das Legalitätsprinzips und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigt. Die Polizei zählt nach dem Grundgesetz vorrangig zum Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. So unterstehen die Polizeibehörden in der Regel den Innenministerien der Länder. Dabei sind die allgemeinen Polizeibehörden meist mehrstufig aufgebaut: Oberste Landespolizeibehörde ist das Innenministerium, Bezirkspolizeibehörde ist das Regierungspräsidium, Kreispolizeibehörde ist die Oberkreisdirektion oder das Landratsamt. Ausnahmen sind die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt, die dem Bundesinnenministerium direkt unterstellt sind. Die P. ist in der Regel nach ihren jeweils spezifischen Aufgaben in Schutz-, Bereitschafts- und Kriminalpolizei unterteilt.
Polizeiliche Kriminalstatistik
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine jährliche Veröffentlichung des BKA, die auf Grundlage des BKA-Gesetzes (BKAG §2) erfolgt. In der PKS werden alle den Polizeibehörden bekannten/angezeigten Tatbestände, die strafrechtlich relevant sind, erfasst, und schlüsselt diese hinsichtlich der Art der Delikte, des Aufklärungsstands, der Tatverdächtigen, der Opfer und der räumlichen Verteilung auf. Das Dunkelfeld, also die nicht angezeigten Straftatbestände, lässt sich durch die PKS nicht erfassen. Die jährliche Veröffentlichung der PKS macht die Entwicklung von Kriminalität über einen längeren Zeitraum deutlich.
Prävention/Vorbeugung
Unter Prävention oder Vorbeugung wird ein vorgreifendes Handeln verstanden, das zum Ziel hat, ein bestimmtes Ereignis oder Problem von vornherein zu verhindern oder zumindest abzuschwächen. Die Kriminalprävention zielt darauf, die Entstehung von Kriminalität im Ursprung zu verhindern. So warnt etwa die Suchtprävention mit verschiedenen Mitteln vor dem Konsum von Drogen, um der Entstehung von Suchtproblemen, die unter Umständen zu Beschaffungskriminalität führen, möglichst frühzeitig entgegenzuwirken.
Private Sicherheitsdienste
Private Sicherheitsdienste (PS.) sind Privatunternehmen, die ihren Kunden Dienstleistungen im Bereich des Personenschutzes, des Objektschutzes und der Veranstaltungssicherheit anbieten. Während die Polizei private Rechtsgüter nur als Teil der öffentlichen Sicherheit schützt, sind die Dienstleistungen der PS. auf den Schutz der privaten Rechtsgüter konzentriert. Öffentliche Sicherheit wird nur in den Fällen gewährleistet, in denen private Interessen betroffen sind. PS. haben keine hoheitlichen Kompetenzen. Ausnahmen stellen PS. dar, die im Auftrag des Staates agieren (sogenannte Beleihung).
Rasterfahndung
Die Rasterfahndung (R.) ist eine polizeiliche Fahndungsmethode, die auf einem Datenabgleich bestehender Datensätze nach bestimmten Merkmalen (zum Beispiel Nationalität, Alter, Religionszugehörigkeit, spezifische Verhaltensweisen etc.) einer Tätergruppe basiert. Die ausgewählten Kriterien können dabei sowohl in positiver als auch in negativer Form angewendet werden. Die positive R. filtert Personen mit bestimmten Merkmalen, die der gesuchten Tätergruppe zugerechnet werden, heraus. Die negative R. schließt Personen anhand von bestimmten Merkmalen aus. Beiden ist gemeinsam, dass aus bestehenden Datenbeständen mögliche Verdächtige herausgefiltert werden, die dann einer weiteren Überprüfung unterzogen werden können. Erstmals wurde diese Form der Fahndung im Zusammenhang mit der Suche nach Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF) angewendet. Die R. wird aufgrund der weitgreifenden Überprüfung von Nichtverdächtigen als erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kritisiert.
Rechtsextremismus
Rechtsextremismus (R.) beschreibt eine Form des politischen Extremismus, die auf Volksgemeinschaftsideologie, übersteigertem Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus basiert. Es existieren verschiedene Begriffsdefinitionen: ein amtlicher Begriff, der sich ausschließlich auf verfassungsfeindliche Handlungen mit einem ideologisch rechten Hintergrund bezieht, verschiedene wissenschaftliche Definitionen, die neben Handlungen auch Ideologie und politische Einstellungen umfassen, sowie diverse, unterschiedlich weit greifende gesellschaftliche Definitionen.
Schleierfahndung
Als Schleierfahndung (S.) werden anlass- und verdachtsunabhängige Personenkontrollen bezeichnet. Die Einführung der S. wird mit dem Wegfall der innereuropäischen Grenzkontrollen im Zuge des Schengenabkommens begründet und dient zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Räumlich ist die S. auf das Grenzgebiet (bis 30 km ins Landesinnere) und Verkehrswege mit grenzübergreifendem Verkehr beschränkt. Verdachtsunabhängige Kontrollen werden von Landes- wie Bundespolizeien durchgeführt. Die im Rahmen der S. vorgenommenen Aktivitäten sind Ausweis- und Sichtkontrollen. Die S. ist nicht in allen Bundesländern zulässig.
Staatsanwaltschaft
Bei Staatsanwaltschaften (S.) handelt es sich um selbstständige Justizbehörden, die den jeweiligen Justizministerien (Bund und Länder) unterstehen. Zentrale Aufgabe der S. ist die Verfolgung von Straftaten. Die Strafverfolgung umfasst sowohl die Ermittlung von Straftaten (die S. ist die Herrin des Ermittlungsverfahrens, Ermittlungen werden unter anderem im Auftrag der S. von den Polizeibehörden durchgeführt), als auch die Anklage von Beschuldigten vor Gericht. Die S. kann nur bei einem begründeten Verdacht tätig werden. Auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zählt in bestimmten Fällen zu ihren Aufgaben. Die S. sind in ihrem Handeln an das Legalitätsprinzip gebunden, müssen also jede Straftat verfolgen, die ihnen zur Kenntnis gebracht wurde (StPO §152). Unter bestimmten Voraussetzungen, besonders wenn ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung fehlt, können S. von einer Anklage absehen und Verfahren einstellen (StPO §153); dabei orientieren sie sich am so genannten Opportunitätsprinzip. Weitere Aufgabe der S. ist die Strafvollstreckung, die sowohl die Vollstreckung von Geldstrafen durch die Zustellung des Strafbefehls als auch von Freiheitsstrafen durch die Überstellung des Vollstreckungsbefehls umfasst.
Strafe
Strafe (S.) bezeichnet staatliche Sanktionen (Geld- oder Freiheitsstrafen), die gegen jemanden verhängt werden, der von staatlichen Normen abweicht. Sie stellen eine Rechtsfolge von rechtswidrigem Verhalten dar. S. hat dabei schuldausgleichenden und kriminalpräventiven Charakter. Zweck von S. sind Prävention, Sühne, Vergeltung (Schuldausgleich) und Resozialisierung des Täters bzw. der Täterin. Grundlegend für eine Bestrafung und deren Ausmaß sind der Schuldgrundsatz ("keine Strafe ohne Schuld") und die Wahrung der Verhältnismäßigkeit von Schuld und Strafe. Neben der Strafe als staatliche Sanktion rechtswidrigen und normverletzenden Verhaltens kennt das staatliche Sanktionssystem weitergehende Maßregeln, die der Besserung und Sicherung dienen (Zweispurigkeit des Sanktionssystems). Diese Maßregeln (zum Beispiel die Sicherheitsverwahrung) greifen über den Schuldgrundsatz hinaus und entspringen der Schutzpflicht des Staates und der Gefahrenabwehr.
Straftat
Straftaten sind rechtswidrige, schuldhaft ausgeführte Taten. Eine Handlung ist dann eine Straftat, wenn sie im Gesetz als strafbar definiert und mit Strafe bedroht ist. Tatbestände und Voraussetzungen für Straftaten sind im Strafgesetzbuch (StGB) festgelegt. Eine Tat kann ausschließlich bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit zur Zeit der Tat gesetzlich festgelegt ist (§1 StGB). Straftaten werden in Vergehen und Verbrechen unterschieden (§12 StGB). Sie werden von Ordnungswidrigkeiten abgegrenzt, die auch rechtswidrige Handlungen sind, aber keine strafrechtliche Relevanz haben.
Strafverfolgungszwang
Der in §163 Strafprozessordnung (StPO) formulierte Strafverfolgungszwang (S.) verpflichtet die Polizei, angezeigte und bekannte Straftatbestände und Verdachtsfälle ohne Ausnahme zu verfolgen. Auch außerdienstlich bekannt gewordenen Erkenntnissen muss nachgegangen werden. Eine Zuwiderhandlung durch Beamtinnen und Beamte ist strafbar. Der Polizei bleibt bei der Ermittlung von Straftatbeständen kein Ermessensspielraum; die Ermittlungen müssen bis zu einem Punkt geführt werden, an dem die Staatsanwaltschaft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens entscheiden kann. Der S. ist ein Grundprinzip der polizeilichen Arbeit.
Straßenkriminalität
Straßenkriminalität (Sk.) ist die Gesamtheit aller im öffentlichen Raum – auf Straßen, Wegen und Plätzen – verübten Straftaten. Der Sk. werden in der PKS eine Vielzahl von Delikten zugeordnet. So fallen Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Diebstahl, Raub, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Körperverletzung und Vergewaltigung unter den Begriff der Sk. Durch die räumliche Dimension in der Zuordnung der Delikte zur Sk. kommt es zu Überschneidungen mit anderen Kriminalitätsbegriffen.
Subjektive Sicherheit
Subjektive Sicherheit steht für die subjektive Wahrnehmung der individuellen Sicherheit, es lässt sich auch von einem subjektiven Sicherheitsgefühl sprechen. Die subjektive Sicherheit unterscheidet sich von einer objektiven, statistisch messbaren Sicherheit, da erstere nicht nur von der objektiven Sicherheitslage, sondern auch von der individuellen Wahrnehmung und dem Selbstbewusstsein des jeweiligen Individuums abhängt. Eng mit einem subjektiven Sicherheitsgefühl verbunden ist die Kriminalitätsfurcht.
Terrorismus
Terrorismus (T.) ist eine besonders radikale Ausprägung des politischen Extremismus, die durch die gezielte und systematische Anwendung von Gewalt charakterisiert ist. Die Gewalt richtet sich dabei gegen das zu bekämpfende bestehende "System" und soll insbesondere dessen Repräsentanten, Institutionen und Symbole treffen. Ziel des T. ist der gewaltsame Umsturz der herrschenden Staats- und Gesellschaftsordnung. T. kann aus den verschiedenen Formen des Extremismus heraus entstehen. T. ist in der Bundesrepublik eng mit der Roten Armee Fraktion (RAF) verbunden. Die RAF versuchte, durch Terroranschläge auf führende Vertreter des Staates und der Wirtschaft den Staat zu verunsichern und zu einer Überreaktion zu provozieren, um die Bevölkerung (aus Sicht der RAF die "unterdrückte Klasse") gegen den Staat zu mobilisieren. Dies gelang nicht; die Bevölkerung solidarisierte sich entgegen den Erwartungen der RAF mit dem demokratischen Verfassungsstaat. In der Entwicklung der RAF über mehrere "Generationen" von Mitgliedern gewannen Terrorakte und die eigene Organisation (Geiselnahmen mit dem Ziel, bereits inhaftierte RAF-Terroristen freizupressen) zunehmend an Bedeutung, während politische Ziele in den Hintergrund rückten. Der internationale islamistische T. hat die Dimensionen des T. von einer nationalen oder regionalen auf eine globale Ebene verschoben. Das bekämpfte "System" ist allgemein das westliche Wertesystem, das heute in einem großen Teil der Welt zumindest in Teilen anzutreffen ist. Im Rahmen des internationalen islamistischen T. wird auch die Bevölkerung als Vertreterin des zu bekämpfenden "Systems" zum Ziel von Terroranschlägen.
Verbrechen/Vergehen
Straftaten nach dem StGB werden in die Kategorien Verbrechen und Vergehen unterteilt. Sie unterscheiden sich in der Schwere der Tat und dem Strafmaß, mit dem sie geahndet werden. Verbrechen werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, Vergehen mit Geldstrafe oder einer geringeren Freiheitsstrafe geahndet (StGB §12). Beide Begriffe fallen unter den Oberbegriff der "Straftat" und sind damit abgegrenzt von Ordnungswidrigkeiten.
Verfassungsschutz
Unter Verfassungsschutz (V.) werden nach Art. 73 Grundgesetz staatliche Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes dienen. Für die Durchführung dieser Maßnahmen sind die Behörden des V. (Bundesamt und Landesämter für V.) zuständig. Das Bundesamt für V. untersteht dem Bundesministerium des Inneren, die Verfassungsschutzbehörden der Länder dem Innenministerium des jeweiligen Landes. Kompetenzen und Aufgaben des V. sind im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) festgelegt. Der V. bedient sich nachrichtendienstlicher Mittel (unter anderem setzt er V-Leute und Informanten ein), um Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Die Beobachtung der verschiedenen Formen des Extremismus (Rechts-, Links- und Ausländerextremismus sowie Islamismus) und derer verdächtiger Organisationen gehört zu den Kernaufgaben des V. Außerdem ist der V. auch für Spionage und Proliferationsabwehr sowie Geheim-, Sabotage- und Wirtschaftsschutz zuständig. Beim V. handelt es sich um einen Nachrichtendienst, der im Inland agiert und keine polizeilichen Befugnisse hat. Im Rahmen seiner Aufgaben kooperiert der V. mit anderen nationalen wie internationalen Nachrichtendiensten. Die Informationsgewinnung durch den V. bietet eine Grundlage, auf der staatliche Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen und Organisationen ergriffen werden können. Die Erkenntnisse des V. werden jährlich im Rahmen des Verfassungsschutzberichtes veröffentlicht. Die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörden werden durch parlamentarische Gremien auf Bundes- und Landesebene (zum Beispiel die G10-Kommission des Bundestages) kontrolliert, in denen nicht immer ausschließlich Abgeordnete vertreten sind.
Videoüberwachung
Die V. ist ein technisches Mittel zur visuellen Überwachung von öffentlichen und privaten Räumen. Der Einsatz der V. ist fester Bestandteil des Objektschutzes durch private Sicherheitsdienste. Auch die Polizei nutzt die V. zunehmend, beispielsweise zur Ermittlung von Straftaten, die bei Demonstrationen begangen werden, oder zur Abschreckung und Prävention im öffentlichen Raum. Die V. ist die Grundlage für automatische Auswertungsmethoden (automatische Kennzeichenerfassung und automatische Gesichtserkennung), die durch neue technische Entwicklungen möglich geworden sind. Der Einsatz der V. im öffentlichen Raum wird als Eingriff in die persönliche Freiheit kritisiert.
Vorratsdatenspeicherung
Der Begriff der V. bezeichnet eine rechtlich und politisch umstrittene zeitweilige anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungen durch die Telekommunikationsanbieter. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet diese, Verbindungsdaten ihrer Kundinnen und Kunden für sechs Monate zu speichern. Die V. soll bei eventuellen polizeilichen Ermittlungen ein Zurückgreifen auf die gespeicherten Daten ermöglichen, um die Ermittlung, Abwehr und Aufklärung von Straftaten zu erleichtern. Durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde die V. im Jahr 2010 außer Kraft gesetzt, da ihre gesetzliche Regelung nicht verfassungskonform war. Als Alternative zur V. wird die Methode "Quick Freeze" diskutiert, die keine umfassende, sondern nur eine verdachtsbezogene Speicherung von Verbindungsdaten im Einzelfall zulässt.
Wirtschaftskriminalität
Unter Wirtschaftskriminalität (W.) werden diverse Straftatbestände gefasst, die einen Bezug zum Wirtschaftsleben haben. Dazu zählen unter anderem Verstöße gegen das Patentgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz sowie das Finanzmonopol-, Steuer- und Zollrecht. Außerdem fallen verschiedene Formen von Betrugsdelikten, Wucher und Veruntreuung unter W. Der Begriff W. wird als eine Kategorie von Kriminalität im Rahmen von Kriminalitätsstatistiken verwendet.
Zoll
Der Zoll (Z.) ist eine Bundesverwaltung, die dem Bundesfinanzministerium nachgeordnet ist. Zu seinen Aufgaben gehören neben der Überwachung des grenzübergreifenden Warenverkehrs (Einzug fälliger Abgaben/Zölle, Einhaltung von Einfuhr- und Ausfuhrverboten) auch die Verwaltung des Brandweinmonopols und der Zollabgaben sowie die Verfolgung illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeit). Der Z. hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben hoheitliche Befugnisse. Als "Zoll" werden auch die staatlichen Gebühren und Abgaben bezeichnet, die auf grenzüberschreitenden Warenverkehr erhoben werden.