Die Gleichung scheint einfach zu sein: Je größer die Stadt, desto höher die Kriminalitätsrate. Und tatsächlich nimmt bei steigender Einwohnerzahl der Städte auch die Zahl der Straftaten zu. Urbane Sicherheitsstrategien sind daher vielfältig - und gehen weit über die Prävention von Verbrechen hinaus.
Was ist Urbanität und was hat sie mit Sicherheit zu tun?
Städte sind vor allem geprägt von Vielfalt und Gegensätzen. Was von dem einen als weltstädtisches Flair angesehen wird, wird von der anderen als unübersichtlicher Moloch wahrgenommen. Was die eine als vernetzte urbane Struktur schätzt, ist für den anderen Anlass, die Unübersichtlichkeit der Städte zu beklagen. Was der eine als urbane "Streetart" würdigt und in der Werbung "gesellschaftsfähig" geworden ist ("Graffiti"), sieht die andere als abweichendes Verhalten und Sachbeschädigung an, trägt je nach Ausprägung vielleicht sogar zur Entstehung von Räumen bei, in denen Menschen sich unsicher fühlen ("Angsträume"). Deutlich wird: Es kommt auf die persönliche Wahrnehmung und den gesellschaftlichen Diskurs an, wie Urbanität wahrgenommen wird.
Grundsätzlich sind Städte vergleichsweise "unübersichtliche Orte" und stehen teilweise unter dem Verdacht, Versteck für alle möglichen Formen von Bedrohung für Sicherheit und Ordnung zu sein: Sie bieten beispielsweise vielfältige Tatgelegenheiten für "gewöhnliche Kriminelle", gelten aber etwa auch als Rückzugsraum zur Vorbereitung terroristischer Aktivitäten und sind daher auch Einsatzort unterschiedlichster Überwachungstechniken. Wenn in der Öffentlichkeit über Sicherheit diskutiert wird, werden häufig Beispiele aus städtischen Räumen genannt. Tatsächlich entfielen im Jahr 2012 rund 28 Prozent der registrierten Straftaten auf Städte mit 500.000 und mehr Einwohnern, rund 20 Prozent auf Städte mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern, rund 27 Prozent auf Städte mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern und knapp 24 Prozent auf kleinere Gemeinden (BKA 2013). Gemessen wird, an welchen Orten sich die registrierten Straftaten ereignet haben. Die Zuordnung der Tatorte berücksichtigt allein die Gemeindegrößenklassen. Sozial- und Wirtschaftsstruktur sowie die räumlich-funktionale Lage der Gemeinden werden nicht berücksichtigt, sodass beispielsweise kleine verstädterte Gemeinden in Verdichtungsräumen statistisch genauso behandelt werden wie kleine Gemeinden in ländlich peripheren Bereichen.
Betrachtet man die Häufigkeitszahl, also die Zahl der bekanntgewordenen Fälle berechnet auf 100.000 Einwohner, ergibt sich eine stärkere Belastung mit zunehmender Stadtgröße. Dies gilt besonders für Aggressions- (z.B. Körperverletzungen), Diebstahls- und Vermögensdelikte (z.B. Einbruch und Raub). Während in kleinen Gemeinden beispielsweise überdurchschnittlich oft z.B. "Straftaten gegen die Umwelt", "Verletzung der Unterhaltspflicht" oder "Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr" registriert wurden, wurden in den großen Großstädten überdurchschnittlich häufig "Straftaten gegen das Aufenthalts-, Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU", "Raubdelikte" sowie "Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikten" (z.B. Bestechungsdelikte) festgestellt (BKA 2013). Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl und der Tatortverteilung nach Gemeindegrößenklassen ist deutlich eingeschränkt, da nur registrierte Straftaten berücksichtigt werden können, die Werte bei einzelnen Delikten dadurch auch erheblich durch das unterschiedliche Anzeigeverhalten und die unterschiedliche Kontrollaktivität der Sicherheitsbehörden beeinflusst werden. Touristen, Besucher und grenzüberschreitende Berufspendler sowie Nichtdeutsche, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten, werden in der Einwohnerzahl nicht erfasst und gehen daher nicht in die Berechnung ein. Die größere Tagbevölkerung von Großstädten und die damit verbundenen möglichen Tatgelegenheiten werden damit in der Statistik nicht abgebildet. Zudem beeinflusst die Tätermobilität die räumliche Verteilung der Tatorte erheblich. So kommen beispielsweise Täter von außerhalb in die Innenstädte oder mobile Tätergruppen begehen Einbruchdiebstähle in Wohngebieten, weil sich in Städten eine Vielzahl von Tatgelegenheiten bietet.
Welche Bereiche und Zuständigkeiten umfasst urbane Sicherheit?
Urbane Sicherheit zu schaffen und zu gewährleisten, umfasst eine Vielfalt von Aufgaben. Urbane Sicherheit umfasst zunächst in erster Linie den Schutz vor Kriminalität in ihren unterschiedlichen Formen. Städte müssen wie andere Räume aber auch vor Naturgefahren (z.B. Stürmen, Starkregen mit Überflutung usw.) geschützt sein. In großen Städten sind aber regelmäßig viele Menschen zugleich von den Auswirkungen von Naturgefahren betroffen, wenn ein Schadensereignis eintritt. Schadensereignisse zeigen in großen Städten, die in besonderem Maße auf technische Infrastrukturen angewiesen sind, auch besonders Wirkung (siehe technische Gefahren). Die Anpassung der Städte an die Anforderungen, die aus dem Klimawandel resultieren (Veränderungen bei Stärke und Häufigkeit natürlicher Prozesse, Veränderungen bei der Anzahl gefährdeter Personen, den Ausbreitungsmustern übertragbarer Krankheiten, beim Wasserhaushalt usw.), und die damit verbundene veränderte Verwundbarkeit von Städten werden diese Aufgaben erheblich verändern.
Neben Naturgefahren muss man sich in Städten mit technischen Gefahren unterschiedlichster Art auseinandersetzen. Dies reicht von Kraftwerksunfällen über Großbrände und Havarien von Industrieanlagen bis zum Ausfall von Versorgungseinrichtungen und Gefahrgutschadensereignissen. Die Reaktion auf einen möglichen Massenanfall von Verletzten und Erkrankten z.B. bei Unglücken im Öffentlichen Personennahverkehr, in Wohnanlagen oder bei Großveranstaltungen benötigt besondere Vorkehrungen hinsichtlich der Organisation, der medizinischen Anforderungen usw., da reguläre Rettungsdienste in einem solchen Fall schnell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen könnten.
Die Sicherung der Wasser- oder Energieversorgung, Transport- und Telekommunikationssysteme, Gesundheitswesen, Behörden- oder Bankdienste (sog. Kritische Infrastrukturen) gehört zu den essentiellen Bestandteilen urbaner Sicherheit, ohne die dramatische Versorgungsengpässe und erhebliche Störungen der öffentlichen Ordnung auftreten würden. Die Bedrohung durch Terrorismus spielt in der jüngeren sicherheitspolitischen Diskussion eine wesentliche Rolle. Die Art der Bedrohung hat sich in den letzten Jahren gewandelt: Terrorismus agiert transnational und sucht sich symbolische Anschlagziele. Terroristische Anschläge zielen auf große Opferzahlen und sind in der Opferauswahl willkürlich. Die Anschlagereignisse werden für die "mediale Kriegführung" genutzt. Damit rücken Ziele in großen Metropolen und städtischen Räumen in den Mittelpunkt. Urbane Sicherheit muss sich daher in zunehmendem Maß auch mit terroristischer Bedrohung auseinandersetzen, wenngleich die Zahl der Schadensereignisse in Deutschland bisher verglichen mit anderen Bereichen urbaner Sicherheit äußerst gering ist.
Daneben sind es aber vor allem die alltäglichen Bedrohungen der Sicherheit und Störungen der öffentlichen Ordnung, die das Handeln der kommunalen Akteure urbaner Sicherheit bestimmen. Dazu gehört beispielsweise die Verkehrssicherheit einschließlich der Straßenverkehrssicherheit und der Verkehrsüberwachung.
Aber auch der Umgang mit einer Vielzahl von Störungen der öffentlichen Ordnung unterhalb der Strafwürdigkeit. Verfallserscheinungen der gebauten Umwelt oder der sozialen Ordnung werden oft als Zeichen sozialer Desorganisation (Mangel an sozialer Integration, Schwächung formeller wie informeller Kontrolle) diskutiert. Sie reichen von Belästigungen wie Hundekot auf dem Bürgersteig oder Abfallablagerung in öffentlichen Anlagen bis zu Vandalismusschäden oder dem störenden Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. Gerade der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, die damit zum Teil verbundenen Störungen und die (eingeschränkten) Handlungsmöglichkeiten der Kommunen sowohl im präventiven (Suchtvorbeugung usw.) als auch im restriktiven Bereich (Anwendung des Jugendschutzgesetzes usw.) sind ein viel diskutiertes Thema urbaner Sicherheit, das besonders auch die Diskussion über das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren bestimmt hat (Floeting 2013).
Die Vielfalt der Aufgaben urbaner Sicherheit macht deutlich, dass eine Vielzahl von Akteuren dabei mitwirkt, Sicherheit und Ordnung in den Städten zu schaffen und zu gewährleisten.
Für die Abwehr von Naturgefahren, technischen Gefahren und die Sicherung kritischer Infrastrukturen sind in Deutschland beispielsweise die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, die Ordnungsbehörden, aber auch Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz zuständig Schutz und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger z.B. vor Kriminalität werden in Deutschland in erster Linie durch die Polizei gewährleistet.
Auf kommunaler Ebene befassen sich mit Fragen der Sicherheit und Ordnung in erster Linie die Ordnungsämter. Viele weitere Behörden und Ämter setzen sich aber auch ausdrücklich oder implizit mit Fragen urbaner Sicherheit auseinander: Dazu gehören z.B. städtische Ämter für Jugend (z.B. bei der Jugendgewaltprävention), Schule (z.B. beim Umgang mit Schuldistanz), Gesundheit (z.B. bei der Alkoholprävention) oder das Stadtplanungsamt (z.B. bei der städtebaulichen Kriminalprävention).
Die kommunalen Aufgaben konzentrieren sich auf
die Gefahrenabwehr (z.B. Erteilung und Entziehung von Gewerbeerlaubnissen für Gaststätten, Spielhallen usw., Festlegung von Sperrbezirken usw., Unterbringung von Obdachlosen, Regelung der Polizeistunde, Umgang mit Jugendschutz und Versammlungsrecht),
die Gestaltung von Rahmenbedingungen zur Kriminalprävention (Sozial-, Jugend-, Familien-, Wohnungs-, Bildungs-, Kultur-, Beschäftigungspolitik usw.)
Maßnahmen der Städtebau- und Stadtentwicklungspolitik (z.B. die Festlegung von Nutzungsstrukturen, Vermeidung von städtebaulichen Angsträumen, sozialräumliche Maßnahmen wie das Quartiersmanagement usw.).
Neben der Stadtverwaltung sind auf der örtlichen Ebene auch Kammern und Verbände, der Einzelhandel, die Wohnungswirtschaft, Vereine und Bürgerinitiativen aber auch einzelne Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren, mit Fragen der Sicherheit und Ordnung in den Städten befasst. Nicht zuletzt ist urbane Sicherheit auch eine wichtige Aufgabe für die Kommunalpolitik (Floeting/Seidel-Schulze 2012).
Zudem hat sich die Zahl der beteiligten Akteure in den letzten Jahren weiter vergrößert: Strukturelle Veränderungen wie die fortschreitende internationale Vernetzung, die Privatisierung und Aufteilung ehemals staatlicher Infrastrukturen auf privatwirtschaftliche Anbieter z.B. der Energie-, Telekommunikations- und Wasserversorgung oder des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie die zunehmende Abhängigkeit von Informationstechnik machen es nötig, neue Akteure einzubeziehen und Schutzkonzepte insgesamt neu zu formulieren (Floeting 2006).
Welche Konzepte und Maßnahmen bestehen zur Schaffung und Erhaltung sicherer Städte?
In den Städten wird eine breite Palette von Maßnahmen und Konzepten zur Verbesserung der Sicherheit eingesetzt. Sie umfassen
ordnungsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise rechtliche Vorschriften (z.B. zum Umgang mit Alkohol) und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten,
personelle Maßnahmen wie die Präsenz von Ordnungskräften vor Ort, den Einsatz ehrenamtlicher Sicherheitskräfte oder privater Sicherheitsdienste,
technische Maßnahmen wie Investitionen in Beleuchtung oder Videoüberwachung,
baulich-gestalterische Maßnahmen wie die Verbesserung der Einsehbarkeit von Räumen, die Pflege und Instandhaltung des öffentlichen Raumes oder die Berücksichtigung von Mindestanforderungen für Sicherheitsaspekte in der Bauleitplanung bzw. beim Einsatz von Instrumenten des Baurechts,
sozialräumliche Maßnahmen wie gezielte Investitionen in soziale Infrastruktur, die Förderung der sozialen Mischung der Bewohnerschaft im Quartier, die Belebung des Raumes durch Förderung von Aktivitäten (z.B. Stadtteilfeste), die Förderung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungsprozessen und Maßnahmen der Stadtumgestaltung, Quartiersmanagement, Jugendarbeit und sozialpädagogische Angebote sowie das Angebot sozialer Dienstleistungen (z.B. Schuldnerberatung) und
die Kommunikation mit der Bürgerschaft und die Information der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung von Informationsbroschüren, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Bereitstellung von Ordnungstelefonen oder Hotlines für Bürgermeldungen, Internetangebote für Bürgermeldungen usw. (Floeting/Seidel-Schulze 2012).
Was sind Herausforderungen "urbaner Sicherheit"?
Sichere Städte sind ein Wunsch, ein Anspruch und ein Versprechen, aber im Ziel (ähnlich wie andere übergeordnete Ziele wie "soziale Gerechtigkeit" oder "gleichwertige Lebensbedingungen") nie vollständig erreichbar. Der Anspruch verliert damit aber nicht an Bedeutung. Städte verändern sich oft schleichend. Damit verändert sich auch der Rahmen, in dem sichere Lebensbedingungen gewährleistet werden sollen.
Zukünftige Herausforderungen liegen beispielsweise im demografischen Wandel. Die städtischen Gesellschaften werden älter und bunter. Wenngleich dieser Trend für alle Räume gilt, sind einzelne Städte aber in unterschiedlichem Maß davon betroffen. An Bevölkerung wachsende Städte stehen neben schrumpfenden. Die Alterung der Gesellschaft wird auch Auswirkungen auf die Kriminalität und die Kriminalitätsfurcht haben. So wird beispielsweise eine Zunahme der Furcht, Opfer einer Straftat zu werden und eine stärkere Verbreitung des Empfindens bedrohlicher Ereignisse erwartet. Dies kann mit erheblichen Auswirkungen für die Städte verbunden sein, wenn Bürgerinnen und Bürger vor der aktiven Nutzung des öffentlichen Raumes grundsätzlich oder zu bestimmten Tageszeiten in größerer Zahl zurückscheuen (vgl. Bornewasser u.a. 2014).
Die Möglichkeiten der Nutzung moderner Kommunikationsmittel (Internet, Mobilfunk, soziale Netze, Videoüberwachung, Big Data usw.) verändert einerseits die Anforderungen an Sicherheit in den Städten, andererseits bieten sie neue Möglichkeiten zur Schaffung und Gewährleistung sicherer Städte, die kontrovers diskutiert werden (z.B. hinsichtlich des immer stärkeren Eindringens in die Privatsphäre). Auch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Städten stellt eine in Zeiten des Internets und der internationalen Vernetzung "organisierter" Straftäter neue Dimension von Herausforderungen dar.
Die gesellschaftliche Polarisierung (in Bezug auf Wohlstand, Bildung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben usw.) wächst zwischen den Städten und innerhalb der Städte. Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller wie personeller Ressourcen von Staat und Kommunen einerseits, einem erweiterten Aufgabenspektrum andererseits, stellen sich Fragen nach der Priorisierung von Sicherheitsmaßnahmen und der gerechten Verteilung: Wieviel Sicherheit können und wollen wir uns leisten? Wie stellen wir sicher, dass ein zufriedenstellendes Sicherheitsniveau für jeden und jede weitgehend unabhängig vom eigenen Einkommen gewährleistet ist. Welche Aufgaben können von staatlichen und kommunalen Institutionen, welche von privaten Dienstleistern, welche durch zivilgesellschaftliches Engagement wahrgenommen werden?
Die Koordination der zahlreichen direkt oder indirekt mit Fragen der Sicherheit in den Städten befassten Akteure gehört zu den besonderen Herausforderungen, die durch eine voranschreitende Privatisierung (private Unternehmen müssen in die Sicherheitsarchitektur eingebunden werden) und zunehmend notwendiges zivilgesellschaftliches Engagement (z.B. im Zuge von Sicherheitspartnerschaften zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Polizei oder die Integration von Spontanhelfern im Katastrophenfall usw.) zudem immer komplexer wird.
Städte und ihre Bürger werden sich in Zukunft in stärkerem Maße mit Sicherheitsfragen auseinandersetzen. Für sichere Städte zu sorgen, bleibt dabei eine Aufgabe, an der viele Akteure, beteiligt sind, die sich zum Teil ihrer Wirkung auf Sicherheitsfragen in der Stadt bisher kaum bewusst sind: beispielsweise nicht unmittelbar mit Ordnungsaufgaben betraute Ämter in der Stadtverwaltung wie Stadtplanungsämter, der Einzelhandel, die Wohnungswirtschaft, Sportvereine usw.) Daher ist es zunächst einmal notwendig, das Bewusstsein für Fragen der Sicherheit bei den unterschiedlichen Akteuren zu wecken, nicht nur kooperative Strukturen aufzubauen, sondern auch praktisch kooperativ zu handeln und urbane Sicherheit – die einen wesentlichen Teil der Lebensqualität für die Bürger der Städte ausmacht – als kontinuierliche Aufgabe und ein gemeinschaftliches Ziel der Stadtgesellschaft zu begreifen, ohne jedoch jede Frage der Stadtentwicklung zur Sicherheitsfrage zu erklären.
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Dr. Holger Floeting ist seit 1991 Wissenschaftler am Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin. Hier forscht er im Bereich Sicherheit zu den Themen Städtische Sicherheit und Sicherheitstechnologien.
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