Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

‚Behinderung‘ und der Umgang mit behinderten Menschen in historischer Perspektive | Behinderungen | bpb.de

Behinderungen Behinderung – was ist das eigentlich? Forschung zum Thema Behinderung ‚Behinderung‘ in historischer Perspektive Teilhabe und Inklusion Arbeitsmarkt Wohnen Behinderung und Migration Mobilität Menschen mit Behinderungen in den Medien Politische Repräsentation Sozialrecht und Sozialpolitik UN-Behindertenrechtskonvention Mit Behinderungen ist zu rechnen – ein Essay Redaktion

‚Behinderung‘ und der Umgang mit behinderten Menschen in historischer Perspektive

Petra Fuchs

/ 13 Minuten zu lesen

Aus Sicht der Dis/ability Studies ist ‚Behinderung‘ eine zeitgebundene und damit wandelbare Konstruktion. Um diesen Zusammenhang zu verstehen, braucht es Wissen über den Umgang mit ‚behinderten‘ Menschen in früheren Zeiten.

Schwimmunterricht für körperbehinderte Kinder in einem Lehrschwimmbecken in Köln-Klettenberg, Mai 1968. (© picture-alliance/dpa)

‚Behinderung‘ als zeitgebundenes Phänomen

Der Begriff Behinderung ist durch seine Unbestimmtheit und Wandelbarkeit gekennzeichnet, er ist zeitgebunden und hat „eine Vergangenheit, eine Gegenwart und somit auch eine Zukunft (…)“. Der Terminus dient als Sammelbezeichnung für eine soziale Gruppe, unter die Menschen mit unterschiedlichsten physischen, sensorischen, psychischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen oder Verhaltensweisen eher zufällig zusammengefasst werden. Gemeinsam ist den als ‚behindert‘ Bezeichneten in der Regel allein das soziale Stigma der Abweichung. Nach Erkenntnissen der Disability Studies entfaltete sich die Kategorie Behinderung mit der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft in Europa seit der Aufklärung. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts fand er als changierender Oberbegriff Eingang in den deutschen Sprachgebrauch. Abhängig von den wissenschaftlichen, disziplinären, sozialpolitischen, alltagssprachlichen Zusammenhängen sowie im Kontext mit Behinderten(rechts)bewegungen wurde er jedoch jeweils sehr unterschiedlich interpretiert. Dies lag auch an den wechselnden politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Voraussetzungen. Die variierenden Auffassungen und Konstruktionen bestimmten den jeweiligen gesellschaftlichen Umgang mit den Menschen, die als ‚behindert‘ bezeichnet wurden oder die sich selbst so definierten.

Zur Begriffsgeschichte

Behinderte Menschen hat es zu allen Zeiten, an allen Orten, in allen Gesellschaften und Kulturen gegeben. Bis zum ausgehenden 19. Jahrhundert existierte für diesen heterogenen Personenkreis in der westlichen Welt allerdings eine Vielzahl von Bezeichnungen, die sich an den jeweiligen physischen, sensorischen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen orientierten. Dabei wurden Vokabeln wie ‚Krüppel‘, ‚Invalide‘, ‚Blinde‘, ‚Taubstumme‘, ‚Schwachsinnige‘, ‚Irre‘‚ ‚Fallsüchtige‘ mehrdeutig genutzt: einerseits als sachlich-objektive Fachbegriffe (Medizin, Psychiatrie, Heil- und Sonderpädagogik, Fürsorge, Jurisdiktion), andererseits vor allem alltags- und umgangssprachlich als stark abwertende und diskriminierende Bezeichnungen.

Der Wandel der Zuschreibungen und Bewertungen von ‚Behinderung’ ist eng verknüpft mit gesellschaftskritischen Reformprojekten der bürgerlichen Gesellschaft im Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft Ende des 19. Jahrhunderts. Unmittelbar damit verbunden ist das Konzept der Wohlfahrtsstaatlichkeit und der Genese des ‚modernen Wohlfahrtsstaates‘. Erst mit der Industrialisierung und dem allmählich wachsenden Interesse der Medizin an physischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Erkrankungen und Einschränkungen, insbesondere des Kindesalters, bildete sich die Wortfamilie ‚Behinderung‘, ‚Behinderter‘ und ‚behindert‘ heraus. Maßgeblichen Einfluss auf die Genese der Begrifflichkeit hatte nicht zuletzt der Erste Weltkrieg, in dessen Verlauf nicht nur die Zahl beeinträchtigter Menschen drastisch anstieg und beeinträchtigte Menschen als allgegenwärtiges Phänomen und Teil der sozialen Frage sichtbar wurden. Vielmehr kam es unter den physisch beeinträchtigten Menschen zu entschiedenen Abgrenzungskämpfen, die eng mit unterschiedlichen sozialen Bewertungen von ‚Krüppeln‘ – seit Geburt oder Kindheit physisch beeinträchtigte Menschen – und ‚Invaliden‘ – durch Krieg, Unfall oder Arbeit beeinträchtigte Personen – verknüpft waren. Bestimmend für den Umgang mit physischer Beeinträchtigung wurde das Interner Link: medizinisch-individuelle, rehabilitative Modell, das bis weit in die 1970er Jahre wirksam blieb und auch heute noch den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung beeinflusst. In der Vergangenheit wie in der Gegenwart haben sich die wissenschaftlichen Sichtweisen von ‚Behinderung‘ jedoch ebenso häufig gewandelt wie die Handlungsmodelle und Praktiken, mit denen die Gesellschaft auf dieses Phänomen reagiert hat.

Dis/ability History - Historisierung von ‚Behinderung‘

Nach Auffassung der Disability Studies ist Behinderung keine quasi natürlich-biologische Schädigung oder Beeinträchtigung, keine feststehende, individuell verkörperte Gegebenheit, sondern eine Konstruktion, die in sozialen und kulturellen Prozessen hervorgebracht wird und in ihrem jeweiligen zeitlichen Zusammenhang untersucht werden muss. Menschen mit ein und derselben Beeinträchtigung wurden in unterschiedlichen Epochen als ‚behindert‘ oder ‚nichtbehindert‘ wahrgenommen oder aber die Gesellschaft deutete medizinische zu sozialen Diagnosen um. Unter der NS-Diktatur verband sich im Falle des „angeborenen Schwachsinns“ mit dem Mechanismus der Umdeutung ein erhöhtes Risiko zur Zwangssterilisation, von der in hohem Maße Mädchen und Frauen betroffen waren.

Kulturwissenschaftlich orientierte Dis/ability Historians plädieren daher dafür, die Kategorie Behinderung unabhängig von der untersuchten Epoche als kontingent und in ihrem zeitlichen Zusammenhang zu verstehen. Die „Historisierung von Deutungen wahrgenommener oder zugeschriebener physischer oder psychischer Merkmale (embodied differences) als ‚Behinderungen‘ betrachten sie als einen ihrer genuinen Analysegegenstände. Wie eine Gesellschaft über ‚Behinderung‘ denkt und wie sie mit diesem Phänomen und den entsprechend kategorisierten Menschen umgeht, leitet sich aus sozialen Werten und Normen ab. Erkennen lassen sich diese Werte und Normen beispielsweise an der Art und Weise des Sprechens über Behinderung sowie an der medialen Darstellung. Sie bilden sich auch ab in Symbolen sowie Traditionen und Institutionen. Dazu zählt zum Beispiel die lange als alternativlos geltende Praxis der Unterbringung behinderter Menschen in speziellen Wohneinrichtungen oder der Beschäftigung in den Werkstätten für behinderte Menschen. Werte und Normen schlagen sich ebenfalls nieder in Wissen, Ritualen und Praktiken und nicht zuletzt auch in Geschichte und Geschichten, „die eine Gesellschaft entwickelt hat und die sie in Erziehungs- und Bildungsprozessen an die Gesellschaftsmitglieder weitergibt.“ Mit dem kulturwissenschaftlichen Ansatz der Dis/ability History verkehrt und erweitert sich zugleich die traditionelle Forschungsperspektive: Nicht „der:die Behinderte“ als Träger:in bestimmter wahrnehmbarer oder zugeschriebener Merkmale oder behinderte Menschen als Randgruppe werden als Untersuchungsgegenstände in den Blick genommen, sondern die Mehrheitsgesellschaft rückt in den Fokus des Forschungsinteresses: Wie wird ‚Normalität‘ bzw. ‚Nicht-Behinderung‘ als Gegenposition zu ‚Behinderung‘ konzipiert, wie gestalten sich gesellschaftliche Praktiken der Ein- und Ausschließung und wie funktionieren sie? Und „was verrät der Umgang mit Behinderung über moderne Gesellschaften? Der Forschungsansatz der Dis/ability History denkt die Begriffe ‚Behinderung‘, ‚Nichtbehinderung‘ und ‚Normalität‘ zusammen, denn sie bedingen einander: Einerseits wird ‚Behinderung‘ kulturell in Abgrenzung von einer Norm konstruiert, andererseits wird die soziokulturelle Norm erst durch den Blick auf die ‚Abweichung‘, auf ‚verkörperte Andersheiten‘ erkennbar. „Gerade um dieses Wechselspiel von ‚normal‘ und ‚behindert‘, um die „Verschränkungen und Verknüpfungen“, geht es der Dis/ability History, „kurz um das Transversale und das Intersektionale.“

Umgang mit Behinderung in der deutschen Geschichte

Die Geschichte des Umgangs mit Behinderung ist geprägt von der Entstehung wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge und dem zeitgleichen Zugriff unterschiedlicher Disziplinen auf das ‚krüppelhafte‘, ‚blödsinnige‘, ‚taube‘, blinde und ‚psychopathische‘ (‚verhaltensauffällig‘ und erziehungsschwierig) Kind. Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts reklamierten Akteur:innen aus den Bereichen Theologie, Medizin (Orthopädie, Psychiatrie, Neurologie), (Heil- und Sonder-) Pädagogik, Psychologie) sowie Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung, die sich im Bereich der entstehenden Sozialarbeit und Sozialpädagogik, der Heilpädagogik und als Mitbegründerinnen der Kinder- und Jugendfürsorge engagierten, einen Anspruch auf die sehr differenzierte Gruppe beeinträchtigter und ‚verhaltensauffälliger‘ Kinder und Jugendlicher. Die wissenschaftlich und disziplinär motivierte Hinwendung zum Kind im Allgemeinen, im Besonderen aber zu jenen kindlichen Individuen, die sich aufgrund wahrnehmbarer oder zugeschriebener Merkmale von der Mehrheit ihrer Altersgenoss:innen unterschieden, machte die Einführung übergreifender Bezeichnungen und Kategorisierungen notwendig. Ziel war die Abgrenzung verschiedener kindlicher ‚Abweichungen‘ voneinander, um sich über die komplexen Einzelphänomene zu verständigen, sie bewerten, beurteilen, ordnen und klassifizieren zu können.

Der Anspruch der unterschiedlichen Fachvertreter:innen auf die wissenschaftliche Meinungsführerschaft im Bereich des professionellen Umgangs mit dem ‚normalen‘ und dem ‚abweichenden‘ Kind führte zu dynamischen Aushandlungsprozessen. Vor dem Hintergrund der im ausgehenden 19. Jahrhundert immer stärker hervortretenden naturwissenschaftlichen Denk- und Erklärungsmuster setzte sich die Medizin mit ihren Teilbereichen (u.a. Orthopädie und Psychiatrie) als Leitwissenschaft durch. Aus ihrer Perspektive galt physische Beeinträchtigung als individuelle Funktionseinschränkung, die durch die Kombination von medizinischen, therapeutischen, d.h. pädagogisch-psychologischen sowie sozialpolitischen Maßnahmen geheilt oder wenigstens so weit kompensiert werden sollte, dass die Rehabilitation eines beeinträchtigten Kindes oder einer:eines Erwachsenen möglich wurde. Ausgehend von der ‚Kriegskrüppelfürsorge‘ war der Gedanke der gesellschaftlichen (Wieder-) Eingliederung dabei im Kern auf die (Wieder-) Herstellung von Leistungs- und Arbeitsfähigkeit minderjähriger wie erwachsener physisch beeinträchtigter Individuen gerichtet. Für ‚geistig behinderte‘ Kinder und Jugendliche war das Kriterium der ‚Bildungsfähigkeit‘ ausschlaggebend, das eine frühe Prognose über die spätere wahrscheinlich zu erreichende Leistungs- und Arbeitsfähigkeit darstellte.

Soziale Benachteiligung ergab sich aus dem persönlichen ‚Defizit‘, der Abweichung von einem gesellschaftlichen Normalzustand. Als Voraussetzung für soziale Teilhabe galt das Leitbild von der „Überwindung der Behinderung“, eine einseitige Anpassungsleistung behinderter Menschen an die Gegebenheiten der (nichtbehinderten) Umwelt und an den ‚normalen‘ Körper, bezogen auf dessen Funktionsfähigkeit und Ästhetik. Das medizinisch-individuelle Erklärungsmodell von Behinderung und seine ideellen, institutionellen und sozialrechtlichen Folgen prägten den gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bzw. wirken auch heute noch fort. In diesem Verständnis blieb Behinderung „das Besondere, das ganz Andere“, während Nichtbehinderung als Normalität galt, die durch einseitige Anpassungsleistungen behinderter Menschen anzustreben war. Behinderte Menschen wurden zu Objekten professionellen, fürsorgerischen, paternalistischen, humanitären, gesundheits- und sozialpolitischen Handelns. Erst durch die entsprechenden fachlichen Interventionen und Hilfestellungen konnte ihnen ein Leben in der Mehrheitsgesellschaft der ‚Normalen‘ erschlossen werden.

Unter den demokratischen Bedingungen der Weimarer Republik setzten sich jedoch behinderte Menschen selbst aktiv für ihre Befreiung vom Status als Objekte fürsorgerischen Handelns ein. Explizit strebten z.B. die physisch beeinträchtigten Aktivist:innen des 1919 in Berlin gegründeten „Selbsthilfebund der Körperbehinderten“ einen Subjektstatus in der staatlichen „Krüppelfürsorge“, so der etablierte sozialpolitische Terminus, und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe an. Erste Bewegungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz forderten schon in den 1920er Jahren die Anerkennung als Bürger:innen, soziale, rechtliche und ökonomische Gleichstellung sowie gesellschaftliche Teilhabe. Zivile ‚Körperbehinderte‘, blinde und sehbehinderte Aktivist:innen sowie Zusammenschlüsse von schwerhörigen und gehörlosen Menschen agierten zu diesem Zeitpunkt allerdings – anders als im Rahmen der zweiten emanzipatorischen Krüppel- und Behindertenbewegung im deutschsprachigen Raum der 1970er und 1980er Jahre – strikt voneinander getrennt. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten gab es weder eine nennenswerte Lobby in der Gesellschaft noch eine Selbstvertretung wie sie heute in Form von „Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V.“ existiert. Gemeinsam war den unterschiedlichen Interessenverbänden, dass ihre Mitglieder bereits zu diesem frühen Zeitpunkt als eigenständig handelnde Subjekte in Erscheinung traten und für die Befreiung aus paternalistisch-bevormundenden Verhältnissen kämpften.

Behinderung und behinderte Menschen im Nationalsozialismus

Die Gesellschaft der Weimarer Republik war durch eine außergewöhnliche Vielfalt sowie die Gleichzeitigkeit gegensätzlicher Auffassungen, Denk- und Lebensweisen gekennzeichnet. Diese einzigartige historische Situation geriet im Verlauf der Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre allmählich ins Wanken und erlebte mit der nationalsozialistischen Diktatur einen radikalen und nachhaltigen Bruch. Er wirkt zum Teil bis heute nach und betraf zeitgenössisch auch den Umgang mit dem Phänomen Behinderung und behinderten Menschen. Die rassistisch-biologistische Propaganda gegen physisch, sensorisch, psychisch und kognitiv beeinträchtigte und andere als ‚minderwertig‘ angesehene Gesellschaftsmitglieder, die im Verdacht standen, soziale Kosten zu verursachen und „dem Volkskörper“ zu schaden, hatte schon in der Weimarer Krisenzeit zur Stigmatisierung der entsprechenden Fürsorgezweige und -einrichtungen geführt. Ihre Existenz stand mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten zunächst in Frage, weil sich die politischen Prioritäten zu Gunsten der Erb- und Rasselehre verschoben hatten, die das Ideal eines homogenen Volkskollektivs anstrebte. Mit dem schon im Juli 1933 erlassenen „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (RGBl Teil 1, 1933), das den Ausschluss von ‚Erbkranken‘ und ‚Ballastexistenzen‘ von der Fortpflanzung durch Zwangssterilisation ermöglichte, sollten auch soziale Kosten eingespart werden. Schon 1931, im Zuge der Weltwirtschaftskrise, hatte die staatliche „Krüppelfürsorge“ ihre Leistungen mit einem „Notprogramm“ auf physisch beeinträchtigte Personen beschränkt, von denen „eine völlige Erwerbsbefähigung (...) durch die Ausbildung mit Sicherheit zu erwarten“ war (Vietor 1933, 113; Hervorhebg. i.O.). In den psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten, in denen neben psychisch erkrankten auch ‚geistig behinderte‘ Menschen untergebracht waren, hatten die Fürsorgeverbände unter dem Druck der knappen finanziellen Ressourcen durch die Weltwirtschaftskrise die Pflegesätze für die einzelnen Patient:innen drastisch gekürzt. Dieser Mechanismus verschärfte sich ab 1933. Die Frage nach den Konsequenzen, die eine radikale Abschaffung der Fürsorgeinstitutionen für die Befürsorgten gehabt hätte, kann nicht sicher beantwortet werden. Zwar wurde die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ bereits in den Jahren der Weimarer Republik diskutiert, doch wurde der Gedanke der Tötung der Menschengruppen ‚erblich Minderwertige‘ und sozial wie ökonomisch ‚Unbrauchbare‘, die als Gefahr für den Fortbestand des Volkes angesehen wurden, zu Beginn der NS-Diktatur noch nicht offen verhandelt.

Nach einer kurzen Phase der Verunsicherung und Instabilität blieben die Fürsorgeeinrichtungen bestehen. Diese Entwicklung war auch auf das Engagement der Fachvertreter:innen zurückzuführen, die ihre Konzepte auf die ideologischen Anforderungen des NS-Regimes umstellten. So verschrieb sich z.B. die staatliche „Krüppelfürsorge“ „den großen Zielen der Gesundheits- und Bevölkerungspolitik“ und sah ihre Aufgabe darin, „schwere erbliche körperliche Mißbildungen durch Ausmerzung des krankhaften Erbstromes sowie Eheberatung“ zu verhüten. Die „Fürsorge für ‚Körperbehinderte‘“, wie die neue Sprachregelung lautete, hatte sich vor allem die „Mitarbeit an der Erforschung der Erb- und Umweltbedingungen der Krüppelleiden“ zur Aufgabe gemacht. Zu ihrer Klientel zählte sie leistungsfähige, „geistig normale“ und „erbgesunde“ Körperbehinderte, was dazu führte, dass in ihren Einrichtungen nur wenige Zwangssterilisationen veranlasst wurden.

Auch physisch und sensorisch beeinträchtigte Menschen schlossen sich aktiv und aus Überzeugung dem NS-Staat an und suchten nach Anerkennung als „vollwertige“ Volksgenoss:innen. Der 1931 gegründete „Reichsbund der Körperbehinderten“, der Spitzenverband der „arischen“, „geistig normalen“ und „erbgesunden“ Körperbehinderten im „Dritten Reich“, setzte sich u.a. für die Zwangssterilisation seiner ‚erbkranken‘ Mitglieder ein und führte entsprechende Beratungen durch. Die Organisationen der Blinden agierten ähnlich. Auf der sprachlichen Ebene unterschied der Reichsbund strikt zwischen den Begriffen ‚Körperbehinderter‘ und ‚Krüppel‘: Letzterer bezeichnete physisch differente Menschen, die als ‚erbkrank‘ galten, während ‚Körperbehinderter‘ als „Ehrenbezeichnung“ für ‚erbgesunde‘ Personen mit physischen Beeinträchtigungen verwendet werden sollte.. Wie die Verbände der Blinden und Gehörlosen, die ihre jugendlichen Mitglieder in den speziellen HJ-Bannen B und G organisierten, richtete auch der Reichsbund im Rahmen seiner Jugendarbeit den HJ-Bann K ein, der allerdings 1937, nach nur zwei Jahren seines Bestehens, reichsweit wieder aufgelöst wurde.

NS-Gedenkstätte in Goßschweidnitz, 13.05.2023. Die Gedenkstätte soll an die Opfer der Patientenmorde der Nationalsozialisten erinnern. In der NS-Zeit waren in Großschweidnitz mehr als 5.500 Frauen, Männer und Kinder durch "Euthanasie"-Morde umgebracht worden. (© picture-alliance/dpa)

Während für diese Personenkreise unter der NS-Diktatur also durchaus Möglichkeiten der relativen sozialen Teilhabe bestanden, gestalteten sich die Lebensverhältnisse und -möglichkeiten für kognitiv beeinträchtigte wie für psychisch erkrankte Menschen äußerst prekär. Sie waren mit Beginn des NS-Patientenmordes, der euphemistisch als „Euthanasie“ bezeichnet und als Erlösung von unmenschlichem Leid propagiert wurde, dem erhöhten Risiko der Tötung im Rahmen von „Kindereuthanasie“, zentral gesteuerter Gasmord „Aktion T4“ und dezentraler „Euthanasie“ ausgesetzt. Doch es gilt zu differenzieren: Nicht jeder Mensch mit der Diagnose ‚geistige Behinderung‘ wurde z.B. im Rahmen der NS-„Euthanasie-Aktion T4“ selektiert. Ausschlaggebend waren mit dem Kriterium der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit bei Erwachsenen und Bildungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen vor allem ökonomische, z.T. auch medizinisch motivierte Forschungsinteressen, aufgrund derer die Patient:innen in den Heil- und Pflegeanstalten zur Tötung bestimmt wurden. So erklärt es sich, dass der in der Landesanstalt Brandenburg-Görden untergebrachte zehnjährige Günter Ewald mit der medizinischen Diagnose „angeborener Schwachsinn“ 1940 in der Gaskammer der Tötungseinrichtung in Brandenburg/Havel umgebracht wurde. Währenddessen überlebten seine drei Schwestern, obwohl zwei von ihnen für die Aufnahme in eine sogenannte Kinderfachabteilung gemeldet worden waren, was ihren Tod im Rahmen der „Kindereuthanasie“ bedeutet hätte. Günters Tod war durch Forschungsinteressen motiviert. Die Gründe für Rückstellung seiner Schwestern sind aufgrund fehlender Angaben in der überlieferten Krankenakte ihres Bruders sowie mangelnder anderer Archivalien nicht zu rekonstruieren.

Geschichte mit Behinderung neu schreiben

Die Erforschung der Geschichte von behinderten Menschen und des Umgangs mit ihnen bilden zentrale Gegenstände der Dis/ability History. Mit dem Begriffspaar ‚Behinderung‘ – ‚Nichtbehinderung‘ bzw. ‚Normalität‘ bringt der kulturwissenschaftliche Ansatz eine weitere Differenzkategorie in die Forschung zur Geschichte sozialer Ungleichheiten ein. Wenn wir verstehen wollen, wie diese Differenzkategorie zu unterschiedlichen Zeiten und unter wechselnden politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten konstruiert wurde, dann benötigen wir Wissen und Kenntnisse über das Leben und den Umgang von Mehrheitsgesellschaften mit ‚behinderten‘ Menschen in früheren Zeiten. Wollen wir, wie es die zweite Behindertenbewegung im deutschsprachigen Raum formuliert hat, aus der die Dis/ability History hervorgegangen ist, den gegenwärtigen gesellschaftlichen Umgang mit ‚Behinderung‘ – ‚Nichtbehinderung bzw. ‚Normalität‘ kritisch überprüfen und ggf. verändern, muss der Frage nachgegangen werden, wie unsere heutigen Umgangsweisen historisch geworden sind. Auf welche Ursprünge lassen sie sich zurückführen? Wann haben sie sich unter welchen Voraussetzungen und Gegebenheiten verändert, mit welchen Folgen für wen? Mit dem Blick auf Menschen mit Lernschwierigkeiten liesse sich z.B. fragen, aus welchen Gründen dieses ebenfalls sehr heterogene und schwer zu fassende Kollektiv im 19. und 20. Jahrhundert nach den Kriterien „bildungsfähig“ bzw. „bildungsunfähig“ differenziert wurde? Welche Personen oder sozialen Gruppen, welche Handlungen begründeten diese Vorstellung? Wie entstand, entwickelte und manifestierte sich dieses dichotome Denken und welche Praktiken im Umgang mit sog. geistig behinderten Menschen zog es nach sich? Welche politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen führten dazu, dass diese Kategorisierung über einen langen historischen Zeitraum dominierte und das Leben, den Alltag von Menschen mit Lernschwierigkeiten über Generationen hinweg bestimmte – und in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ihre ihre Ermordung als „lebensunwertes Lebens“ begründete? Die Auseinandersetzung mit ‚Anomalität‘ und ‚Normalität‘ im Rahmen der Erforschung der Geschichte behinderter Menschen und des Umgangs mit ihnen eröffnet „die Chance, vorherrschende gesellschaftliche Normen und Werte zu analysieren und zu hinterfragen.“ In einem umfassenderen Verständnis der Dis/ability History wird die „Analyse jedweder normativer Denkweisen in ‚verkörperten Andersartigkeiten‘“ zum Ausgangspunkt einer neuen Geschichtsschreibung gemacht. In diesem Sinne verfolgt der Forschungsansatz der Dis/ability History das Vorhaben, nicht nur eine Geschichte der Behinderung, sondern die allgemeine Geschichte mit Behinderung neu zu schreiben.

Quellen / Literatur

Barsch, Sebastian/Bösl, Elsbeth (2022), Disability History. Behinderung sichtbar machen: Emanzipationsbewegung und Forschungsfeld, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporara History (1922), 19:219-234.

Bernuth, Ruth von. (2012). Bettler, Monster und Zeichen Gottes. Behinderung in der Frühen Neuzeit, in: Tervooren, Anja, Weber, Jürgen (Hg.): Barrierefreiheit in Museen und Bibliotheken. Disability Studies, Planung und Praxis (= Schriften des Deutschen Hygiene-Museums Dresden), Wien, Köln, Weimar, 116-132.

Bösl, Elsbeth (2009a): Dis/ability History: Grundlagen und Forschungstand, in: H-Soz-Kult 07.07.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de /forum/2009-07-001.

Bösl, Elsbeth (2009b): Politiken der Normalisierung. Zur Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutsch¬land, Bielefeld.

Binding, Karl/Hoche, Alfred (1920): Die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, Leipzig.

Brumlik, Micha (2013): Kulturwissenschaftliche Betrachtung von „Behinderung“, in: Musenberg, Oliver (Hg.): Kultur – Geschichte – Behinderung, Die kulturwissenschaftliche Historisierung von Behinderung, Band 1, Oberhausen, 27-42.

Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde (Barch), Bestand R179, Kanzlei des Führers, Hauptamt IIb, Nr. 4724. Danz, Simone (2011): Behinderung: ein Begriff voller Hindernisse, Frankfurt a.M.

Degener, Theresia (2003): „Behinderung neu denken“. Disability Studies als wissenschaftliche Disziplin in Deutschland, in: Hermes, Gisela/Köbsell, Swantje (Hg.): Disability Studies in Deutschland – Behinderung neu denken! Dokumentation der Sommeruni 2003. Kassel, 23-26.

Eckhardt, Hellmuth: Lebensmöglichkeiten für Körperbehinderte. Der Körperbehinderte 5 (1935), S. 147-148.

Eckhardt, Hellmuth: Körperbehinderte. In: Hermann Althaus, Werner Betcke (Hg.), Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, 3. Aufl., Berlin 1939, Sp. 667-669.

Edwards, Martha Lynn/Rose, Martha Lynn i.d. (1997): Constructions of Physical Disability in the Ancient Greek World: The Communitiy Concept, in: Mitchell, David T./Snyder, Sharon L. (Ed.): The Body and Physical Difference. Discourses of Disability, Ann Arbor, 35-50.

Egen, Christoph (2020): Was ist Behinderung? Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Funktionseinschränkungen vom Mittelalter bis zur Postmoderne, Bielefeld.

Fuchs, Petra (2001): 'Körperbehinderte' zwischen Emanzipation und Selbstaufgabe, Berlin.

Fuchs, Petra (2012): „Behinderung“ in Deutschland – Aspekte der Kultur und Geschichte des Umgangs mit physischer, psychischer und mentaler Differenz, in: Tervooren, Anja, Weber, Jürgen (Hg.): Barrierefreiheit in Museen und Bibliotheken. Disability Studies, Planung und Praxis (= Schriften des Deutschen Hygiene-Museums Dresden), Wien, Köln, Weimar 133-151.

Fuchs, Petra (2014a): Überwindung der Behinderung durch Sport – die Negierung des Körpers als Akt der Teilhabe am NS-Regime, in: Christine Wolters und Christian Becker (Hrsg.), Rehabilitation und Prävention in der Sport- und Medizingeschichte (= Schriftenreihe des Niedersächsischen Instituts für Sportgeschichte Hoya e.V. (NISH), Band 23), Münster, 61-88.

Fuchs, Petra (2014b): Günter E. – „Entstammt einer erblich belasteten Sippe“, in: Fuchs, Petra, Rotzoll, Maike Müller, Ulrich, Richter, Paul, Hohendorf, Gerrit (Hg.): „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“. Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“, Göttingen, 3. Aufl., 140-162.

Fuchs, Petra (2014c): Die Krüppelfürsorge in der NS-Zeit am Beispiel von Hellmuth Eckhardt (1896-1980), in: Stiftung Oskar-Helene-Heim (Hg.): 1914-2014. 100 Jahre Oskar-Helene-Heim, Berlin, 41-43. Garland, Robert (1995): The Eye of the Beholder. Deformity and Disability in the Graeco-Roman World, Ithaca.

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. RGBl. Teil 1, 1933, 1-148, 529-531. Hohendorf, Gerrit (2014): Ideengeschichte und Realgeschichte der nationalsozialistischen „Euthanasie“ im Überblick, in: Fuchs, Petra, Rotzoll, Maike Müller, Ulrich, Richter, Paul, Hohendorf, Gerrit (Hg.): „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“. Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“, Göttingen, 3. Aufl., 36-52.

Mürner, Christian & Sierck, Udo. (2012). Behinderung. Chronik eines Jahrhunderts. Weinheim, Basel. Richter, Gabriel: Blindheit und Eugenik – Zwischen Widerstand und Integration, in: Blinde unterm Hakenkreuz. Erkennen, Trauern, Begegnen. Seminar im November 1989 in Berlin-Wannsee und Materialien zum Thema. Zus. gest. v. Martin Jaedicke und Wolfgang Schmidt-Block, Marburger Schriftenreihe zur Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter, Marburg, 16-31.

Rose, Wolfgang/Fuchs, Petra/Beddies, Thomas (2016): Diagnose „Psychopathie“. Die urbane Moderne und das schwierige Kind, Berlin 1918-1933 (= Kulturen des Wahnsinns (1870-1930); 3), Wien, Köln, Weimar. Sachße Christoph, Tennstedt, Florian (1992): Der Wohlfahrtsstaat im Nationalsozialismus. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland. Bd. 3. Stuttgart, Berlin & Köln.

Schmuhl, Hans Walter (2009): Schwer behindert, schwerbehindert, schwerstbehindert. Begriffsgeschichtliche Betrachtungen zu den feinen Unterschieden in der Benennung von Menschen mit Behinderungen, in: Dederich, Markus/Grüber, Katrin (Hg.): Herausforderungen. Mit schwerer Behinderung leben, Frankfurt a.M., 23-27.

Schmuhl, Hans-Walter (2010): Exklusion und Inklusion durch Sprache - Zur Geschichte des Begriffs Behinderung. Berlin.

Schmuhl, Hans, Walter (2011): Rassisch verfolgt oder lebensunwert? Mahn- und Gedenkveranstaltung für die Opfer der Erbgesundheitsgesetze des Nationalsozialismus, 3.09.2011, Berlin, https://www.imew.de/de/barrierefreie-volltexte-1/volltexte/rassisch-verfolgt-oder-lebensunwert-mahn-und-gedenkveranstaltung-fuer-die-opfer-der-erbgesundheitsgesetze-des-nationalsozialismus-392011-berlin.

Schmuhl, Hans-Walter/Winkler, Ulrike (Hg.) (2013): Welt in der Welt. Heime für Menschen mit geistiger Behinderung in der Perspektive der Disability History (= Reihe Behinderung - Theologie - Kirche - Band 6), Stuttgart.

Schönwiese, Volker (2020): Zur historischen und aktuellen Bewegunhgsdynamik der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Das Archiv zur Geschichte der Behindertenbewegung in Österreich, in: Brehme, David/Fuchs, Petra/Köbsell, Swantje/Wesselmann, Carla (Hg.): Disability Studies im deutschsprachigen Raum. Zwischen Emanzipation und Vereinnahmung, Weinheim, Basel, 182-188.

Vietor, D. [?] (1933): Was vermag die Krüppelfürsorge zu leisten? Vortrag gehalten in einer öffentlichen Kundgebung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge am 9.6.1933 in Hagen/Westf., in: Zeitschrift für Krüppelfürsorge 26 (1933), 113-119.

Waldschmidt, Anne (2003): „Behinderung“ neu denken: Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, in: Dies. (Hg.): Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies, Kassel, 11-22.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Waldschmidt 2003, 18

  2. Waldschmidt 2003, 12

  3. Bösl 2009, 16; Edwards/Rose 1997; Garland 1995

  4. Barsch/Bösl 2022, 225; Bösl 2009a, S. 1; Mürner & Sierck 2012, 9; Schmuhl 2010, 7; Waldschmidt 2006, 40

  5. Waldschmidt 2013, 107

  6. Barsch/Bösl 2022, S. 219

  7. Schmuhl/Winkler 2013, 14

  8. vgl. Rose, Beddies, Fuchs 2016

  9. Danz 2011, 42

  10. Waldschmidt 2003, 15

  11. Fuchs 2014a, passim

  12. Bösl 2009b, 339

  13. Fuchs 2001, 100, 106

  14. vgl. Fuchs 2022, 40

  15. Sachße/Tennstedt 1992, 173

  16. Schmuhl 2011

  17. Bindung/Hoche 1920

  18. Hohendorf 2014, 39

  19. Eckhardt 1939, Sp. 667-669

  20. Orthopäde Hellmuth Eckhardt (1896-1980), seit 1922 im Oscar-Helene-Heim tätig und einer der zentralen Akteure der Krüppelfürsorge im Nationalsozialismus (Fuchs 2014c, passim).

  21. Eckhardt 1935, 147

  22. Fuchs 2001, 260; Schönwiese 2020, 183

  23. Fuchs 2001, 221

  24. Fuchs 2001, 221

  25. Fuchs 2001, 257; Fuchs 2012 passim

  26. Barch, R179/14724; Fuchs 2014b, passim

  27. Lingelbach/Schlund 2014, 3

  28. Barsch/Bösl 2022, 223

  29. Waldschmidt 2013, 113

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Weitere Inhalte

Petra Fuchs, Prof. a.D. Dr. phil., geb. 1958; Erziehungswissenschaftlerin, Historikerin; Arbeitsschwerpunkte: Medizingeschichte, NS-„Euthanasie“ und NS-Zwangssterilisation, Dis/ability History.