"Aktion 14 f 13"
Auch "Sonderbehandlung 14 f 13". Die "Aktion 14 f 13" war die Fortführung des "Euthanasie"-Programms der Nationalsozialisten, wonach "lebensunwertes" Leben systematisch vernichtet wurde. Insassen von Heil- und Pflegeanstalten waren die ersten Opfer, danach wurden Konzentrationslagerhäftlinge weitgehend willkürlich "ausgesondert" und in den "Euthanasie"-Anstalten Hartheim, Bernburg und Sonnenstein ermordet. Die Zahl der Opfer allein der "Sonderbehandlung 14 f 13" wird auf zwanzigtausend Menschen geschätzt, darunter ca. eintausendvierhundert Frauen und Männer, mehrheitlich jüdischer Herkunft, aus dem Konzentrationslager Ravensbrück.
Anweiserin
Auch Anweisungshäftling, Anweisehäftling oder Kolonnenführerin. Die Anweiserin, selbst eine Häftlingsfrau, stand einem Arbeitskommando vor, in dem sie die Aufsicht zu führen hatte. Sie war selbst von körperlicher Arbeit befreit, musste aber die ihr zugewiesenen Gefangenen zur Arbeit einteilen, sie antreiben und für die Einhaltung der Lagerordnung sorgen. Sie konnte sich solidarisch gegenüber den Frauen in ihrer Arbeitskolonne verhalten oder ihre Macht ihnen gegenüber ausleben und sie sogar schlagen.
Appell(stehen)
Ursprünglich ein militärisches Ordnungsritual. In Ravensbrück mussten sich die Frauen früh morgens und abends nach der Zwangsarbeit in Zehnerreihen auf der Lagerstraße aufstellen und wurden abgezählt. Der Zählappell diente der SS als Mittel zur Kontrolle der Häftlingsanzahl, der Arbeitsappell der Zusammenstellung der Arbeitskommandos. Der Appell bedeutete für die Gefangenen eine oft stundenlang dauernde Tortur bei Wind und Wetter, die sie zusätzlich schwächte. Während des Appells war Sprechen verboten, erschöpfte Frauen durften nicht gestützt werden, zusammengebrochene Frauen mussten liegen bleiben, bis der Appell zu Ende war.
Arbeitseinsatz
Eine Abteilung des Konzentrationslagers Ravensbrück, die alle Häftlingsfrauen in Berufskarteien erfasste. Der Arbeitseinsatz der Lagerinsassen unterstand in der Regel den Arbeitsdienstführern, die die Arbeit der Häftlinge für die Arbeitsstellen inner- und außerhalb des Lagers einteilten. In Ravensbrück wurde dieser bedeutende Bereich ausschließlich von Häftlingsfrauen verwaltet, die durch das Manipulieren der Listen die Möglichkeit hatten, geschwächte Frauen oder Freundinnen heimlich in "besseren" Arbeitskommandos unterzubringen oder bedrohte Frauen in Transporte einzuschleusen, die sie in ein Außenlager brachten.
Arbeitskommando
Auch Kommando oder Arbeitskolonne. Bezeichnung für eine Gruppe von Häftlingsfrauen, die für die Ausführung einer bestimmten Zwangsarbeit zusammengestellt wurde. Es gab so genannte Innenkommandos, die der Aufrechterhaltung des Lagerbetriebes dienten (Küche, Wäscherei, Schreibstuben, Krankenrevier usw.), die meistens über einen längeren Zeitraum in gleicher Besetzung arbeiteten. Die so genannten Außenkommandos waren im Freien eingesetzt z. B. im Straßenbau, bei Wald- und Feldarbeiten, wobei sie von einer SS-Aufseherin mit Hund - der Kommandoführerin - bewacht wurden. Da diese Arbeitskommandos besonders kräftezehrend waren, konnten die meisten Häftlingsfrauen diese Zwangsarbeit nur kurze Zeit durchhalten und mussten dann durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden.
Asoziale
Sammelbegriff für eine Häftlingsgruppe, der Frauen zugerechnet wurden, die nach den Prinzipien der nationalsozialistischen Ideologie von der Norm abwichen, die also nach ihrer Persönlichkeit und Lebensführung den Anforderungen der "Volksgemeinschaft" nicht genügten. Dazu zählten im Dritten Reich Wohnungslose, Personen, die bettelten, die Wohlfahrt bezogen, die ihrer Arbeits- und Dienstpflicht nicht nachkamen ("Arbeitsscheue"), aber auch psychisch Kranke, Alkoholikerinnen, allein Erziehende sowie Prostituierte. In Ravensbrück wurden diese Häftlingsfrauen mit einem "schwarzen Winkel" gekennzeichnet, bis auf wenige Ausnahmen waren sie Deutsche oder Österreicherinnen.
Aufnahme(prozedur)
Alle neu in Ravensbrück eingewiesenen Frauen wurden "aufgenommen". Hinter dieser scheinbar neutralen Bezeichnung verbarg sich jedoch eine entwürdigende, demütigende und häufig traumatische Prozedur: Die Frauen mussten sich nackt ausziehen - in der Regel im Beisein von SS-Männern, die sich über sie lustig machten; sie mussten ihre Kleider und persönlichen Habseligkeiten abgeben; waren die Kopfhaare verlaust, wurden sie geschoren, auch die restlichen Körperhaare wurden abrasiert. Dann mussten die Frauen duschen, wurden einer flüchtigen ärztlichen Begutachtung unterzogen und ihre Körperöffnungen nach versteckten Gegenständen untersucht. Ihre Personaldaten wurden auf einer Karteikarte erfasst. Sie erhielten blau-grau gestreifte Häftlingskleidung, je nach Lagerphase aber nur noch wahllos zusammengestellte Kleider. Jede Frau erhielt eine Häftlingsnummer und wurde mit einem farbigen Dreieck (Winkel) gekennzeichnet, der ihren "Haftgrund" symbolisieren sollte. Den Verlust des Namens und die Degradierung zu einer "Nummer" empfanden die meisten Frauen als schlimmste Demütigung.
Außenlager
Die SS errichtete diese meist aus wenigen Baracken bestehenden Lager in der Nähe von Rüstungsbetrieben, in denen Häftlingsfrauen aus Ravensbrück zwangsarbeiteten, die von dem Betrieb gegen eine geringe Gebühr als Arbeitskräfte "gemietet" werden konnten. Die Außenlager ersparten weite Anfahrtswege. Das größte Außenlager von Ravensbrück befand sich in Neubrandenburg. Insgesamt gab es über sechzig Außen- und Nebenlager von Ravensbrück.
Quelle: Gabriele Knapp, Frauenstimmen – Musikerinnen erinnern an Ravensbrück, Berlin, 2003.