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Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen | Themen | bpb.de

Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen (im allgemeinen "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen" oder im Behördenverkehr auch nur "Zentrale Stelle" genannt) wurde am 6. November 1958 gegründet und nahm ihre Tätigkeit am 1. Dezember 1958 auf. Sie war zunächst nur für Taten außerhalb des Bundesgebiets zuständig, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen gegenüber der Zivilbevölkerung begangen worden waren, daneben insbesondere für Taten in Konzentrationslagern.

Unmittelbarer Anlass für die Schaffung der Zentralen Stelle war der "Ulmer Einsatzkommando-Prozess" gegen zehn ehemalige Angehörige des "Einsatzkommandos Tilsit", die wegen Massenerschießungen, vor allem von Juden, im August 1958 zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden waren. Im Rahmen dieses Verfahrens ergaben sich Hinweise auf weitere, nicht oder nicht ausreichend aufgeklärte ähnliche Verbrechen in den vom ehemaligen" Deutschen Reich" besetzten Ländern, sowie auf Vernichtungsmaßnahmen in Konzentrationslagern. Es hatte sich gezeigt, dass die Zuständigkeitsordnung für Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, die in erster Linie auf in deren Bezirk begangene Straftaten oder dort lebende Täter ausgerichtet ist, die nationalsozialistischen Verbrechen nicht in ihrer Komplexität erfassen konnte. Insbesondere für Massenverbrechen außerhalb des Bundesgebiets hing es bis zur Gründung der Zentralen Stelle meist vom Zufall ab, ob ein NS-Verbrechen von deutschen Justizbehörden verfolgt wurde. In der Folge wurde die Zuständigkeit der Zentralen Stelle 1964 auf das Bundesgebiet erweitert, so dass nun auch Vorermittlungen gegen Angehörige der obersten Reichsbehörden eingeleitet werden konnten. Erst mit der Gründung der Zentralen Stelle begann eine systematische Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen.

Aufgabe der Zentralen Stelle ist die Sammlung, Sichtung und Auswertung des gesamten erreichbaren ermittlungsrelevanten Materials über nationalsozialistische Verbrechen weltweit. Hauptziel ist es dabei, nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe herauszuarbeiten und noch verfolgbare Beschuldigte festzustellen. Nach Abschluss der Vorermittlungen wird der Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

In dem an das Amtsgebäude angrenzenden historischen Schorndorfer Torhaus präsentiert das Bundesarchiv seit dem 18. September 2004 die Dauerausstellung "Die Ermittler von Ludwigsburg" über die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland. Die Ausstellung veranschaulicht die Phasen der Aufarbeitung , zeigt die Herausforderungen, Schwierigkeiten, aber auch Leistungen bei der Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen.

Pädagogisches Angebot

Für Schüler und Lehrer hat die Außenstelle des Bundesarchivs ein spezielles pädagogisch-didaktisches Angebot.

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 08.00 Uhr-16.00 Uhr Fr.: 08.00-14.00 Uhr

Die Dauerausstellung kann Mo. - Do. 09.00 Uhr-16.00 Uhr und Fr. 09.00 Uhr-14.00 Uhr oder nach Vereinbarung besichtigt werden.

Kontakt
Bundesarchiv - Außenstelle Ludwigsburg
Schorndorfer Str. 58
71638 Ludwigsburg
Bundesland Baden-Württemberg

Telefon: + 49 (0)7141 8992-83
Telefax: +49 (0)7141 8992-12

Externer Link: http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/dienstorte/ludwigsburg/index.html.de
Externer Link: ludwigsburg@bundesarchiv.de

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