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Digitalisierung des Gesundheitswesens

Thomas Gerlinger

/ 12 Minuten zu lesen

Gegenstand und Ziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Digitalisierung ist bekanntlich ein Mega-Thema dieser Jahre, das über die Kreise wissenschaftlicher und politischer Experten hinaus auch die breite Öffentlichkeit erreicht hat. Der Begriff „Digitalisierung“ bezeichnet die Erweiterung der Anwendungsbereiche von digitaler Technik. Ganz allgemein geht es bei der Digitalisierung um den Einsatz technologischer Instrumente und Verfahren, die durch die Nutzung von Computern und Datennetzen möglich geworden sind.

Auch im Hinblick auf das Gesundheitswesen ist Digitalisierung ein höchst wichtiges Thema. Bei der Gesundheitsversorgung steht die schnelle Verknüpfung von Informationen, die zuvor nur räumlich getrennt oder auf Papier verfügbar waren, im Mittelpunkt. Damit wird die Erwartung verknüpft, dass die Digitalisierung dazu beiträgt, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zu verbessern (D’Onofrio, 2022; Sachverständigenrat, 2021). Zu den erwarteten Effekten zählen

  • eine bessere Koordination von Leistungserbringern bzw. von Versorgungseinrichtungen,

  • eine Reduzierung von Fehldiagnosen und Behandlungsfehlern,

  • eine Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen und eine Verkürzung von Krankenhausaufenthalten,

  • ein leichterer Zugang zu Versorgungseinrichtungen,

  • eine Förderung des Selbstmanagements und der Autonomie von Patientinnen und Patienten

  • eine verstärkte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Qualitätssicherung (Sachverständigenrat, 2021 ).

Anwendungsfelder der Digitalisierung

Im Gesundheitswesen gibt es vielfältige Möglichkeiten für die Anwendung digitaler Technik, die erhebliche Veränderungen für Leistungserbringer sowie für Patientinnen und Patienten mit sich bringen. Folgende Anwendungsfelder sollen hier besonders hervorgehoben werden:

  • die elektronische Gesundheitskarte (eGK),

  • die elektronische Patientenakte (ePA),

  • Vernetzung von Daten von Versorgungseinrichtungen bzw. Leistungserbringern,

  • telemedizinische Verfahren,

  • digitale Gesundheitsanwendungen.

Die elektronische Gesundheitskarte

Seit 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. (© Gematik GmbH)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Nachweis, dass die betreffende Person Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen darf. Die eGK enthält Stammdaten der Versicherten, die bei der Leistungsinanspruchnahme eingelesen und mit den bei der Krankenkasse hinterlegten Daten abgeglichen werden. Auf Wunsch können die Versicherten auf ihrer eGK auch Notfalldaten speichern. Dazu zählen z. B. Informationen über die Blutgruppe, Vorerkrankungen oder Allergien (Bundesministerium für Gesundheit, 2024a). Die eGK ist in Deutschland das wohl am weitesten verbreitete digitale Tool.

Die elektronische Patientenakte

Elektronische Patienakte im Pilotversuch 2021. Alle gesetzlich Versicherten sollen ab 2025 eine ePA erhalten, es sei denn, sie widersprechen. (© picture-alliance/dpa)

Ein Eckpfeiler der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Bei der ePA handelt es sich um eine elektronisch geführte und verfügbare Akte, in der behandlungsrelevante Informationen der einzelnen Versicherten zusammengeführt werden (Sachverständigenrat, 2021). Dazu zählen z. B. die individuelle Krankengeschichte, ärztliche Diagnosen oder eine Liste der verordneten Arzneimittel. Im Fünften Sozialgesetzbuch ist das Recht jedes Versicherten auf eine ePA festgeschrieben (§ 342 Abs. 1SGB V). Bei der ePA soll es sich um ein einrichtungs- und sektorenübergreifendes Dokument handeln (Sachverständigenrat, 2021). Sie soll vor allem einen schnellen und sicheren Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern ermöglichen und deren Koordination bei der Versorgung erleichtern und verbessern. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn verschiedene Leistungsträger (z. B. verschiedene Fachärztinnen oder -ärzte) gleichzeitig an der Behandlung beteiligt sind oder eine Person in eine Krankenhaus eingewiesen wird. Auf diese Weise soll sie dazu beitragen, eines der zentralen Probleme der Gesundheitsversorgung in Deutschland, die unzureichende Abstimmung zwischen den Leistungserbringern, zu überwinden (Thiel et al., 2018; Sachverständigenrat, 2021). Für Patientinnen und Patienten können über eine bessere Versorgungsqualität hinaus noch andere Vorteile mit der ePA einhergehen: So kann sie einen Arztwechsel oder das Einholen einer Zweitmeinung erleichtern und ihnen einen Einblick in Testergebnisse und Befunde ermöglichen.

Vernetzung von Daten zur Gesundheitsversorgung – Telematikinfrastruktur

Ein wichtiges Handlungsfeld der Digitalisierung ist die Erfassung, Zusammenführung und Analyse von Daten über die Krankheitsentstehung, Krankheitsverläufe und Behandlungen sowie deren Ergebnisse. In diesem Zusammenhang gewinnt die Anwendung von künstlicher Intelligenz und von Algorithmen rasch an Bedeutung. Sie hat das Potential, Muster im Krankheitsverlauf und im Versorgungsprozess zu erkennen und damit die Genauigkeit von Diagnosen sowie die Wirksamkeit von Behandlungen zu erhöhen. Dabei sollen auch individuelle Krankheitsmerkmale und Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden (Caumanns, 2019).

Bei der Vernetzung von Daten geht es zum einen um den Austausch von Informationen über die einzelnen Patientinnen und Patienten. Zum anderen erstreckt sie sich aber auch auf die Analyse von Informationen über die gesamte Bevölkerung oder bestimmte Bevölkerungsgruppen. In diesen Fällen werden dann große Datenmengen zusammengeführt und analysiert („Big-Data-Analysen“), um daraus Schlussfolgerungen für Behandlungsstrategien zu ziehen. Auch hier kommen künstliche Intelligenz und Algorithmen zum Einsatz. Um derartige Anwendungen zu ermöglichen, musss ein Gesundheitsnetz („Telematikinfrastruktur“) aufgebaut werden, an das die einzelnen Versorgungseinrichtungen angeschlossen sind, um dort Daten einspeisen und abrufen zu können. Nur so ist der vorgesehene umfassende Datenaustausch – unter gleichzeitiger Einhaltung von Datenschutzbestimmungen – möglich.

Telemedizinische Anwendungsfelder

Ein bedeutendes Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Telemedizin (Marx et al., 2021). Der Begriff „Telemedizin“ beschreibt den Einsatz von Kommunikationstechnologien zum Arzt-Patient-Gespräch auch ohne unmittelbaren Personenkontakt (Videosprechstunden). Derartige Technologien und Verfahren sollen Patientinnen und Patienten den Zugang zur Behandlung erleichtern. Dies betrifft vor allem die Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Regionen, denn in manchen von ihnen ist wegen Ärztemangels der Aufwand für den Weg zu einer Behandlung sehr groß. Zudem kommt die Telemedizin auch für den Einsatz in Notfällen in Frage. Dabei verbessert die zeitnahe Verfügbarkeit von Daten über die digitalen Gesundheitsanwendungen (s. u.) die Versorgungsmöglichkeiten auch bei räumlicher Distanz. Die Anwendung telemedizinischer Verfahren hat im Zuge der Corona-Pandemie einen kräftigen Schub erhalten, weil sie Kontakte und damit das Infektionsrisiko reduzierte. So ergab eine im Mai 2022 veröffentliche repräsentative Umfrage der Branchenvereinigung Bitkom, dass seinerzeit 18 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger schon einmal die Möglichkeit zu einer Online-Sprechstunde genutzt hatte, nachdem es 2019 nur 5 Prozent und 2021 14 Prozent gewesen waren (Bitkom, 2022).

Telemedizinische Verfahren beschränken sich nicht auf die Krankenbehandlung, sondern erstrecken sich auch auf Gesundheitsförderung und Prävention (Scherenberg, 2022). So haben digitale Anwendungen beim betrieblichen Gesundheitsmanagement in den letzten Jahren erheblich an Verbreitung gewonnen (Faller, 2023). Auch diese Entwicklung wurde durch die Corona-Pandemie beschleunigt. Im betrieblichen Gesundheitsmanagement können auf diese Weise auch Personen angesprochen werden, die sich sonst nur schwer erreichen lassen, z. B. Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte.

Digitale Gesundheitsanwendungen

Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Programme, die die Patientinnen und Patienten bei der Behandlung unterstützen oder die mit ihrer Erkrankung einhergehenden Beeinträchtigungen auffangen (Ludewig et al., 2021). DiGA können seit 2019 grundsätzlich von den Krankenkassen erstattet werden und werden daher auch „App auf Rezept“ genannt. Zu den Anwendungsfeldern von DiGA zählen z. B. Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen. Um erstattungsfähig zu sein, muss das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die DiGA in ein entsprechendes Verzeichnis aufgenommen haben. Zudem muss die Krankenkasse die Verordnung einer DiGA bewilligen (Bundesministerium für Gesundheit, 2024b). Die Bewilligung einer DiGA ist davon abhängig, ob sie das Wirtschaftlichkeitsgebot des Fünften Sozialgesetzbuchs erfüllt (s. Modul Interner Link: Versorgung), also notwendig und wirksam ist. DiGA können zumeist über das Handy genutzt werden.

Von den DiGA zu unterscheiden sind weitere mobile Anwendungen, die in der Regel privat ohne eine medizinische Indikation angeschafft werden („Wearables“). Sie können Daten über Körperfunktionen (Herzfrequenz, Blutdruck, Blutzuckerwerte etc.) bereitstellen, aber auch über Gesundheitsrisiken aufklären, Verhaltensempfehlungen abgeben und das Stress- und Selbstmanagement unterstützen. Diese Instrumente erfreuen sich in der Bevölkerung einer großen Beliebtheit (Gerlinger & Rosenbrock, 2024). Bei diesen Tools sind die Grenzen zwischen Lifestyle- und Fitnessprodukt auf der einen und evidenzbasierter Prävention, Diagnostik und Therapie auf der anderen Seite oftmals fließend.

Umsetzung

Deutschland gilt im internationalen Vergleich als ein Nachzügler bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Digitalisierungsinstrumente wurden in vielen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zum Teil deutlich früher eingeführt und sind dort im Versorgungsalltag auch weiter verbreitet (Trill & Pohl, 2016; European Commission, 2018 und 2022; Sachverständigenrat, 2021; Bratan et al., 2022). Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, dass der Daten- und Informationsaustausch zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens (Behörden, Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte etc.) weit hinter den technischen Möglichkeiten zurückbleibt. Informationen über Hot Spots, Versorgungsengpässe oder auch über Erfahrungen mit Behandlungsstrategien hätten die Bewältigung der Pandemie erleichtert.

Die Gründe für die zähen Digitalisierungsfortschritte in Deutschland sind vielschichtig (Thiel et al., 2018; Sachverständigenrat, 2021). Zwei Aspekte sollen hier hervorgehoben werden:

  • Der Föderalismus des politischen Systems und die Regulierung des Gesundheitssystems im Zusammenwirken von Staat und Selbstverwaltung führen dazu, dass die Zahl der beteiligten Akteure und damit der Abstimmungsbedarf zwischen ihnen hoch ist.

  • Der Datenschutz spielt in der politischen Kultur Deutschlands eine besonders große Rolle. Vorbehalte gegen eine Digitalisierung, vor allem gegen die ePA, wurden (und werden) auch durch Zweifel an der Sicherheit digitalisierter Daten genährt.

Diese Merkmale haben dazu beigetragen, dass die Hürden bei der Umsetzung der Digitalisierung in Deutschland besonders hoch waren und nach wie vor sind. Die Digitalisierung ist den Akteuren der Gesundheitspolitik seit Langem ein wichtiges Anliegen. Gesetzesinitiativen reichen zurück bis in die frühen 2000er-Jahre, als das Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte vorsah und zugleich die Einführung einer ePA ins Auge fasste (Bratan et al., 2022). Der Gesetzgeber hat seither eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, die darauf zielten, die Entwicklung und Anwendung digitaler Verfahren und Instrumente zu beschleunigen. Insbesondere seit 2015 wurden diese Bemühungen mit der Verabschiedung des „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ („E-Health-Gesetz“) intensiviert. Im Mittelpunkt der verschiedenen Reformen standen Maßnahmen zur Einführung der ePA, die Schaffung von Möglichkeiten und Anreizen für die Erbringung digitaler Versorgungsleistungen (v. a. Telemedizin, eRezept) sowie der Anschluss der Versorgungseinrichtungen an eine Telematikinfrastruktur (Bratan et al., 2022). Beispielhaft seien folgende Bestimmungen erwähnt (Bratan et al., 2022):

  • 2019 wurde mit dem „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach einer ausschließlich telemedizinischen Behandlung (Fernbehandlung) erlaubt. Damit wurden auch Hürden für die Verbreitung telemedizinischer Behandlungen abgebaut.

  • Das 2020 verabschiedete „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz) regelte die Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen und enthielt verbindliche Vorgaben für den Anschluss von Versorgungseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur.

  • Das ebenfalls 2020 verabschiedete „Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ (Krankenhauszukunftsgesetz) umfasste ein Investitionsprogramm, mit dem die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern verbessert werden sollte.

  • Das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (Digitale- Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) sah 2021 vor, dass die Pflege in die Telematikinfrastruktur einbezogen wird und digitale Pflegeanwendungen (DiPA) eingeführt werden. DiPA sollen z. B. die mit Pflegebedürftigkeit einhergehenden Einschränkungen der Selbständigkeit verringern oder die Kommunikation Pflegebedürftiger mit Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen erleichtern. Mit der Integration der Pflege in die Telematikinfrastruktur ist auch ein interprofessioneller Datenaustausch möglich.

Trotz dieser Bemühungen war und ist Deutschland von einer flächendeckenden Einführung und Anwendung der ePA und anderer Tools noch weit entfernt. So hatten bis Ende Juni 2023 nur gut 700.000 Personen, also weniger als ein Prozent der gesetzlich Krankenversicherten, eine elektronische Patientenakte angelegt (Deutscher Bundestag, 2023, S. 2). Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Techniker Krankenkasse und der Barmer, bei denen zusammen rund 47 Millionen Personen (Juli 2022) krankenversichert sind (knapp zwei Drittel aller gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland), waren im ersten Halbjahr 2022 nur knapp 40.000 Freischaltcodes für DiGA eingelöst worden (s. nachfolgende Tabelle), Damit hatten weniger als 0,1 Prozent der Versicherten dieser Kassen(arten) eine DiGA freigeschaltet.

Der schleppende Fortgang der Digitalisierung veranlasste den Gesetzgeber zu neuen Gesetzesinitiativen. Ende 2023 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG). Es soll den Austausch und die Nutzung von Daten für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten erleichtern. Das DigiG enthält folgende Kernelemente (Bundesministerium für Gesundheit, 2024c):

  • Anfang 2025 wird für alle gesetzlich Krankenversicherten die elektronische Patientenakte eingerichtet. Versicherte, die keine ePA nutzen möchten, müssen dem widersprechen („Opt-out“- oder Widerspruchslösung). Diese Widerspruchslösung wurde gewählt, um die Anwendung der ePA zu beschleunigen. Dabei war sie nicht unumstritten. Die Kritik nahm vor allem Anstoß daran, dass die Versicherten in einer ihre persönlichen Daten betreffenden Angelegenheit eigens tätig werden müssen, um die Anlage eines solchen Tools zu vermeiden. Die ePA soll u. a. eine vollständige Übersicht über die Medikamentenverordnungen enthalten, um unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln zu vermeiden.

  • Seit 2024 erhalten gesetzlich Krankenversicherte verschreibungspflichtige Medikamente nur noch über das elektronische Rezept (eRezept). Sie können das Rezept dann über ihre eGK, über ihre ePA-App oder als Papierausdruck einlösen.

  • DiGA werden besser in die Versorgung integriert, z. B. sollen Versicherte die Möglichkeit erhalten, Daten aus DiGA in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.

  • Die Anwendung telemedizinischer Verfahren wird erleichtert, indem bisherige Mengenbegrenzungen, also Begrenzungen der Zahl von Videokonsultationen, aufgehoben und für Patientinnen und Patienten Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Telemedizin geschaffen werden.

Die Europäische Union und die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Die digitale Transformation der Gesundheitssysteme ist auch ein wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der Europäischen Union (EU). In dem für die Jahre 2021-2027 geltenden Aktionsprogramm „EU4Health“ sieht die EU dafür eine Reihe von Maßnahmen vor (Europäisches Parlament & Rat der Europäischen Union, 2021). Wichtige Anliegen sind die Interoperabilität nationalstaatlicher Patientenakten, also deren Nutzungsmöglichkeiten im EU-Ausland, sowie die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space). Mit einem solchen Gesundheitsdatenraum soll insbesondere die Forschung über Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten vorangetrieben werden. Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen und fördert ihre Kooperation, kann ihnen aber keine verbindlichen Maßnahmen auferlegen, denn im Kern fällt die Digitalisierung der Gesundheitssysteme in die Kompetenz der Mitgliedstaaten (Katzenmeier, 2023).

Herausforderungen und Probleme der Digitalisierung

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt nicht nur Potenziale für die Verbesserung der Versorgung, sondern bringt auch Herausforderungen und Probleme mit sich. Da Digitalisierung ein sehr facettenreicher Prozess ist, beziehen sich diese Herausforderungen und Probleme auf sehr unterschiedliche Aspekte und Handlungsfelder.

  1. Zunächst geht es um die Ausgestaltung der Prozesse selbst. Digitalisierung ist ein stark medizin-, technik- und expertengetriebener Prozess (Pfannstiel et al., 2018). Die dominierenden Implementierungsakteure sind das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Ärzteschaft, die Krankenkassen und ihre Verbände. Hingegen wurden Patienten- und Versichertenverbände bisher nur punktuell in die Ausarbeitung von Handlungskonzepten einbezogen. Um zu gewährleisten, dass die Digitalisierung sich möglichst stark an den Bedarfen und Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert und damit bei ihnen auf eine große Akzeptanz stößt, wäre es erforderlich, auch deren Perspektive systematisch in die Ausgestaltung der Digitalisierung einzubeziehen. Eine Chance zur stärkeren Berücksichtigung von Patienteninteressen bieten z. B. Begleitevaluationen, die systematisch den Patientennutzen digitalisierter Versorgungsmodelle messen (Dockweiler & Razum, 2016; Bittner et al., 2018).

  2. Die bloße Verfügbarkeit telemedizinischer Verfahren kann gesellschaftliche oder politische Erwartungen an Patientinnen und Patienten begünstigen, die entsprechenden Möglichkeiten auch zu nutzen – auch wenn sie eine Präsenzkommunikation bevorzugen würden. Denkbar ist auch, dass die Verfügbarkeit der Telemedizin und damit die Option einer ortsunabhängigen Versorgung die verantwortlichen Akteure veranlasst, in ihren Anstrengungen zur Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung nachzulassen.

  3. Die Anwendung digitaler Tools in der Versorgung kann zu neuen Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheitsleistungen führen. Dies gilt zum einen für die medizinische Versorgung, zum anderen aber auch für Maßnahmen zur individuellen Verhaltensprävention (Dockweiler & Razum, 2016). Insbesondere ältere, sozial schwache, bildungsferne Bevölkerungsgruppen sowie Personen mit eigener Migrationserfahrung verfügen über geringere Ressourcen zur Inanspruchnahme solcher digitalen Versorgungsinstrumente (Link & Baumann, 2020; Schaeffer et al., 2021).

  4. Die Verfügbarkeit digitaler Tools ist noch nicht gleichzusetzen mit deren tatsächlicher Anwendung, die der Akzeptanz sowohl bei Leistungserbringern als auch bei Patientinnen und Patienten bedarf. Vorbehalte gegenüber der Technologie oder Misstrauen (z. B. im Hinblick auf den Datenschutz) können die Verbreitung derartiger Tools bremsen (Kus et al., 2022; Schlieter et al., 2024).

  5. Ferner ist Realismus im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Förderung der Patientenautonomie durch digitale Tools angezeigt. Dass solche Wirkungen eintreten, ist zwar durchaus denkbar. Allerdings werden die Nutzerinnen und Nutzer damit noch nicht zu autonomen Gestaltern der Bedingungen gesundheitsrelevanter Einflussfaktoren. Zudem kann die Bereitstellung von Daten schnell zu einer Abhängigkeit und missbräuchlichen Nutzung durch die Datenhalter führen (Dockweiler & Razum, 2016).

  6. Mit der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung hat in Gestalt der Digitalökonomie zugleich ein neuer Akteurstyp die Bühne der Gesundheitspolitik betreten, der selbst Träger starker ökonomischer Interessen ist. Die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten ist für diese Akteure das Instrument zur Maximierung wirtschaftlichen Gewinns. Viele Beispiele aus der Krankenversorgung zeigen, dass dieser Zweck nicht unbedingt mit dem Patientennutzen zusammenfallen muss (Albrecht, 2020; Stark et al., 2024).

  7. Ferner ist davon auszugehen, dass die Digitalisierung eine weitere Erhöhung der Regulierungsdichte mit sich bringen wird. Telemedizinische Verfahren und DiGA werfen vielfältige Fragen der Qualitätssicherung auf, die kollektiv verbindliche Regelungen erfordern. Dieses Problem wird insbesondere die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen und hier wiederum den Gemeinsamen Bundesausschuss beschäftigen (s. Modul Interner Link: Regulierung). Daneben dürfte die Aufsicht über den Datenschutz und die Datenverwendung zu einem neuen Handlungsfeld in der Gesundheitspolitik werden und deren strukturelle Koppelung mit anderen Politikfeldern stärken.

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Quellen / Literatur

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Fussnoten

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ist Professor an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und leitet dort die Arbeitsgruppe "Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und Gesundheitssoziologie". E-Mail Link: thomas.gerlinger@uni-bielefeld.de