Überblick über die Inhalte des Moduls und die Lerntour
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unterlag in den letzten Jahren vielfältigen Änderungen. Im Zentrum dieses Wandels steht die Schaffung eines Gesundheitsfonds im Jahr 2009 und dessen Reform im Jahr 2011. Im Ergebnis dieses Wandels hat sich ein Mischsystem bei der GKV-Finanzierung herausgebildet, das aus unterschiedlichen Komponenten besteht. Zweck dieses Moduls ist es,
den Nutzern die Grundmerkmale des Finanzierungssystems zu vermitteln
sie mit der Funktionsweise des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs vertraut zu machen,
die Nutzer in die Lage zu versetzen, sich dazu ein eigenes Urteil zu bilden.
Das Modul geht zunächst auf die Grundmerkmale der GKV-Finanzierung ein. Anschließend erläutert es die Funktionsweise des Gesundheitsfonds sowie des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Schließlich folgt eine Darlegung der Wahltarife in der GKV. Auf Steuerungsprobleme und Fehlsteuerungen des Finanzierungssystems geht dieses Modul nur ansatzweise ein. Hinweise auf diese Thematik finden sich vor allem im Modul "Reformbedarf in der GKV-Finanzierung".
Das Programm dieser Lerntour
Die Titel der einzelnen Lernobjekte können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.
Interner Link: Bruttolohnbezogene Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Interner Link: Steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
Lernziele
Dieses Modul verfolgt folgende Lernziele:
Die Nutzer dieses Moduls sollen mit den Grundmerkmalen der GKV-Finanzierung vertraut gemacht werden.
Sie sollen Informationen über die Funktionsweise des Gesundheitsfonds und des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs erhalten.
Das Modul soll den Nutzern helfen, sich zu den Diskussionen über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung eine eigene Meinung zu bilden.
Zusammenfassung
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung unterlag in den vergangenen Jahren erheblichen Veränderungen. Sie beruht gegenwärtig auf einem Mischsystem, das sich aus bruttolohnbezogenen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, einem steuerfinanzierten Zuschuss des Bundes und einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen der Versicherten zusammensetzt. Den bei weitem größten Teil machen die einkommensabhängigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge aus. Die Mittelzuweisung an die Krankenkassen erfolgt durch den 2009 eingeführten und 2011 reformierten Gesundheitsfonds. Das zentrale Verteilungsinstrument ist der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich. Er soll solche ausgabenrelevanten Unterschiede zwischen den Krankenkassen verringern, die aus der unterschiedlichen Zusammensetzung der jeweiligen Versichertengemeinschaften erwachsen. Zugleich verfügen die Krankenkassen mittlerweile über eine Reihe von Möglichkeiten, durch die Gestaltung von Wahltarifen die Beitragslast für die Versicherten zu modifizieren.