Viele der genannten Maßnahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sowie der Initiativen anderer Akteure erscheinen sinnvoll. Inwieweit sie tatsächlich Wirkung erzielen, wird sich vermutlich erst mittelfristig herausstellen. Allerdings sind bereits jetzt erhebliche Zweifel angebracht, ob es mit ihnen gelingen wird, die Gefahren einer Unterversorgung vor allem in ländlichen Gebieten abzuwenden.
Zum einen standen weitergehende Vorschläge im Raum, von denen sich die Oppositionsparteien, aber auch die Krankenkassen einen stärkeren Abbau der Überversorgung in Ballungszentren versprechen. Dazu gehörte z.B. der Vorschlag, den Kauf geschlossener Praxen in überversorgten Gebieten durch die KVen zu einer verpflichtenden Regelung zu machen und es nicht bei einer Kann-Regelung zu belassen. Eine Verpflichtung der KVen für den Aufkauf solcher Praxen würde die existierende Versorgung abbauen. Zugleich ist damit die Hoffnung verbunden, den Strom der niederlassungswilligen Ärzte in Richtung auf unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Regionen lenken zu können.
Zum anderen ist es fraglich, ob die großen Hoffnungen, die sich auf die Wirkung finanzieller Anreize richten, wirklich berechtigt sind. Angesichts der für viele nicht sonderlich attraktiven Perspektive eines Lebens in ländlichen Regionen müssten die finanziellen Anreize im Allgemeinen schon sehr stark sein, um sie dazu zu bewegen, sich dort niederzulassen.