Bei der Beurteilung der Versorgungsqualität treten zunächst positive Aspekte in den Vordergrund:
die im internationalen Vergleich hohe Krankenhaus- und Bettendichte ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung mit Krankenhausleistungen;
die großzügige Ausstattung mit medizintechnischem Gerät bietet Gewähr dafür, dass moderne technische Diagnose- und Therapieverfahren verfügbar sind.
Dennoch: Der Befund des Sachverständigenrates Gesundheit (SVR), dem zufolge vergleichsweise hohe Ausgaben im Gesundheitswesen nur mittelmäßige Behandlungsergebnisse nach sich ziehen, schließt die Krankenhausversorgung mit ein. Die im Folgenden beschriebenen Probleme und Ursachenkomplexe lassen sich dabei unterscheiden.
Ebenso wie in der ambulanten Versorgung ist die Qualitätssicherung auch im stationären Sektor verbesserungsbedürftig. Die Krankenhäuser bringen kaum aussagekräftige Daten über ihre Behandlungsergebnisse hervor. Insbesondere sind Vergleiche im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen der stationären Akutbehandlung nur punktuell möglich.
Für einige epidemiologisch bedeutsame Versorgungsbereiche lässt sich zeigen, dass international anerkannte Qualitätsstandards und Behandlungsleitlinien oftmals nur unzureichend befolgt werden. Befragungen von Ärzten zufolge kommt es auch vor, dass aus ökonomischen Nutzenerwägungen medizinisch sinnvolle Maßnahmen unterlassen werden.
In Teilbereichen der medizinischen Versorgung kommt es zu einem intensiven – und zudem kostspieligen – Technikeinsatz, ohne dass hinreichend Nutzennachweise für derartige Verfahren vorlägen. In einigen Bereichen (z.B. Hüft- oder Kniegelenk-Operationen) lassen sich sehr hohen Zuwachsraten bei einzelnen Leistungen feststellen, die sich kaum durch den medizinischen Fortschritt oder den demographischen Wandel erklären lassen
. Hier spielen vor allem finanzielle Interessen der Krankenhäuser eine Rolle. Hier geht es vor allem um die Qualität der Indikationsstellung. Darüber hinaus haben Versorgungsmängel auch ihre Ursache in der mehrfach erwähnten Abschottung des Krankenhauses von der ambulanten, aber auch von der rehabilitativen Versorgung und der Pflege.
Qualitative Untersuchungen haben gezeigt, dass Ärzte und Krankenhausleitungen sich in Anpassung an Budgets und Fallpauschalen bei der Behandlung beziehungsweise beim Umgang mit Patientinnen und Patienten verstärkt an ökonomischen Nutzenerwägungen ausrichten. Dies äußert sich unter anderem in der vorzeitigen Entlassung von Patientinnen und Patienten, in der Weigerung, Patientinnen und Patienten aufzunehmen, und in der Verschiebung von Operationen
.
Jeder dieser Befunde allein ist sicherlich noch kein hinreichender Beleg dafür, dass tatsächlich medizinisch Notwendiges vorenthalten wird. Allerdings fügen sie sich zu einem Bild zusammen, das die Befürchtung begründet erscheinen lässt, dass die medizinische Versorgungsqualität unter dem Druck ökonomischer Rahmenvorgaben beeinträchtigt wird. Darüber hinaus führt die Personalknappheit in den Krankenhäusern bei einer gleichzeitigen Intensivierung des Technikeinsatzes dazu, dass die persönliche Zuwendung des Betreuungspersonals zur Patientin oder zum Patienten weit hinter dem notwendigen Maß zurückbleibt.
Die vielfältigen Qualitätsmängel in der Krankenhausversorgung haben den Gesetzgeber veranlasst, bei dem 2015 verabschiedeten "Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung" (Krankenhausstrukturgesetz) das Thema "Qualität" in den Mittelpunkt zu rücken. Sowohl bei der Krankenhausplanung als auch bei der Krankenhausvergütung soll demzufolge das Kriterium "Qualität" aufgewertet: werden (siehe Lerntour "Gesundheitsreformen im Überblick: Stationäre Versorgung").
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