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Der Gesundheitsfonds wurde am 1.1. 2009 eingerichtet. Er wird als Sondervermögen beim Bundesversicherungsamt geführt und von diesem verwaltet. Er bündelt die Finanzströme der gesetzlichen Krankenkassen. Dies bedeutet, dass
die Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragseinnahmen der Krankenkassen und steuerfinanzierter Bundeszuschuss) in diesen Topf fließen und
den Krankenkassen aus diesem Topf nach bestimmten Regeln (s.u.) die Finanzmittel für die Versorgung ihrer Versicherten zugewiesen werden.
Zum 1.1.2011 und anschließend zum 1.1.2015 wurden einige Merkmale des Gesundheitsfonds verändert. Von besonderer Bedeutung sind bei beiden Reformen die Änderungen am
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