Gegenüber 2004 ist der Bundeszuschuss mittlerweile beträchtlich angestiegen. Im Jahr 2010 erreichte er mit 15,7 Milliarden Euro – immerhin knapp neun Prozent der GKV-Gesamteinnahmen – seinen bisherigen Höchststand. 2015 belief er sich auf 11,5 Milliarden Euro (s. Tabelle).
Entwicklung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung 2003 bis 2015
Jahr | Bundeszuschuss in Mrd. Euro. | in % der GKV-Gesamteinnahmen |
---|---|---|
2003 | 0 | 0 |
2004 | 1,0 | 0,69 |
2005 | 2,5 | 1,72 |
2006 | 4,2 | 2,80 |
2007 | 2,5 | 1,60 |
2008 | 2,5 | 1,54 |
2009 | 7,2 | 4,18 |
2010 | 15,7 | 8,94 |
2011 | 15,3 | 8,33 |
2012 | 14,0 | 7,38 |
2013 | 11,5 | 5,87 |
2014 | 10,5 | 5,14 |
2015 | 11,5 | 5,41 |
Quelle: Rosenbrock/Gerlinger 2014: 134; BMG 2016.
Der Gesetzgeber verfolgte mit der deutlichen Anhebung des Bundeszuschusses das Ziel, angesichts der Finanzmarktkrise die finanzielle Belastung vor allem der Arbeitgeber, aber auch der GKV-Mitglieder mit Krankenversicherungsbeiträgen zu begrenzen. Es wird abzuwarten sein, ob der Bund am bisherigen Umfang des Steuerzuschusses zur GKV festhalten wird, denn
die Krankenkassen haben dank der stabilen Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Rücklagen bilden können und
ab 2016 tritt die sogenannte "Schuldenbremse" in Kraft, die der Ausgabenentwicklung bei den öffentlichen Haushalten enge Grenzen auferlegt.
Weitere Formen staatlicher Beteiligung an der GKV-Finanzierung
Der Staat ist nicht nur durch den Bundeszuschuss an der GKV-Finanzierung beteiligt. Daneben sind noch andere Formen – z.T. indirekter – staatlicher Beteiligung von Bedeutung:
Die Bundesländer sind für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen verantwortlich. Dies sind jene Kosten, die für den Krankenhausbau, die Instandhaltung und Erweiterung von Krankenhäusern sowie für die Krankenhauseinrichtung einschließlich der Anschaffung medizinischer Geräte erforderlich sind. Allerdings sind die Bundesländer dieser Pflicht in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen.
Bund, Länder und Gemeinden sind bedeutende Arbeitgeber und tragen als solche den Arbeitgeberanteil an den Krankenversicherungsbeiträgen der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst.
Der Bund entrichtet beträchtlichen Zuschüsse zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Diese Sozialversicherungsträger sind wiederum Beitragszahler für die Krankenversicherung von Rentnern und Arbeitslosengeldempfängern.