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Das Solidarprinzip | bpb.de

Das Solidarprinzip

Thomas Gerlinger

/ 2 Minuten zu lesen

Ein tragender Pfeiler der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Solidarprinzip. Die Höhe der entrichteten Beiträge richtet sich allein nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ihr Leistungsanspruch allein nach den für die Behandlung ihrer Krankheit notwendigen Leistungen (Bedarfsprinzip).

Stichwort "Sozialstaat": Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Pfeiler des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. (© picture alliance / JOKER)

Das Zusammenwirken des Leistungsfähigkeitsprinzips bei der Finanzierung und des Bedarfsprinzips beim Leistungszugang machen den Kern des Solidarprinzips aus. Daraus ergibt sich ein Ausgleich von Risiken:

  • zwischen den Besserverdienenden und sozial Schwachen (sozialer Ausgleich),

  • zwischen Gesunden und Kranken (Risikoausgleich),

  • zwischen Jungen und Alten (Generationenausgleich).

Zur Orientierung der Beitragsbemessung an der individuellen finanziellen Leistungskraft zählt auch die Familienmitversicherung. Ihr zufolge sind nicht erwerbstätige Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder) beitragsfrei mitversichert sind. Der Leistungsanspruch richtet sich bei ihnen ebenfalls nach dem Bedarfsprinzip. Die Familienmitversicherung erweitert den erwähnten Solidarausgleich somit um eine vierte Dimensionen, nämlich um den Ausgleich zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien (Familienlastausgleich).

Das Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung ist noch mit weiteren Prinzipien der GKV-Finanzierung assoziiert. Dazu zählen das Sachleistungsprinzip, das Umlageverfahren, die Arbeitgeberbeteiligung an der Finanzierung der Krankenversicherung sowie der Risikostrukturausgleich. Sie werden im weiteren Verlauf dieser Lerntour erörtert.

Zugleich ist das Solidarprinzip in der GKV aber auch nur unzureichend verwirklicht. Die Einschränkungen ergeben sich aus einer Reihe ganz unterschiedlicher Merkmale der GKV-Finanzierung:

  • die Beschränkung der Beitragsbemessung auf die Bruttoarbeitseinkommen und die Nichtberücksichtigung anderer Einkunftsarten;

  • das Einfrieren des Arbeitgeberanteils an den Krankenversicherungsbeiträgen und die Einführung eines ausschließlich von den Versicherten zu tragenden Zusatzbeitrags zur Deckung auftretender Defizite bei ihrer Krankenkasse;

  • die Möglichkeit für besserverdienende Arbeitnehmer, für Beamte und Selbständige, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen und sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden;

  • die Erhebung von Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Näheres hierzu finden Sie in der Lerntour.

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Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger ist Professor an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld, AG 1: Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und Gesundheitssoziologie.