Jedoch weist die GKV auch einige Systemeigenschaften auf, die den Wirkungsbereich des Solidarprinzips beschränken. Dazu zählen das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, die Beschränkung des Beitragsbemessung auf die Einkommen aus abhängiger Arbeit sowie die Existenz einer Beitragsbemessungsgrenze, die dazu führt, dass Bezieher höherer Einkommen weniger stark belastet werden als Geringverdiener.
Seit den 1980er-Jahren sind im Zuge von Kostendämpfung und Privatisierung nach und nach weitere Elemente hinzugetreten, die die Geltung des Solidarprinzips weiter einschränken. Dazu zählen die Ausweitung von Zuzahlungen, die Einführung von Zusatzbeiträgen, die allein von den Versicherten getragen werden, sowie die Einführung von Wahltarifen, die ausschließlich Jungen und Gesunden zugutekommen. Das Solidarprinzip ist für die gesetzliche Krankenversicherung nach wie vor prägend, allerdings sind Erosionstendenzen auch unübersehbar und haben Elemente der privaten Krankenversicherung in die GKV verstärkt Einzug gehalten.