"Solidarität" ist ein positiv besetzter Begriff. Auf ihn beziehen sich die beteiligten Akteure in der GKV sehr gerne. Jedoch verbergen sich hinter diesem Begriff höchst unterschiedliche Vorstellungen. Auf einen übergreifenden Regelungsinhalt von "Solidarität" haben sich die politischen Akteure bisher nicht verständigt. Es ist auch nicht zu erwarten, dass dies künftig geschieht. Was Solidarität beinhaltet, in welchem Ausmaß sie im gegebenen GKV-System anzutreffen ist und wie weit sie gehen sollte ist höchst umstritten. Sowohl unterschiedliche Interessen als auch unterschiedliche gesellschaftspolitisch-normative Präferenzen stehen hier einander gegenüber. Zudem haben sich die Vorstellungen über Solidarität auch im Zeitverlauf verändert. Auch das SGB V enthält dazu keine klare Definition. Allerdings sieht es eine Vielzahl von Mechanismen vor, über die Solidarität hergestellt und eingeschränkt wird. Diese werden in den folgenden Kapiteln dargelegt.
Das Programm dieser LerntourDie folgenden Aspekte sollen hier näher erläutert werden:
Bei praktisch jedem Reformthema im Gesundheitswesen wird das Solidarprinzip berührt. Daher ist es wichtig, sich über den aktuellen und den zukünftig gewünschten Solidargehalt der GKV zu verständigen.
Falls Sie als Einstieg zunächst einen kurzen Überblick über das Thema wünschen, empfehlen wir Ihnen, mit dem Lernobjekt "Solidarprinzip" zu beginnen, das Sie vielleicht bereits aus der Lerntour "Grundprinzipien der GKV" kennen.
Lernziele
Diese Lerntour verfolgt folgende Ziele:
Die Nutzer sollen wesentliche Elemente des Solidarprinzips in der GKV erkennen und benennen können.
Sie sollen erkennen, durch welche Mechanismen die Wirkung des Solidarprinzips in der GKV eingeschränkt wird.
Die Lerntour soll sie darin unterstützen, sich eine eigene Meinung über das erreichte und wünschenswerte Maß an Solidarität in der GKV zu bilden.