Im Folgenden sollen einiger der wichtigsten Verbände von Interessengruppen vorgestellt werden.
Bundesverbände der Krankenkassen
Seit 2008 sind die damaligen Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen – also die Spitzenverbände der seinerzeitigen Kassenarten – nicht mehr Körperschaften des öffentlichen Rechts (s. Lerntour "
Die größten Bundesverbände sind:
Verband der Ersatzkassen e.V.
AOK-Bundesverband
BKK Dachverband
IKK e.V.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband)
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ist die Interessenvertretung von Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegeversicherung. 2016 gehörten dem Verband 42 Unternehmen als ordentliche Mitglieder an. Davon waren 18 Unternehmen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und 24 Unternehmen Aktiengesellschaften. Weitere sieben Unternehmen waren außerordentliche Mitglieder, weil sie das Krankenversicherungsgeschäft mit anderen Versicherungszweigen verknüpfen.
Auf die Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes entfällt fast der gesamte Marktanteil der privaten Krankenversicherung. Neben den im PKV-Verband organisierten Unternehmen existiert noch eine Reihe meist sehr kleiner und nur regional beziehungsweise in bestimmten Berufsgruppen tätiger Versicherungsvereine.
Etwa 8,9 Millionen Bürger, also rund 11 Prozent der Bevölkerung, haben eine private Krankenvollversicherung. Sie sind also nicht in der GKV versichert, sondern haben ihr Krankheitsrisiko mehr oder weniger vollständig bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgesichert. Neben den Vollversicherungen bieten die PKV-Unternehmen noch verschiedene Zusatzversicherungen an, die von vielen GKV-Versicherten abgeschlossen werden. 2016 gab es gut 24,3 Millionen Zusatzversicherungen
Der PKV-Verband engagiert sich vor allem in der Gesundheitspolitik für die Interessen der Versicherungsunternehmen. Da es sich bei der PKV um ein zur GKV paralleles Versicherungssystem handelt, gehören Fragen der Abgrenzung der Geschäftsbereiche von GKV und PKV immer wieder zu den Hauptthemen des Verbandes.
Allerdings hat der Gesetzgeber dem PKV-Verband punktuell auch Aufgaben zugewiesen, die die Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen. So wirkt er z.B. an der Pflege und Weiterentwicklung des Systems der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG-System) mit (§ 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz) oder kann er bei entsprechender finanzieller Beteiligung an der Entwicklung einer nationalen Präventionsstrategie mitwirken (§ 20d-f SGB V). Auch auf anderen Feldern ist eine punktuelle Mitwirkung des PKV-Verbandes vorgesehen.
Ein Beispiel ist die Diskussion über die Einführung einer Bürgerversicherung, die unter anderem eine Versicherungspflicht für alle Wohnbürger in Deutschland vorsieht. Dadurch würde die PKV-Vollversicherung in ihrer bisherigen Form abgeschafft.
Der PKV-Verband stellt darüber hinaus Zahlen und Statistiken über die private Krankenversicherung zur Verfügung.
Verwandte Lerntour:Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzierung
Informationen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Bürgerversicherung sowie zu alternativen Reformmodellen finden Sie in der Lerntour "Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzierung". Zur Lerntour
Freie Verbände der Ärzteschaft
Neben den ärztlichen Körperschaften existiert eine Vielzahl von ärztlichen Verbänden und Interessenvertretungen, denen keine gesetzlich definierten Funktionen im Rahmen der korporatistischen Steuerung des Gesundheitswesens zukommen. Diese Verbände und Vereinigungen dienen der Interessenvertretung der Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise spezifischer der Ärzteschaft. Freie Berufsverbände stehen allen Ärzten offen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fachgruppe. Sie handeln auf der Grundlage der gesundheitspolitischen Programme, die sie sich gegeben haben. Es lässt sich zwischen den fachübergreifenden Verbänden und den fachbezogenen Verbänden unterscheiden.
Die drei größten fachübergreifenden Verbände sind:
Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e. V.
NAV-Virchow-Bund – Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V.
Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.
Der Marburger Bund nimmt unter diesen Verbänden eine Sonderstellung ein. In der Öffentlichkeit wohl am bekanntesten ist seine Funktion als Vertreter der Krankenhausärzte in den Tarifauseinandersetzungen mit den Krankenhausträgern. Er vertritt die Ärzte in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer. Wichtige Handlungsfelder des Marburger Bundes sind die Tarifpolitik, die Arbeitspolitik und andere Fragen des Arbeitsrechts.
Neben den fachübergreifenden Verbänden hat jede ärztliche Berufsgruppe einen eigene Interessenverband, z.B. die Hausärzte, Orthopäden, Dermatologen u.v.a.m. Sie vertreten die spezifischen Belange der jeweiligen Berufsgruppe. Sie haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, auch weil die fachgruppenbezogenen Interessen in der Ärzteschaft stärker in den Vordergrund getreten sind.
TippEine Vielzahl von Berufsverbänden
Die Zahl der Berufsverbände ist ausgesprochen groß. Einzelheiten sind über die Gemeinschaft Hausärztlicher Berufsverbände beziehungsweise die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) zu erfahren. In der rechten Randspalte unter "Akteure und Interessenverbände" finden Sie Linkverweise zu den Homepages dieser Verbände.
Von den Berufsverbänden und Interessenvertretungen der Ärztinnen und Ärzte streng zu unterscheiden sind die wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) zusammengeschlossen sind. Die Fachgesellschaften beziehungsweise die AWMF spielen für die gesundheitliche Versorgung eine wachsende Rolle, weil sie am Prozess der Erarbeitung von Behandlungsleitlinien teilnehmen.
Wissenschaftliche Fachgesellschaften
Von den ärztlichen Berufsverbänden sind die wissenschaftlichen Fachgesellschaften der Ärzteschaft zu unterscheiden (z.B. Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin). Die Fachgesellschaften bearbeiten vor allem medizinische, fachwissenschaftliche und unmittelbar versorgungsbezogene Fragen. Sie treten weniger als Sachwalter von Mitgliederinteressen denn als Vereinigungen von Experten in Erscheinung. So arbeiten sie z.B. mit an der Entwicklung von Behandlungsleitlinien. Allerdings werden auf diesem Wege auch finanzielle und professionelle Mitgliederinteressen vertreten.
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist der Spitzenverband der Apothekerinnen und Apotheker auf Bundesebene. In ihr sind die jeweils 17 Landesapothekerkammern und -verbände zusammengeschlossen. Die ABDA ist eine gesundheitspolitische Interessenvertretung und ein Dienstleister für die Apotheker. Gesetzliche Aufgaben sind ihr nicht übertragen. Verbände der Arzneimittelhersteller
Die Interessen von Arzneimittelherstellern werden von mehreren Verbänden vertrete. Deren Koexistenz ist Ausdruck der heterogenen Interessen in der pharmazeutischen Industrie. Folgende Verbände sind von besonderer Bedeutung:
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa) vertritt die Interessen der großen, meist international operierenden Unternehmen. Dem vfa gehörten 2016 46 Unternehmen an.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) organisiert vorwiegend mittelständische Hersteller. Der BPI hatte 2016 240 Mitgliedsunternehmen.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) vertritt in erster Linie die Interessen von Unternehmen in den Marktsegmenten "Selbstmedikation" und "nicht patentgeschützte rezeptpflichtige Arzneimittel".
Er hatte 2016 mehr als 450 Unternehmen, wobei es sich hier eher um kleinere und mittelgroße Unternehmen handelte.