Entwicklung der Kindergeldhöhe seit 1954, absolut differenziert nach Paritäten
Das erste Kindergeldgesetz wurde 1954 beschlossen und unterstütze Familien ab vier Kindern. 1955 wurde mit einer Gesetzesnovelle dann auch das dritte und ab 1961 auch das zweite Kind bedacht. Erst ab 1975 gab es Kindergeld ab dem ersten Kind.