Familienlastenausgleich und Familienbilder in Europa
Katja Möhring
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Für Eltern gibt es verschiedene Leistungen des Staates, um einen Ausgleich zu Kinderlosen zu schaffen. Zu diesem Familienlastenausgleich gehören zum Beispiel das Elterngeld oder auch die Mütterrente. Doch können diese Leistungen tatsächlich die Erwerbstätigkeit von Müttern fördern und niedrigere Renten kompensieren? Die Soziologin Katja Möhring schaut sich Deutschland, Niederlande, Schweden und Spanien an. Dabei wird deutlich, dass für eine Bewertung jeweils die gesamte Erwerbsbiografie eine Rolle spielt.
Der Familienlastenausgleich hat zum Ziel, die direkten und indirekten Kosten für Kindererziehung durch staatliche Leistungen abzufedern und so Anreize für eine Elternschaft zu setzen. Das Elterngeld kompensiert zum Beispiel die Kosten, die entstehen, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Daneben ergeben sich für Eltern oft langfristige Einkommenseinbußen im Lebenslauf, die sich bis ins Rentenalter zeigen. Das betrifft vor allem die Mütter, die nach einer Erwerbsunterbrechung häufig in Teilzeit arbeiten und geringere Löhne erzielen, was wiederum zu geringeren Rentenanwartschaften und somit niedrigen Alterseinkommen für Mütter führt (Gash 2009; Schmelzer et al. 2015). In Deutschland zeigt sich dies in einer deutlichen Lücke zwischen den Renteneinkommen von Frauen und Männern: Der sogenannte Gender Pension Gap lag 2014 bei 42 Prozent in Westdeutschland und 23 Prozent in Ostdeutschland (Grabka et al. 2017; Frommert et al. 2013; Möhring 2014). Die sogenannten Mütterrenten sollen diese langfristigen Einkommenseinbußen von Müttern teilweise kompensieren.
Dieser Beitrag beschreibt den Familienlastenausgleich im europäischen Vergleich aus einer Lebenslaufperspektive, das heißt mit einer langfristigen Betrachtungsweise. Die Analyse umfasst Deutschland, die Niederlande, Schweden und Spanien. Der inhaltliche Fokus liegt dabei auf dem Elterngeld als Leistung im Erwerbsleben sowie auf der Mütterrente als Leistung im Rentenalter. Die sozialstaatlichen Leistungen sind jedoch nur die eine Seite. Die andere Seite ist, dass die Erwerbssituation von Müttern davon abhängt, welche Familienbilder und typischen Erwerbsmuster von Müttern in einem Land vorherrschend sind. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Wie sind das Elterngeld und die Mütterrente in Deutschland und anderen europäischen Ländern gestaltet?
Können diese Leistungen tatsächlich die Erwerbstätigkeit von Müttern fördern und niedrigere Alterseinkommen kompensieren?
Deutschland, die Niederlande, Schweden und Spanien unterscheiden sich nicht allein in der Konzeption ihrer Familien- und Rentenpolitik, sondern auch im gesellschaftlich vorherrschenden Familienbild und in der Müttererwerbstätigkeit. Dieses spiegelt sich in der öffentlichen Meinung wider (siehe dazu den Beitrag "Interner Link: EU-Staaten: Einstellungen zur Familienpolitik" und wird durch sozialpolitische Maßnahmen flankiert. Für die langfristigen Folgen von Mutterschaft auf das Einkommen sind die Erwerbsmuster über den gesamten Lebenslauf relevant.
Die Abbildung stellt die Anteile der Erwerbsform basierend auf Lebenslaufdaten aus den vier Ländern dar. Dabei handelt es sich um Frauen der Geburtsjahrgänge 1910 bis 1944. Weil die Erwerbsmuster ost- und westdeutscher Frauen sehr unterschiedlich sind, beziehungswiese die Erwerbsmuster in der DDR und der Bundesrepublik, werden sie getrennt ausgewiesen. Westdeutschland und die Niederlande stehen dabei für das Modell der "Zuverdienerinnen-Ehe" mit einer starken Verbreitung von Teilzeiterwerbstätigkeit unter Frauen (Visser 2002; Drobnič et al. 1999; Maier 2000). In Deutschland wird dieses Modell durch steuerliche Vergünstigungen wie zum Beispiel im Rahmen des Ehegattensplittings (1958 in der Bundesrepublik eingeführt) flankiert. Schweden repräsentiert ein egalitäres Geschlechtermodell mit einer starken staatlichen Förderung der "Zwei-Verdiener-Ehe" durch umfangreiche Leistungen für Familien und eine gut ausgebaute staatliche Kinderbetreuung; gleiches gilt für Ostdeutschland vor der Wende. Entsprechend besteht nur ein geringer Unterschied in den Erwerbsquoten von Männern und Frauen und die Müttererwerbstätigkeit ist hoch; auch nach der Wende liegt die Frauen- und Müttererwerbstätigkeit in Ostdeutschland weiterhin auf einem höheren Niveau als in Westdeutschland (EPIC 2016). Im Kontrast dazu steht Spanien, das erst vergleichsweise spät eine staatliche Familienpolitik etabliert und bis heute wenig ausgebaut hat (Gerlach 2009). Dies hat zur Folge, dass der Großteil der Erziehungsaufgaben Frauen obliegt und traditionelle Geschlechterrollen vorherrschend sind (Ciccia und Bleijenbergh 2014).
Nicht alle EU-Staaten bieten ein Elterngeld
Während der Erwerbsphase ist zunächst das Elterngeld bedeutsam. Es soll den Einkommensverlust durch die Erwerbsunterbrechung in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes ausgleichen. Ziel ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern sowie eine Verteilung von Erziehungsaufgaben unter den Partnern, die auf Egalität setzt. Die Regelungen für das Elterngeld in Deutschland, den Niederlanden, Schweden und Spanien lassen sich grundlegend zwei Typen zuordnen. In Schweden und Deutschland ist das Elterngeld als einkommensabhängige Lohnersatzleistung für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr konzipiert, in den Niederlanden und Spanien gibt es dagegen kein staatliches Elterngeld, sondern lediglich eine Lohnersatzleistung im Mutterschutz sowie ein Recht auf Elternzeit beziehungsweise einen Steuerfreibetrag für teilzeiterwerbstätige Eltern (MISSOC 2016; Moss 2012).
Elterngeld/Mutterschaftsgeld und Mütterrente in Deutschland, den Niederlanden, Schweden und Spanien
Komponente
Deutschland
Niederlande
Schweden
Spanien
Elterngeld / Mutterschafts- geld
Leistung in Höhe von 67 Prozent des letzten Netto- einkommens für 12 bzw. 14 Monate nach der Geburt (mindestens 2 Partnermonate).
Mutterschafts- geld: voller Lohnausgleich für 2,5 Monate nach der Geburt des Kindes. Danach Steuerfreibetrag für teilzeit- erwerbstätige Eltern.*
Leistung in Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens für 12 Monate nach der Geburt, danach einheitliche Leistung für weitere 4 Monate. Für 3 bzw. 13 Monate nach der Geburt (je Elternteil mindestens 3 Partnermonate, 10 Monate flexibel).
Mutterschafts- geld: voller Lohnausgleich für 4,5 Monate nach der Geburt des Kindes. Darüber hinaus kein Elterngeld.
Rentenan- wartschaften für Eltern
Universelle Mütterrente mit einheitlicher Leistungshöhe von 3 bzw. 2 Rentenpunkten pro Kind sowie Aufstockung von Beiträgen aus erziehungsbedingter Teilzeitarbeit.
Keine Mütterrente vorhanden; Ausgleich durch einkommens- unabhängige universelle Bürgerrente.
Universelle Mütterrente mit drei verschiedenen Berechnungs- varianten, aus denen die individuell beste gewählt wird.
Die Elternzeit von bis zu 3 Jahren je Kind wird in der Renten- berechnung als Beitragszeit gewertet.
Fußnote: * Erläuterung: Der Steuerfreibetrag bei Teilzeitbeschäftigung gleicht einen Einkommensverlust bis zur Höhe des Mindestlohnes aus; maximale Dauer sind 6 Monate Vollzeitäquivalent. Quellen: EPIC 2016; MISSOC 2016; Möhring 2014
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Ausgestaltung des Elterngeldes sowie des Mutterschaftsgeldes in den vier Ländern. In Deutschland steht das Elterngeld Eltern in den ersten zwölf bis 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes zu und hat eine Höhe von 67 Prozent des vorherigen Nettoerwerbsentgelts (MISSOC 2016). In Schweden besteht ein Anrecht auf einen 16-monatigen Elternurlaub nach der Geburt eines Kindes. In dieser Zeit werden zunächst lohnabhängige Leistungen in Höhe von 80 Prozent des letzten Einkommens für die ersten zwölf Monate und danach ein einheitlicher Betrag gezahlt. In beiden Ländern sind diese Leistungen nur verfügbar, wenn die Erwerbstätigkeit tatsächlich unterbrochen oder reduziert wird. Zudem gewähren beide Länder das Elterngeld nur in vollem Umfang, wenn sich beide Partner an der Erziehung beteiligen. So wird in Deutschland das Elterngeld nur für die vollen 14 Monate gezahlt, wenn der weiterhin erwerbstätige Partner mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt; in Schweden sind jeweils drei Monate fest an einen Partner gebunden und nicht übertragbar, die restlichen zehn Monate können aufgeteilt werden (EPIC 2016; Huebener et al. 2016; MISSOC 2016). Das Elterngeld ist aktuell in Schweden und Deutschland sehr ähnlich konzipiert, allerdings wurde es in Schweden bereits in den 1970er-Jahren eingeführt, in Deutschland erst 2007 (Huebener et al. 2016; EPIC 2016). In den Niederlanden und in Spanien bietet das Mutterschaftsgeld einen vollen Lohnausgleich für 2,5 beziehungsweise 4,5 Monate nach der Geburt des Kindes. In Spanien existiert darüber hinaus kein bezahltes Elterngeld. In den Niederlanden erhalten teilzeiterwerbstätige Eltern einen Steuerfreibetrag, der das entfallene Einkommen bis zur Höhe des Mindestlohnes ausgleicht. Dieser kann bis zum achten Geburtstag des Kindes für maximal 26 Wochen Vollzeitäquivalent in Anspruch genommen werden.
Die Mütterrente als Familienlastenausgleich im Rentensystem
Alle europäischen Rentensysteme mit Ausnahme von Dänemark und den Niederlanden verfügen über Komponenten des Familienlastenausgleichs in Form von sogenannten Mütterrenten. Diese Rentenanwartschaften für Eltern sind jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Grundlegend lassen sich hier wieder zwei Typen unterscheiden: Zum einen gibt es Mütterrenten, die als universelle, einheitliche Leistungen für alle Eltern ausgestaltet sind, unabhängig von deren Einkommen oder Erwerbstätigkeit. Dem gegenüber sind in einigen Ländern Mütterrenten eher als einkommensabhängige Leistung ausgestaltet und werden nur für die tatsächliche Zeit der Erwerbsunterbrechung nach der Geburt von Kindern angerechnet. Die Rentenanwartschaften für Eltern in drei der Beispielländer (Niederlande hat keine Mütterrente) lassen sich diesen unterschiedlichen Typen zuordnen. Während die Mütterrente in Spanien als einkommensabhängige Lohnersatzleistung ausgestaltet ist, sind Mütterrenten in Deutschland universelle Anwartschaften, die automatisch bei der Rentenberechnung gutgeschrieben werden. In Schweden gibt es eine flexible Mischlösung aus beiden Varianten, für jede Mutter wird beim Renteneintritt die jeweils beste Option verwendet.
Tabelle 1 gibt auch einen Überblick über die Ausgestaltung der Mütterrente in Deutschland, den Niederlanden, Schweden und Spanien. In Deutschland erhalten Mütter pro Kind drei Rentenpunkte, bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Rentenpunkte. Darüber hinaus werden Rentenbeiträge aus erziehungsbedingter Teilzeitarbeit bis zum Durchschnittsverdienst aufgestockt. Der Wert eines Rentenpunkts bemisst sich immer nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten in einem Jahr. Das heißt, Mütter erhalten pauschal je Kind eine Rentenanwartschaft mit dem Gegenwert einer dreijährigen Erwerbstätigkeit zum Durchschnittsverdienst. Dies entspricht nach gegenwärtigem Stand der Rentengesetzgebung einem Plus von je 91,35 Euro für nach 1991 geborene Kinder beziehungsweise je 60,90 Euro für bis 1991 geborene Kinder in Westdeutschland sowie 85,98 Euro beziehungsweise 57,32 Euro in Ostdeutschland (Stand des aktuellen Rentenwerts ab 01.07.2016; Deutsche Rentenversicherung 2016). In Spanien werden Mütterrenten nur für die Zeit der tatsächlichen Erwerbsunterbrechung bis zu einer Dauer von drei Jahren nach der Geburt eines Kindes angerechnet. Müttern mit zu geringen Beitragszeiten können erhebliche Nachteile beim Alterseinkommen entstehen, da der Anspruch auf Leistungen der staatlichen Rente erst ab 15 Beitragsjahren besteht (Leitner 2001; Möhring 2014). Schweden zeichnet sich durch eine besonders flexible Berechnungsweise der Rentenanwartschaften für Eltern aus. Beim Renteneintritt kann eine von drei Optionen ausgewählt werden, je nachdem welche sich am günstigsten auf das Renteneinkommen auswirkt. Mit den Niederlanden liegt im Vergleich zu den anderen Ländern ein spezieller Fall vor, da das niederländische staatliche Rentensystem keine spezifischen Anwartschaften für Kindererziehungszeiten beinhaltet. Trotzdem ist das niederländische Rentensystem für Mütter günstig ausgestaltet, da jeder Einwohner gleichermaßen von der universellen Bürgerrente profitiert. Die Höhe dieser Rente ist unabhängig vom Verdienst im Erwerbsleben.
Die verschiedenen Leistungen müssen im Kontext bewertet werden
Können Mütterrenten die Lücke in den Renteneinkommen zwischen Müttern und kinderlosen Frauen insgesamt ausgleichen? Um dies zu beurteilen, vergleichen wir abschließend die aktuellen Alterseinkommen von Müttern und kinderlosen Frauen. In Spanien liegt im europäischen Vergleich eine große Diskrepanz der Renteneinkommen vor, in Westdeutschland besteht ebenfalls eine signifikante Lücke, wohingegen in den Niederlanden, Schweden und Ostdeutschland kein statistisch signifikanter Unterschied der Alterseinkommen von Müttern und kinderlosen Frauen besteht (siehe Abbildung: prozentualer Abstand im Renteneinkommen zwischen Müttern und kinderlosen Frauen auf der rechten Achse dargestellt; Möhring 2014).
Somit zeigt sich, dass die verschiedenen Leistungen des Familienlastenausgleichs im Lebenslauf im Kontext der vorherrschenden Familienbilder und der Erwerbsverläufe von Frauen wie auch des gesamten sozialstaatlichen Arrangements in einem Land betrachtet werden müssen. Sowohl in den Niederlanden als auch in Spanien sind die Leistungen für Mütter im Rahmen des Elterngeldes und in der Rente gering, jedoch wirkt sich dies für Mütter in den Niederlanden durch die universelle Bürgerrente nicht negativ auf die Alterseinkommen aus. In Spanien jedoch besteht für Mütter eine Lücke im Renteneinkommen, die kaum ausgeglichen wird.
Deutschland wiederum hat sich Schweden im Bereich der Familienpolitik durch die Reformen der letzten Dekade angeglichen, jedoch haben Mütter in Deutschland nach wie vor deutliche Nachteile in Bezug auf Erwerbsbeteiligung und Alterseinkommen. Hier zeigt sich, dass das Elterngeld und die Mütterrente zwar zu einem Familienlastenausgleich beitragen können, aber die Reduzierung der Ungleichheit zwischen Personen mit und ohne Kindern sowie zwischen Männern und Frauen durch weitere Maßnahmen flankiert werden muss (Bonin et al. 2014).
Literaturverzeichnis
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Huebener, Mathias, Kai-Uwe Müller, C. Katharina Spieß, und Katharina Wrohlich. 2016. Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. DIW Wochenbericht 2016: 1159–1166.
Leitner, S. 2001. Sex and Gender Discrimination Within Eu Pension Systems. Journal of European Social Policy 11: 99–115.
Maier, Friederike. 2000. Empirische Befunde zur Arbeitsmarktsituation von Frauen. In: Schmähl, W. and Michaelis, K. (eds) (2000) Alterssicherung von Frauen: Leitbilder, gesellschaftlicher Wandel und Reformen, 1. Aufl., Wiesbaden: Westdt. Verl.
Möhring, Katja. 2014. Der Einfluss von Kindererziehungszeiten und Mütterrenten auf Alterseinkommen von Müttern in Europa. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 2014: 139–155.
Möhring, Katja. 2015. Employment Histories and Pension Incomes in Europe. European Societies 17: 3–26.
Mutual Information System on Social Protection (MISSOC), European Commission. 2016. Comparative tables on social protection.
Schmelzer, Paul, Karin Kurz, und Kerstin Schulze. 2015. Einkommensentwicklung von Müttern im Vergleich zu kinderlosen Frauen in Deutschland. DIW Wochenbericht 2015: 1127–1129.
Visser, Jelle. 2002. The first part-time economy in the world: a model to be followed? Journal of European Social Policy 12: 23–42.
Katja Möhring
Prof. Dr. Katja Möhring ist seit 2015 Juniorprofessorin für Soziologie des Wohlfahrtsstaates an der Universität Mannheim. Sie hat an der Universität zu Köln in Sozialwissenschaften promoviert und danach am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Lebenslaufsoziologie, soziale Ungleichheit, Sozialpolitik im internationalen Vergleich, Rente und Erwerbstätigkeit im Alter.
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