Für Familien mit kleinen Kindern wird das Leben oft zur Rushhour. Beruf und Familie zu vereinbaren, ist eine Herausfoderung.Menschen, die sich für Kinder engagieren und Zeit für sie aufwenden, sind zeitlich sehr viel mehr belastet als alle anderen Mitglieder der Gesellschaft (Goodin et al. 2008), da diese Zeit immer zusätzlich zur beruflichen Arbeitszeit geleistet wird. Zudem sind seit den 1970er-Jahren die Zeitanforderungen an die Eltern durch die höheren Bildungsansprüche an die Kinder gestiegen (Bianchi/Milkie 2010; Bianchi/Robinson/Milkie 2006). Die Probleme, die mit der hohen zeitlichen Belastung einhergehen, lösen Paare in der Regel dadurch, dass sie die Zeit für die verschiedenen Bereiche untereinander aushandeln, meist mit der Konsequenz, dass diejenigen, die sehr viel mehr Fürsorgezeit leisten – in der Regel die Mütter – am Arbeitsmarkt systematisch benachteiligt werden. Schon seit den frühen 1970er-Jahren ist Familienpolitik deshalb auch Zeitpolitik. Das Gesetz zum Mutterschaftsurlaub (1979), das Bundeserziehungsgeld- und -urlaubsgesetz (1986), der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit (2001) sowie das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (2007) sind zentrale zeitpolitische Maßnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik. Diese versuchen Rahmenbedingungen herzustellen, um den Familien die Organisation der Fürsorge für Kinder zu erleichtern.
Weniger Zeit trotz höherer Lebenserwartung: Die Rushhour des Lebens
Trotz der insgesamt gestiegenen Lebenserwartung der Bevölkerung steht den nach 1980 Geborenen heute zwischen dem 28. und 34. Lebensjahr viel weniger Zeit zur eigenen Lebensgestaltung zur Verfügung. Denn genau in der Zeit, in der sich junge Menschen beruflich etablieren wollen, gründen sie häufig auch eine Familie und müssen sich dann besonders intensiv um die Fürsorge ihrer Kinder kümmern, solange diese klein sind. Die länger gewordenen Ausbildungszeiten verzögern die ökonomische Selbstständigkeit, die als eine wichtige Voraussetzung für die Gründung einer Familie angesehen wird. Hinzu kommt, dass der Einstieg in die Berufswelt heute sehr viel diffuser ist als noch in der Elterngeneration. Gleichzeitig sind die Erwartungen an die Eltern in Bezug auf die Sozialisation ihrer Kinder heute auch schon bei sehr kleinen Kindern unverhältnismäßig viel höher.
Somit entsteht heute für diejenigen, die Fürsorgezeiten und berufliche Entwicklung aufeinander beziehen wollen, eine Rushhour im Lebensverlauf. Insofern ist die heutige Generation junger Eltern zeitlich überfordert, zumindest im Vergleich zur Generation ihrer Eltern, welche noch häufiger das traditionelle Familienmodell gelebt hat, in dem sich die Mutter als Hausfrau um die Kinder kümmert und der Vater als Alleinversorger berufstätig ist. Dies hat zur Folge, dass sich insbesondere qualifizierte junge Erwachsene zunehmend dafür entscheiden, nur noch einen Bereich – und zwar den Berufsbereich – als zentrales Element in diesem Lebensabschnitt zu interpretieren und erst einmal auf Kinder zu verzichten.
Die Entstehung des zeitpolitischen Diskurses
Die Fürsorge für kleine Kinder sowie deren Unterstützung in ihrer schulischen Entwicklung und beim Erwachsenwerden werden seit Mitte des 19. Jahrhunderts als wichtige Aufgaben der Familie angesehen (Ariès et al. 1993), die im Wesentlichen als Kernelemente der Mutterrolle interpretiert wurden. Die dahinter liegende Logik leitete sich einerseits aus der sich arbeitsteilig entwickelnden Industriegesellschaft ab, andererseits aber auch aus der Entdeckung des Kindes als einer eigenständigen Persönlichkeit sowie der Kindheit als Lebensphase.
Seit dem Zweiten Weltkrieg bis etwa 1970 lebte – zumindest in Westdeutschland – die Mehrzahl aller Kinder in Familienhaushalten, in denen der Vater arbeitete und die Mutter zu Hause für die Kinder sorgte. In dieser familiären Lebensform war nur der außerhäuslich erwerbstätige Mann den Zeiterfordernissen der industriellen Güterproduktion unterworfen, während sich die Mutter um die kindlichen Bedürfnisse nach Fürsorge und Zuwendung sowie die Regeneration der Familie kümmerte. Hochschild (1995) nennt dieses Modell traditional-warm, weil die Zuständigkeiten von Vater und Mutter gesellschaftlich vorgegeben waren, es zugleich aber einen klar definierten und organisierten Raum für Fürsorge gab, der ebenso anerkannt war wie die wirtschaftlichen Erfordernisse. Denn die Bedürfnisse eines Kindes ergeben sich aus dem kindlichen Entwicklungsprozess und sind mit der Zeitlogik eines industriellen Dreischichtenbetriebes kaum in Übereinstimmung zu bringen. 1970 war allerdings noch gut die Hälfte der Erwerbstätigen hauptsächlich als Schichtarbeiter in der Industrie beschäftigt, und bis in die 1950er-Jahre hinein galt noch die 48-Stunden-Woche. Spontaneität, Offenheit und Zuwendung für die unaufschiebbaren Bedürfnisse von Kindern waren innerhalb dieser Rahmenbedingungen kaum unterzubringen. Insofern korrespondiert diese familiäre Organisationsform mit den Produktionsbedingungen der Industriegesellschaft.
Im Übergang von der Industrie- zur Wissensgesellschaft verlor dieses Modell seit den 1960er-Jahren dramatisch an Bedeutung und wurde zunehmend durch die Zweiverdiener- und Einelternfamilie ersetzt (Bertram 1991; Bertram/Deuflhard 2014). Auch im wissenschaftlichen und öffentlichen Diskurs wurde dieses Lebensmodell zunehmend in Frage gestellt. Autoren wie Mitscherlich (1953) wiesen darauf hin, dass die Erziehung von Kindern in einem solchen Familienmodell "vaterlos" ist. Zudem verlangt dieses Modell einen hohen Preis von den Frauen, da sich ihre Teilhabe an der Gesellschaft im Grundsatz nur über den Mann und die Kinder vermittelt (u.a. König 1946; Hochschild 1995). Im Ersten Familienbericht der Bundesregierung (1968), unter dem damaligen Familienminister Bruno Heck (CDU), wurde diese Kritik aufgegriffen und die mangelnde Möglichkeit von Hausfrauen und Müttern, an der gesellschaftlichen Entwicklung teilzuhaben, mit dem Vorschlag eines Drei-Phasen-Modells des weiblichen Lebenslaufs beantwortet.
Sequenzielle und parallele Zeitpolitik in der Bundesrepublik
Dieser Vorschlag der schwedischen Autorinnen Myrdal und Klein (1956) geht davon aus, dass die Teilhabe der Mütter an Bildung, im Beruf, in der Familie und wieder im Beruf in einer organischen Abfolge organisiert werden kann. Das Drei-Phasen-Modell ist der erste Schritt zu einer sequenziellen Zeitpolitik. Diese versucht, die Teilhabe von Müttern an der gesellschaftlichen Entwicklung und die Fürsorge für Kinder in einem zeitlichen Nacheinander zu organisieren.
Der Nachteil dieses Modells ist allerdings evident: Ordnet man den Lebenslauf allein um die Sozialisationsbedürfnisse von Kindern, tritt die Teilhabe der Mütter an Bildung und beruflicher Entwicklung hinter diese zurück. Die Konsequenz ist mittlerweile empirisch gut belegt: Mütter, die sich für ein solches Modell entscheiden, erleben in der Regel keinen beruflichen Aufstieg (Born/Krüger/Lorenz-Mayer 1996). Denn eine Frau, die zu Gunsten der Kinder eine lange Zeit – etwa 15 Jahre Sozialisationszeit – den Beruf verlässt, hat dann kaum mehr die Möglichkeit, dort wieder einzusteigen, wo sie aufgehört hat, und die Karriereschritte nachzuholen, die kontinuierlich Erwerbstätige schon vollzogen haben.
Schon die Nachfolgerin von Bruno Heck, Aenne Brauksiepe (CDU), setzte sich deshalb bereits Ende der 1960er-Jahre für Teilzeitarbeit und für den Ausbau der Infrastruktur durch Ganztagsschulen ein. Damit machte sie deutlich, dass eine sequenzielle Zeitpolitik des geordneten Nacheinander unterschiedlicher Aufgaben im Lebensverlauf durch eine parallele Zeitpolitik ergänzt werden muss, damit die Teilhabe am Beruf und die Fürsorge für Kinder auch zeitgleich geleistet werden können. Auch Brauksiepes Nachfolgerinnen, Käte Strobel (SPD) und Katharina Focke (SPD), formulierten nicht nur ein Recht auf personale und berufliche Entfaltung, sondern trugen viel dazu bei, dass Zeitpolitik zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer auch in eine Gleichstellungspolitik eingebettet sein muss, da es andernfalls zu einer Doppelbelastung der Mütter kommt (siehe hierzu auch
Zeitpolitik in der DDR: Mehr Gleichwertigkeit von Familie und Beruf
Das 1976 in der früheren DDR eingeführte Babyjahr, zunächst ab dem zweiten Kind, mit sechs Monaten Lohnfortzahlung und sechs Monaten Krankengeld sowie einer Arbeitsplatzgarantie, war demgegenüber ein klarer Bruch mit dem sequenziellen Modell der Bundesrepublik.
Hier wurde zum ersten Mal deutlich, dass die Fürsorge für Kinder nicht unabhängig und außerhalb der Arbeitswelt stattfinden kann, sondern eine dem Beruf gleichberechtigte Aufgabe darstellen muss, die weder zu einer ökonomischen noch zu einer beruflichen Benachteiligung führt. Auch die kürzere Wochenarbeitszeit (1976) für Mütter von mindestens zwei Kindern mit 40 statt 43,5 Stunden – ohne Lohnminderung – zeigt, dass die Zeitpolitik der DDR die Gleichwertigkeit beider Teilhabebereiche, nämlich Beruf und Familie, zu jener Zeit deutlicher zum Ausdruck brachte als die damalige Zeitpolitik der Bundesrepublik.
Zeitpolitische Maßnahmen seit 1980 und nach der Wiedervereinigung
Unter Familienminister Heiner Geißler (CDU) von 1982 bis 1985 zeigte die Zeitpolitik in der Bundesrepublik relativ große Übereinstimmungen mit den zeitpolitischen Maßnahmen in der DDR. Das Bundeserziehungsgeld- und -urlaubsgesetz (1986), das Geißler in seiner Amtszeit auf den Weg brachte, mit einer Unterstützung von 600 DM pro Monat in den ersten zehn Lebensmonaten des Kindes (ab dem 7. Lebensmonat einkommensabhängig), zehn Monaten Arbeitsplatzgarantie nach der Geburt des Kindes sowie der Einbeziehung der Väter, entspricht in Vielem der Ausweitung des gewährten Babyjahres bereits ab dem ersten Kind und der Einrichtung eines Erziehungsurlaubs für Väter im gleichen Jahr in der DDR. Die Regelungen in der DDR waren insgesamt etwas großzügiger: Das Babyjahr konnte für 12 Monate in Anspruch genommen werden und verlängerte seine Laufzeit für dritte Kinder auf 18 Monate, wohingegen die Bezugszeit des Erziehungsgeldes in den alten Bundesländern erst 1990 auf 18 Monate ausgedehnt wurde.
Nach der Wiedervereinigung wurden die zeitpolitischen Vorstellungen der Familienpolitik der alten Bundesländer auf die neuen übertragen und entsprechend die bestehenden Regelungen im Hinblick auf das Babyjahr abgeschafft und das Erziehungsgeld eingeführt. 1992 wurden die Pflegetage für Eltern kranker Kinder von fünf auf bis zu zehn Arbeitstage verlängert, der Erziehungsurlaub wurde auf bis zu drei Jahre mit Arbeitsplatzgarantie ausgeweitet (1992) sowie das Erziehungsgeld 1993 auf 24 Monate ausgedehnt (Gerlach 2010). Insgesamt ergaben sich damit nur unwesentliche Änderungen an den Zeitregelungen, die Mitte der 1980er-Jahre in Westdeutschland entwickelt worden waren. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends wurde die Grundlage für eine parallele Zeitpolitik im Bereich von Familie und Beruf geschaffen, indem man sich auf politischer Ebene auf eine strukturelle Veränderung in Bezug auf die Arbeitszeit einigte.
Der Rechtsanspruch auf Teilzeit als Bruch in der Familien-Zeitpolitik
Der 2001 eingeführte Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit (2001) und die Möglichkeit, eine solche Teilzeitarbeit mit den eigenen Elternpflichten zu begründen, war in zweifacher Hinsicht ein Bruch mit der bisherigen Politik. Arbeitszeitregelungen, insbesondere die wöchentliche Arbeitszeit, waren in der Bundesrepublik bis dahin im Wesentlichen Aufgabe der Tarifparteien. Lediglich die Länge der Arbeitszeit und einige Bestimmungen zum Arbeitsschutz sowie die Höhe der maximalen Arbeitszeit wurden durch den Staat geregelt. Mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeit, den die damalige Familienministerin Christine Bergmann (SPD) durchsetzte, signalisierte die Politik, dass die Fürsorge für kleine Kinder im Alltag betrieblicher Arbeitsabläufe genauso zu berücksichtigen ist wie betriebliche Belange.
Ohne Zweifel machte dieses Gesetz auch gegenüber den Tarifparteien und Betrieben deutlich, dass die Fürsorge für Kinder aus Sicht des Staates nicht hinter die Bedürfnisse der Wirtschaft zurückgestellt werden darf. Der Staat stellte mit dieser Entscheidung aber nicht nur Ansprüche an die Betriebe, sondern setzte zudem mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (2005), welches auf Renate Schmidt (SPD) zurückgeht, ein Signal, die Infrastruktur für Kinder durch ein hinreichendes Angebot an Betreuungsplätzen so zu entwickeln, dass es Familien möglich ist, Kinderbetreuung und Beruf gleichzeitig zu organisieren.
Zeitpolitik, Infrastrukturpolitik und Geldpolitik wirken zusammen
Diesen Grundgedanken des Zusammenwirkens von Zeitpolitik und Infrastrukturpolitik stärkte die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem Kinderförderungsgesetz (2008) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (2007). Mit dem Kinderförderungsgesetz wurde der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr umgesetzt. Das durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eingeführte Elterngeld sichert die Fürsorgezeit für Mütter und Väter finanziell mit 67 Prozent des Einkommens des vorausgegangenen Jahres für maximal 14 Monate, mindestens aber mit 300 Euro und höchstens mit 1800 Euro. Die Eltern können die Fürsorgezeit frei untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen kann – entsprechend ist die maximale Inanspruchnahme nur dann möglich, wenn sich beide Elternteile an der Fürsorge beteiligen.
Die Fürsorgezeit hat damit eine hinreichende Dauer, um eine stabile und feste Bindung zwischen Eltern und Kindern zu entwickeln, ohne dass die Eltern in dieser Zeit aufgrund fehlender Mittel finanziell unter besonderen Stress gesetzt werden. Das gilt eingeschränkt für Eltern, die allein den Mindestbetrag erhalten. Die Einbeziehung der Väter soll nicht nur sicherstellen, dass für die neuen Väter (siehe hierzu auch
Umsetzung der familienpolitischen Forderungen nach über 30 Jahren
Auf Basis der historischen Entwicklungen wurde der Anfang einer integrativen Familienpolitik möglich, in welcher Zeit, Infrastruktur für Kinder und finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien so aufeinander bezogen sind, dass sowohl Fürsorgesequenzen im Lebenslauf für Väter und Mütter ohne berufliche Nachteile möglich werden als auch parallele Zeitorganisationen von beruflicher Zeit und Fürsorgezeit im Familienalltag funktionieren können.
In dieser Kombination werden die seit den 1970er-Jahren formulierten Forderungen der Familienminister und -ministerinnen im Grundsatz erstmals umgesetzt. Denn Teilzeitarbeit, neue Rollenmodelle und die Ermöglichung der Teilhabe von Männern und Frauen an Beruf und Familie wurden bereits in den 1970er-Jahren als politische Forderungen formuliert. Allerdings hat es mehr als 30 Jahre gedauert, bis diese Perspektiven zumindest ansatzweise politisch umgesetzt wurden. Zugleich sind eine Reihe wichtiger Forderungen aus jener Zeit, wie etwa die Ganztagsschule, immer noch nicht realisiert, sodass die Familien-Zeitpolitik noch eine ganze Reihe von Aufgaben zu bewältigen hat.
Herausforderungen einer zukunftsorientierten Familienpolitik
Wichtige zeitpolitische Forderungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzt: Die Aufwertung von Fürsorge im Lebensverlauf durch Arbeitsplatzgarantie, das Recht auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, die finanzielle Absicherung von Fürsorgearbeit für Väter und Mütter sowie der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Dennoch sollte nicht übersehen werden, dass zwei zentrale Probleme der Fürsorge für Kinder bis heute zeitpolitisch nicht gelöst werden konnten:
Erstens werden diejenigen, die den überwiegenden Teil der Fürsorgearbeit leisten – was in der Regel immer noch die Frauen sind – am Arbeitsmarkt systematisch benachteiligt, weil Fürsorgezeiten in den noch immer geltenden klassischen Berufsbiografien nicht vorgesehen sind.
Zweitens entsteht für diejenigen, die berufliche Entwicklung und Fürsorge aufeinander beziehen wollen, aufgrund der längeren Ausbildungszeiten und des unsicheren Berufseinstiegs eine Rushhour im Lebensverlauf. Die größte Herausforderung der Familien-Zeitpolitik besteht darin, diese Rushhour zu entzerren, sodass zukünftige Generationen die Entwicklung einer beruflichen Biografie und die Entscheidung sowie Fürsorge für Kinder nicht mehr als Widerspruch erleben.
Fürsorge nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere Menschen
Zugleich stellt sich der Familien-Zeitpolitik eine weitere, neue Herausforderung. In den 1970er-Jahren konzentrierte sich die Frage der Zeitpolitik im Wesentlichen auf die Fürsorge für Kinder. Da die Lebenserwartung in Deutschland seitdem deutlich gestiegen ist, liegt für die Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unserer Gesellschaft darin, Fürsorglichkeit auch in Bezug auf die alt gewordenen Eltern zu ermöglichen. Das ist vor allem deswegen eine große gesellschaftspolitische Aufgabe, weil die Zahl der älteren Menschen im Vergleich zu den 1950er- und 1960er-Jahren deutlich angestiegen ist, während die nachfolgenden Generationen aufgrund des Geburtenrückganges zahlenmäßig kleiner werden.