Die Europawahlen im Mai liegen rund fünf Wochen zurück, nun haben die 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit der Arbeit begonnen. In der konstituierenden Sitzung am Dienstag (1. Juli) wählten die Abgeordneten Martin Schulz mit 409 von 612 abgegebenen gültigen Stimmen zum Parlamentspräsidenten. Der deutsche Sozialdemokrat ist der erste Präsident in der Geschichte des Parlaments, der wiedergewählt wurde.
Wechsel nach zweieinhalb Jahren
Die europäischen Parteien hatten vor der Europawahl zum ersten Mal
Um den Posten des Kommissionspräsidenten hatte es daraufhin Externer Link: eine Debatte gegeben. Nun soll der Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei, der Luxemburger Jean-Claude Juncker, Präsident der
Die Amtszeit des Präsidenten beträgt zweieinhalb Jahre, also eine halbe Legislaturperiode. Danach soll der Vorsitz wechseln und ein Kandidat aus den Reihen der Europäischen Volkspartei das Amt übernehmen. Das ist Teil einer Absprache der beiden größten Fraktionen. Traditionell wird bei der Wahl des Parlamentspräsidenten darauf geachtet, dass sich sowohl die verschiedenen "politischen Familien" als auch die Herkunftsländer abwechseln. Es ist nicht üblich, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit diese Position auf Dauer mit ein und demselben Vertreter besetzt, wie wir das in nationalen Parlamenten vorfinden.
Sieben Fraktionen im neuen Parlament
Aufgabe des Präsidenten ist es, alle Arbeiten des Parlaments und die Debatten bei den Plenarsitzungen zu leiten. Er vertritt darüber hinaus das Parlament in Rechtsangelegenheiten und den Außenbeziehungen. Den Präsidenten unterstützen 14 Vizepräsidenten, die die Abgeordneten ebenfalls in der konstituierenden Sitzung gewählt haben.
Im neuen Europäischen Parlament haben sich die Abgeordneten zu sieben Fraktionen zusammengeschlossen.
52 Abgeordneten haben sich keiner Fraktion angeschlossen. Einige rechtspopulistische Parteien, darunter der FN und die niederländische Freiheitspartei PVV, hatten über die Bildung einer rechtspopulistischen Fraktion verhandelt, Externer Link: waren aber gescheitert. Aus der Wahl waren Parteien am rechten Rand gestärkt hervorgegangen.
Das Europaparlament
Das Europäische Parlament beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetze. Die Entscheidungen werden in Ausschüssen vorbereitet, denen Vertreter aller Fraktionen angehören. Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Parlament.
Bei Abstimmungen im Plenum entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten. Allerdings kann das Parlament – genauso wie der Rat der Europäischen Union – nicht von sich aus eine Gesetzesinitiative ergreifen. Dieses Initiativrecht hat nur die Europäische Kommission.
Das Europäische Parlament hält seine Plenarsitzungen in Straßburg ab, kurze Sitzungen sowie die Ausschussarbeit finden in Brüssel statt.
Ab der Legislaturperiode nach der Wahl 2014 sitzen 751 Abgeordnete im Parlament. Im
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