Na klar, die Europawahlen sind geheim. Aber welche anderen Wahlgrundsätze gelten ebenfalls für die Wahl des Europäischen Parlaments?
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden laut Art. 14 des EU-Vertrages (Vertrag von Lissabon) in allgemeiner, direkter, freier und geheimer Wahl gewählt.