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Europawahl: 25 Parteien zugelassen

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Der Bundeswahlausschuss hat am Freitag (14. März) die Listen von 25 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen für die Europawahl im Mai zugelassen. Die Wahlvorschläge von 19 Gruppierungen wies das Gremium ab.

Eine Stimmabgabe für das Europäische Parlament, fotografiert als Illustration am 26.02.2014 in Potsdam (Brandenburg). Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014 statt. (© picture alliance / ZB)

Nach Angaben des Bundeswahlleiters waren fristgerecht 42 Wahlvorschläge für gemeinsame Listen für alle Länder eingegangen. Hinzu kamen die Vorschläge der Union: Bis auf die Union treten alle zugelassenen Parteien mit einer bundesweiten Liste an. Die CDU tritt hingegen traditionell mit einzelnen Listen in 15 Bundesländern und die CSU mit einer Liste in Bayern an.

24 Wahlvorschläge auf Stimmzettel


Die Listen von 25 Parteien und sonstige politische Vereinigungen ließ der Bundeswahlausschuss zu. Da die CSU nur in Bayern und die CDU in den anderen Bundesländern kandidiert, werden auf den Stimmzetteln zur Europawahl in allen Bundesländern jeweils 24 Wahlvorschläge stehen.

Tabelle: Die zugelassenen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen


1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
4. Freie Demokratische Partei (FDP)
5. DIE LINKE (DIE LINKE)
6. Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
8. DIE REPUBLIKANER (REP)
9. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
10. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
11. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
12. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
13. Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
13. Ab jetzt.Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen (Volksabstimmung)
15. Bayernpartei (BP)
16. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM)
17. AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (AUF)
18. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
19. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
20. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG)
21. Alternative für Deutschland (AfD)
22. Bürgerbewegung PRO NRW (PRO NRW)
23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
24. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
25. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
(Die PARTEI)

Quelle: Bundeswahlleiter, Reihenfolge nach der bei der Europawahl 2009 bundesweit erzielten Stimmenzahl, die übrigen Wahlvorschläge (Nummer 20 bis 25) in alphabetischer Reihenfolge.

Der Bundeswahlausschuss erörterte unter anderem mehrere Externer Link: Beschwerden gegen das Verfahren der Kandidatenaufstellung der Alternative in Deutschland (AfD). Mit neun Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen ließ der Bundeswahlausschuss den Wahlvorschlag der AfD zu. Alle anderen Entscheidungen fielen einstimmig.

Die Vorschläge von insgesamt 19 Gruppierungen wies der Bundeswahlausschuss zurück. Grund dafür waren formale Mängel, sie hatten Fristen nicht eingehalten oder die erforderlichen 4.000 Unterschriften nicht eingereicht. Die Verbraucherschutzpartei und die Ökoliberalen Deutschland zogen ihren Vorschlag jeweils zurück.

Beschwerde bis 18. März möglich


Der Bundeswahlausschuss wird speziell für Wahlen, für Bundestags- ebenso wie für Europawahlen, gegründet. Den Vorsitz hat der Interner Link: Bundeswahlleiter inne. Dem Ausschuss gehören außerdem acht Beisitzer an, die die Parteien im Bundestag benannt haben, sowie zusätzlich zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts.

Bis zum 18. März kann Beschwerde gegen die Entscheidung, einen Wahlvorschlag ganz oder teilweise abzulehnen, beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden. Ebenso kann bis zu diesem Tag beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden, wenn ein Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts zurückgewiesen wurde. Das Bundesverfassungsgericht muss bis zum 3. April darüber entscheiden. Der Bundeswahlleiter muss die zugelassenen Listen bis zum 7. April öffentlich bekanntmachen.

Bei der Wahl des Europaparlaments am 25. Mai sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 64,4 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürger in Deutschland wahlberechtigt. Davon sind 33,1 Millionen Frauen und 31,2 Millionen Männer. Interner Link: 96 Abgeordnete werden Deutschland im neuen Parlament vertreten.

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