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Vertrag über die Europäische Union | bpb.de

Die EU beruht auf dem Vertrag über die Europäische Union, der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet worden und am 1. November 1993 in Kraft getreten ist. Der EU-Vertrag führte zu einer politischen Union zwischen den Mitgliedstaaten und brachte wesentliche Änderungen der bestehenden Verträge. Er schuf die Europäische Union bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften. Die Union beinhaltete u.a. die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion, eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie eine enge Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik.