Dass eine vergrößerte Europäische Union auch ihre Strukturen ändern muss, um funktionieren zu können, war schon vor der Erweiterung des Jahres 1995 klar, als die EU auf 15 Mitglieder anwuchs. Eine Gemeinschaft mit sechs Mitgliedern, deren Chefs noch um einen Esstisch sitzen konnten, kann anders geführt werden als eine Union mit 15, 25 oder 28 Mitgliedern. Allerdings gelang es den Mitgliedstaaten nicht, sich auf neue Verfahrensweisen zu einigen. Der Amsterdamer Vertrag, der 1999 in Kraft trat, brachte zwar Verbesserungen in der Rechts- und Innenpolitik und stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments, die institutionelle Reform bewerkstelligte er jedoch nicht.
Damit war auch der Versuch gescheitert, die durch den Vertrag von Maastricht geschaffene Währungsunion mit einem politischen Fundament zu versehen. Ursprünglich wurde die Konferenz, die dann 1997 in Amsterdam stattfand, „Maastricht II“ genannt, um den Zusammenhang zwischen Wirtschafts- und Währungsunion einerseits und Politischer Union andererseits deutlich zu machen
Versuchte Reform: Vertrag von Nizza
Kurz darauf, Ende 2000, wollten die Staats- und Regierungschefs der EU in Nizza den gordischen Knoten durchschlagen. Man einigte sich darauf, dass eine Veränderung der Funktionsweise der EU die Voraussetzung für die anstehende Osterweiterung sei. Aber dennoch gelang es nicht, neue Strukturen zu schaffen. Zwar erklärten die Staats- und Regierungschefs, mit dem Vertrag von Nizza seien die Voraussetzung für die Erweiterung erfüllt, es war jedoch auch den Beteiligten klar, dass das nicht stimmte, weil es zu keiner grundlegenden Reform gekommen war.
Scheitern des Verfassungsvertrags
Schon ein Jahr nach der Konferenz von Nizza und bevor der dort beschlossene Vertrag überhaupt in Kraft trat, legte der Europäische Rat daher fest, die EU müsse demokratischer, transparenter und effektiver werden. Diese Externer Link: "Erklärung von Laeken" aus dem Jahr 2001 war der Startschuss für die Einberufung eines Konvents. Er bestand aus nationalen Abgeordneten und Europaparlamentariern, aus Regierungsvertretern und Repräsentanten der Europäischen Kommission, die sich alle gemeinsam auf einen Entwurf für eine Externer Link: Europäische Verfassung einigten, der im Jahr 2004 feierlich unterzeichnet wurde.
Der Verfassungsvertrag war fester Bestandteil der zu dieser Zeit noch laufenden Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien und musste in allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Er scheiterte jedoch 2005 in Frankreich und in den Niederlanden an Volksabstimmungen. In Spanien und Luxemburg waren die Referenden zuvor positiv ausgegangen. Dennoch war der Verfassungsentwurf - und somit der dritte Versuch einer institutionellen Reform - mit dem französischen und niederländischen Votum gescheitert.
Zustimmung im zweiten Anlauf: Vertrag von Lissabon
Nach einer Zeit der Ratlosigkeit, im politischen Jargon "Reflexionsphase" genannt, nahm die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 die Fäden wieder auf. Man einigte sich auf einen neuen Vertrag, der schließlich in der zweiten Jahreshälfte in Lissabon unterzeichnet wurde.
Mit dem Externer Link: Lissabonner Vertrag wurden die meisten Reformen des Verfassungsvertrages beibehalten. So hat das Europäische Parlament mehr Kompetenzen erhalten und ist zum gleichberechtigten Gesetzgeber (neben dem Rat der Europäischen Union, das Gremium der Fachminister) geworden. Der Einfluss der nationalen Parlamente auf den europäischen Entscheidungsprozess wurde ebenfalls gestärkt. Der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, wird von einem Präsidenten für mindestens 2 ½ Jahre geführt. Die bisherige Rotation im Präsidentenamt, die alle sechs Monate eine andere Persönlichkeit an die Spitze des Europäischen Rates brachte, ist aufgehoben.
Erster Präsident des Europäischen Rates wurde der Belgier Herman Van Rompuy. Für die Gestaltung und Vertretung der Außenpolitik der Europäischen Union ist das Amt eines Hohen Vertreters geschaffen worden, der sowohl Vorsitzender des Außenminister-Rates der EU als auch Vizepräsident der Europäischen Kommission ist. Er soll die Kompetenzen der EU im auswärtigen Handeln bündeln. Als erste wurde die Britin Catherine Ashton in das Amt berufen. Ihr wurde ein Europäischer Auswärtiger Dienst, also gewissermaßen ein Außenministerium, zur Seite gestellt. Mit diesen Reformen soll gewährleistet werden, dass die EU auch mit 28 Staaten noch funktioniert.
Der Lissabonner Vertrag ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten, nachdem er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden war. Vor allem in Irland gestaltete sich diese Billigung schwierig. Die Bevölkerung hatte den Vertrag in einem Referendum im Juni 2008 abgelehnt. Erst eine erneute Volksabstimmung im Oktober 2009 brachte die irische Zustimmung.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Verfassungsentwurf von 2004 und dem Lissabonner Vertrag liegen zum einen darin, dass die Verfassung die rechtlichen Regelungen, das sogenannte Primärrecht, in einem Dokument zusammengefasst hätte, während der Lissabonner Vertrag zwei Dokumente - den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) - geschaffen hat. Zum anderen sind alle Bestimmungen beseitigt worden, die den Eindruck erwecken könnten, bei der EU handele es sich um einen Staat. So enthält der Vertrag keine Bestimmung mehr über die Flagge oder die Hymne der EU (obwohl es beides weiterhin gibt) und der "Europäische Außenminister" heißt jetzt Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.