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Beratende Ausschüsse | Europäische Union | bpb.de

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Beratende Ausschüsse

Eckart D. Stratenschulte

/ 1 Minute zu lesen

Um die EU-Institutionen fachlich zu unterstützen, sind ihnen beratende Ausschüsse zur Seite gestellt. In Entscheidungsprozesse werden hier aus regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Sicht Erfahrungen und Kompetenzen bürgernah eingebracht.

Ausschuss der Regionen in Brüssel. (© European Communities)

Keinen direkten Einfluss auf Entscheidungsprozesse haben der Ausschuss der Regionen sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union. Im Ausschuss der Regionen sind Bundesländer und vergleichbare regionale Untergliederungen vertreten, im Wirtschafts- und Sozialausschuss die Sozialpartner Gewerkschaften und Arbeitgeber. Beide Ausschüsse beraten die EU-Institutionen bei ihrer Arbeit und bringen ihre Erfahrungen und Expertise ein, um die Arbeit der EU bürgernäher zu machen.

Fussnoten