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Analyse: Leihmutterschaft in der Ukraine: Aufstieg – und Fall? – eines lukrativen internationalen Marktes | Ukraine-Analysen | bpb.de

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Analyse: Leihmutterschaft in der Ukraine: Aufstieg – und Fall? – eines lukrativen internationalen Marktes

Veronika Siegl Von Veronika Siegl (Universität Bern)

/ 13 Minuten zu lesen

Die Leihmutterschaft als Geschäftsmodell erfährt in der Ukraine großer Beliebtheit und ist doch höchst umstritten. Wie konnte sich die Ukraine eine lukrative Stellung auf dem Markt erobern? Diese Analyse gibt Antworten darauf und diskutiert die möglichen rechtlichen Folgen eines Skandals im Juli 2018.

Ein britisches Ehepaar hält Zwillinge in den Armen, die von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragen wurden. (© picture alliance/Solo Syndication)

Zusammenfassung

Seit einigen Jahren boomt die Ukraine als internationale Destination für Leihmutterschaft, auch für deutsche Paare. Der vorliegende Artikel skizziert diese Entwicklung und zeigt, wie sich die Ukraine im Feld der Leihmutterschaft als "ethischer Kompromiss" mit billigen All-inclusive-Programmen positioniert. Dabei greifen Agenturen und Kliniken auch zu aggressiven Marketingstrategien und schüren die Ängste und Hoffnungen der Wunscheltern. Auf diese Weise hat sich v. a. BioTexCom einen Namen gemacht. Die Klinik sorgte im Juli 2018 für einen Skandal, der weitreichende rechtliche Veränderungen nach sich ziehen könnte.

Einleitung

An der deutschen Botschaft in Kiew ist die bürokratische Abwicklung von Leihmutterschaften mittlerweile zur "Fließbandarbeit" geworden, so eine Mitarbeiterin des Rechts- und Konsularreferats. Im Jahr 2014 waren es erst zwölf deutsche Paare, die für ein Leihmutterschaftsprogramm in die Ukraine reisten; 2017 waren es bereits 89. Die Abwicklung solcher Fälle macht mittlerweile den Hauptteil ihrer Arbeit aus. 2018 sei die Zahl zwar leicht zurückgegangen – insgesamt gab es 79 Fälle –, dennoch gilt: Die Ukraine hat sich in den letzten Jahren zu einer der beliebtesten Destinationen für internationale Leihmutterschaft entwickelt. Laut einem weiteren Mitarbeiter des Rechts- und Konsularreferats verzeichnen auch die Botschaften anderer Länder einen deutlichen Anstieg an Leihmutterschaftsfällen: Neben Paaren aus Deutschland – wo Leihmutterschaft laut Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten ist – reisen ausländische Wunscheltern v. a. aus Spanien, Frankreich und den USA in die Ukraine.

Dieser Aufschwung könnte jedoch ein Ende haben: Im Juli 2018 erhob der ukrainische Generalstaatsanwalt Jurij Luzenko schwere Vorwürfe gegen BioTexCom, den "Billiganbieter" für assistierte Fortpflanzung. BioTexCom gilt als größte und erfolgreichste der zahlreichen Fertilitätskliniken in der Ukraine. Laut Medienberichten deckt die Klinik rund 70 Prozent der Leihmutterschaften in der Ukraine ab und verbuchte in den letzten drei Jahren Einnahmen von mehr als 30 Millionen Euro. Dem Direktor sowie dem medizinischen Leiter wurden nun Kinderhandel, Steuervergehen und Dokumentenfälschung vorgeworfen. Ihnen drohen 15 Jahre Haft. Bei der Anklage stützte sich die Staatsanwaltschaft unter anderem auf den Fall eines italienischen Paares von 2011, durch den sich BioTexCom ins rechtliche Abseits manövrierte: Ein DNA-Test erwies, dass Wunscheltern und Kind kein Genmaterial teilten; laut ukrainischem Gesetz muss aber zumindest ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt sein. Infolge dieser Vorwürfe soll nun im ukrainischen Parlament über eine Gesetzesnovelle entschieden werden, die den Zugang zu reproduktiven Dienstleistungen für ausländische Paare beträchtlich einschränken könnte.

Ein neuer Player auf dem globalen "Repromarkt"

In der Ukraine floriert das Geschäft mit der assistierten Reproduktion, seit kommerzielle Leihmutterschaft in mehreren Ländern entweder ganz verboten oder auf inländische Paare beschränkt wurde. Ausgelöst wurden die Gesetzesänderungen durch eine Reihe von Skandalen. Für weltweite Empörung sorgte v. a. der Fall "Baby Gammy" im Jahr 2014, als ein Kind mit Trisomie 21 von den australischen Wunscheltern bei der thailändischen Leihmutter zurückgelassen wurde. Thailand führte daraufhin restriktivere Gesetze ein. Nepal, Kambodscha, Indien und Mexiko zogen nach und schlossen ihre Tore für ausländische Wunschpaare.

Mittlerweile ist die Ukraine eines der wenigen Länder, in denen kommerzielle Leihmutterschaft legal ist. Bereits 1991 fand die erste Leihmutter-Geburt im postsowjetischen Raum im ukrainischen Charkiw statt. Wie viele Kinder seitdem jährlich durch diese reproduktive Technologie geboren werden, ist ungewiss. Zwar gibt es offizielle Statistiken, diese sind aber wenig aussagekräftig, denn die Kliniken sind nicht verpflichtet, Informationen an das Gesundheitsministerium weiterzugeben. Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl der Leihmutterschaftsgeburten pro Jahr auf rund 500; in einigen Medienberichten ist sogar von 2.000 die Rede.

Den rechtlichen Rahmen für Leihmutterschaftsprogramme bilden heute das Zivil- und Familiengesetzbuch der Ukraine sowie die Grundlagen der ukrainischen Gesetzgebung im Gesundheitswesen und das Verfahren zur Nutzung von Technologien der assistierten Reproduktion in der Ukraine. Auf Basis dieser Grundlagen können nur heterosexuelle, verheiratete Paare an Leihmutterschaftsprogrammen teilnehmen. Sie müssen nachweisen, dass sie auf "natürlichem" Weg kein Kind zeugen können bzw. dass die Frau kein Kind austragen kann. Neben der Regelung, dass zumindest ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt sein muss, ist auch festgelegt, dass die Leihmutter genetisch nicht mit dem Kind verwandt sein darf. Somit grenzt sich die "gestationelle Leihmutterschaft" (gestare [lat.] = tragen) von der "traditionellen Leihmutterschaft" ab, bei der die Leihmutter auch die biologische Mutter des Kindes ist. Seit 1978 ein durch in-vitro Fertilisation (IVF) gezeugtes Kind auf die Welt kam und diese Technologie später optimiert und massentauglich wurde, wird die traditionelle Leihmutterschaft nur noch selten praktiziert. Die gestationelle Leihmutterschaft gilt als juristisch, ethisch und emotional einfacher, da der Unterschied zwischen Wunschmutter und Tragemutter expliziter ist. Diese Eindeutigkeit ist auch für die Leihmütter wichtig – viele können sich nicht vorstellen, ein Kind wegzugeben, mit dem sie genetisch verwandt sind. In einer Gesellschaft, in der Verwandtschaft hauptsächlich über die Gene definiert wird, stellt die fehlende genetische Verbindung eine Hilfe zur Abgrenzung dar. Zusätzliche Abgrenzung ermöglicht der Umstand, dass Leihmütter laut Gesetz ein eigenes Kind haben müssen.

Viele Leihmütter sind Alleinerzieherinnen recht junger Kinder und oft in einer finanziell prekären Lebenslage. Durch die Leihmutterschaft können sie einer Tätigkeit nachgehen, die neben der Kinderbetreuung durchführbar ist und ein gutes Einkommen verspricht. Die meisten Frauen geben an, mit dem Geld eine eigene Wohnung kaufen zu wollen. Sie machen keinen Hehl aus ihren ökonomischen Motiven. Viele sehen die Leihmutterschaft als Arbeit und bezeichnen ihre Beziehung zu Agenturen und Wunscheltern als Arbeitsverhältnis. Auch wenn Leihmutterschaft durch einen solchen Diskurs für die Beteiligten normalisiert wird, gilt diese Praxis in der Ukraine als gesellschaftlich nicht legitim und als moralisch höchst verwerflich. Stigmatisierung wird vor allem von den konservativen und religiösen Kräften im Land geschürt. Leihmütter verheimlichen ihre Schwangerschaften daher oft und verstecken sich ab dem sechsten Monat hinter den Mauern der Fertilitätskliniken, um sich neugierigen Blicken und unerwünschten Fragen zu entziehen. Sie wollen nicht als Sünderinnen beschuldigt werden, die ihre Körper und Kinder für schnelles Geld verkaufen.

Destination Ukraine als ethischer Kompromiss

Die Entwicklung von IVF und die dadurch mögliche Aufspaltung von Mutterschaft in bis zu drei "Rollen" (genetische, intentionale und Tragemutter) schwächte das moralische Bedenken, dass Leihmütter ihre "eigenen" Kinder weggeben. Dennoch gilt Leihmutterschaft – vor allem in ihrer kommerziellen Form – weiterhin als höchst umstrittene Praxis. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Gefahr der Ausbeutung. Eine Gefahr, die für viele dadurch verstärkt wird, dass Schwangerschaft als intimer, emotionaler und privater Akt gilt, der nicht einer Marktlogik unterworfen werden soll. Ausbeutung kann sich unter anderem darin manifestieren, dass Frauen aus einer finanziellen Notlage heraus Leihmütter werden und Wunscheltern, Agenturen und Kliniken diese Prekarität zu ihren eigenen Gunsten nutzen. Betrachtet man die Diskussionen, die über mögliche "Destinationen" für Leihmutterschaft in den Medien und unter Wunscheltern zirkulieren, zeigt sich eine "ethische Hierarchisierung" in Bezug auf das Thema Ausbeutung. Die USA gelten dabei oft als ethisch korrekteste Variante: US-amerikanischen Leihmüttern werden altruistische Motive zugesprochen, sie begegnen den Wunscheltern daher auf Augenhöhe. Leihmütter aus Ländern des globalen Südens hingegen werden oft mit Armut und Ausbeutung assoziiert.

Auf diesem ethischen Spektrum hat sich die Ukraine erfolgreich im Mittelfeld und als eine Art "Kompromiss" positioniert. Während die Preise für Leihmutterschaftsprogramme in den USA mit 100.000 Euro beginnen, kosten All-inclusive-Pakete in der Ukraine zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Diese Pakete umfassen die medizinischen und rechtlichen Prozeduren sowie das Gehalt der Leihmutter. Trotz des vergleichsweisen niedrigen Preises haftet dem sog. "Reproduktionstourismus" in der Ukraine nicht die gleiche neokoloniale Aura an, wie das in Thailand oder Indien der Fall ist. Wunscheltern und Agenturen werden nicht müde zu betonen, dass die Ukraine "europäisch" und "entwickelt" genug sei, um Frauen eine "freie Entscheidung" zur Leihmutterschaft zu ermöglichen.

Dennoch sind die ökonomischen Unterschiede zwischen Wunscheltern und Leihmüttern so eklatant, dass auch hier – wie in anderen Niedriglohnländern – oft ein karitativer und philanthropischer Diskurs zum Tragen kommt. So schreibt eine Frau in einem internationalen Forum für Wunscheltern: "Durch eine Leihmutterschaft in der Ukraine helfen wir diesen Frauen und ihren Familien, Geld zu verdienen". Tatsächlich stellt das Einkommen durch die Leihmutterschaft in Relation zum durchschnittlichen Lohn in der Ukraine einen großen Betrag dar. Während viele der Leihmütter in Jobs arbeiten, in denen sie monatlich nicht mehr als 250 Euro verdienen, erhalten sie für die Schwangerschaft um die 10.000 Euro. Im Vergleich dazu verdienen Leihmütter in den USA meist zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Dieser Kontrast wird von Wunscheltern und Vermittlungsagenturen oft herangezogen, um den Vorwurf der Ausbeutung zu untergraben: Bei einem so hohen Gehalt könne von Ausbeutung keine Rede sein. Aus dieser Perspektive wird Leihmutterschaft zur Lösung, nicht zum Symptom globaler Ungleichheiten. In Bezug auf die Ukraine fällt dieser Diskurs besonders seit 2014 auf fruchtbaren Boden, als die politischen und ökonomischen Turbulenzen ausbrachen. Ausgelöst durch den Russland-Ukraine Konflikt und die darauffolgende wirtschaftliche Rezession stieg die Zahl der potenziellen Leihmütter. Die meisten dieser Frauen sind zwischen 20 und 35 Jahre alt und kommen aus der Zentral- und Ostukraine. Viele nehmen an Leihmutterschaftsprogrammen in Kiew oder Charkiw teil. Manche fahren sogar bis nach Moskau oder St. Petersburg – eine weite Reise, die sie aufgrund der höheren Entlohnung vornehmen. Zudem erhöht die Distanz auch die Anonymität und somit den Schutz vor moralischer Stigmatisierung. Seit dem Konflikt zwischen der Ukraine und Russland ist die Reise beschwerlicher und die Zahl der ukrainischen Leihmütter in russischen Fertilitätskliniken ist leicht zurückgegangen.

Der karitative Diskurs der Wunscheltern und Agenturen muss als direkte Reaktion auf die vehemente Kritik an Leihmutterschaft gelesen werden. Während Wunscheltern aufgrund dieser Kritik bestimmte Legitimationsdiskurse bedienen müssen, werden ebendiese Diskurse von Vermittlungsagenturen in ihre Werbemaßnahmen integriert. Aber nicht alle setzen dabei auf die gleichen Strategien.

Aggressives Marketing und Fake-Bewertungen

Die Ukraine verdankt ihren Erfolg in Sachen Leihmutterschaft nicht nur dem Mangel an alternativen Destinationen. Auch eine aktive Werbeindustrie steckt dahinter, dass immer mehr Paare mit Kinderwunsch die Ukraine entdecken. Besonders erfolgreich in dieser Hinsicht ist BioTexCom. "Es gibt keine absolute Unfruchtbarkeit!", schreibt die Klinik auf ihrer Website und verkündet, sogar die "hoffnungslosesten Fälle [sic!]" zu behandeln. So sei BioTexCom ein "Paradies" für ältere Frauen, wie eine Reihe von angefügten Artikeln bestätigen soll. In Deutschland respektive der Schweiz führten diese allerdings zu heftigen Diskussionen – eine 66-jährige Frau, die durch die Geburt von Zwillingen zur ältesten Mutter der Schweiz wurde; oder eine bereits 13-fache Mutter aus Deutschland, die mit 65 Jahren dank einer Eizellen- und Samenspende Vierlinge auf die Welt brachte.

Teil der Werbestrategie von BioTexCom sind zahlreiche anonyme "Wunscheltern", die in Kinderwunschforen, in den Kommentarteilen von Online-Artikeln und sogar in Artikeln auf Newsportalen die Ukraine als letzte Hoffnung anpreisen. Das Narrativ ist stets ähnlich: Das Paar war bereits bei zahlreichen Kliniken in mehreren Ländern, doch der Erfolg blieb aus. Emotional und finanziell ausgebrannt, überwanden sie schließlich ihre Ängste vor dem "Osten" und reisten in die Ukraine, wo – in wundersamer Weise – die Leihmutterschaft auf Anhieb funktionierte. In einem Nebensatz wird dann noch der Name der Klinik erwähnt. Manche Userinnen gehen auch soweit, zweifelhafte Informationen darüber zu verbreiten, warum Leihmutterschaft in anderen Ländern nicht zum Erfolg führen kann: In Georgien würden die Embryos zu früh eingesetzt; in Spanien verwende man nicht frische Eizellen, sondern eingefrorene; in Mexiko seien die Leihmütter mit schrecklichen Krankheiten infiziert. Solche Erzählungen schüren Ängste und vermitteln das Gefühl, dass lediglich ukrainische Kliniken, allen voran BioTexCom, den Kinderwunsch erfüllen können.

Die Ähnlichkeit dieser Erzählungen sowie das fehlerhafte Deutsch und Englisch deuten darauf hin, dass es sich dabei um bezahlte Texte handelt. Anders als die Texte vieler anderer Agenturen betonen diese Berichte nicht den (unterstellten) europäischen Charakter der Ukraine, und sie bemühen auch nicht den Altruismus der Leihmütter oder den karitativen Beitrag, den die Wunscheltern durch gute Entlohnung der Leihmutter leisten. Die Kommentare und Berichte folgen allesamt einem anderen Muster – dem betont nüchternen Abwiegen zwischen negativen und positiven Aspekten einer Leihmutterschaft in der Ukraine – und kommen stets zu demselben Urteil: BioTexCom ist trotz der schwachen ukrainischen Infrastruktur die Top-Adresse für eine Leihmutterschaft. Ein besonders anschaulicher Artikel in dieser Hinsicht trägt den Titel: "Ukraine has the worst roads and best reproductive medicine in the world”. Die Autorin, laut eigener Aussage eine Journalistin, beschreibt ihre Erfahrungen als Wunschmutter mit BioTexCom. Die "Bedingungen und der Service [waren] nicht auf einem adäquaten Level" und ihre Erlebnisse im Laufe des Aufenthalts in der Klinik wurden "immer schlimmer und schlimmer". Dennoch konkludiert sie am Ende, dass die Ukraine zwar ein "Dritte-Welt-Land" sei, aber im Bereich der Reproduktionsmedizin Wunder bewirke. Dem Artikel folgen eine Reihe von Kommentaren, die – fast ausnahmslos – die außergewöhnliche Arbeit der Klinik loben.

Das Internet spielt auch für die Anwerbung von Leihmüttern eine große Rolle. Agenturen und private Mittelspersonen werben v. a. über soziale Medien, wie das russischsprachige Facebook-Pendant "VK". Leihmütter und Wunscheltern, die kostspielige Vermittlungsdienste umgehen wollen, können auf Online-Plattformen ihre eigenen Anzeigen schalten. In sog. "direkten Programmen" stehen die zwei Parteien in engerem Kontakt und können die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit miteinander verhandeln. Leihmutterschaftsprogramme, die über Agenturen geschlossen werden, sind hingegen oft standardisiert und für beide Seiten anonym. Das sei ein großer Vorteil, so die Agenturen, denn Kontakt sei unnötig – Leihmutterschaft sei ja lediglich ein Arbeitsverhältnis –, und unter Umständen sogar gefährlich: Sowohl die "geldgierigen Leihmütter" als auch die "kontrollsüchtigen Wunscheltern" seien nur an ihrem Eigennutzen interessiert. Agenturen tragen erheblich dazu bei, eine Angstrhetorik zu schüren und dadurch ihre Funktion als beschützende Instanz zu erhalten. Vor allem Wunscheltern aus dem Ausland lassen sich von dieser Rhetorik leicht beeinflussen. Aufgrund mangelnder Sprach- und Ortskenntnisse ist der Weg über eine lokale Agentur für sie kaum vermeidbar.

Rechtliche Rahmenbedingungen für deutsche Paare

Die Werbemaschinerie von BioTexCom scheint bei Kundinnen und Kunden aus Deutschland besonders gut zu funktionieren: Die Klinik gibt an, im Jahr 2017 hätten insgesamt 750 deutsche Paare ihre Dienstleistungen im Bereich Reproduktionsmedizin in Anspruch genommen – dreimal mehr als 2014. Laut Botschaft arbeiten rund 90 Prozent der deutschen Paare, die eine Leihmutterschaft in der Ukraine machen, mit BioTexCom zusammen. Die Klinik verweise sogar auf eine "Zusammenarbeit" mit der Botschaft, was letztere negiert. Aber der bürokratische Prozess laufe mittlerweile recht reibungslos ab und sei "eingespielt": Nach der Geburt des Kindes müssen der Vater und die Leihmutter an der Botschaft verschiedene Dokumente unterzeichnen. Unter anderem unterschreibt der Vater die Vaterschaftsanerkennung und die Leihmutter stimmt dem zu. Ein genetischer Test – wie ihn andere Länder z. T. verlangen – ist dafür nicht notwendig. Durch diese Unterschriften erlangt das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft und somit einen deutschen Pass. Die ukrainische Geburtsurkunde – auf der die Namen der Wunscheltern, nicht aber der Leihmutter erscheint – sowie die notarielle Bescheinigung der Leihmutter, dass sie das Sorgerecht abgibt, wird laut Deutschem Gesetz nicht anerkannt. Die Übertragung des Sorgerechts von ihr auf die Wunschmutter erfolgt erst später, nämlich nach der sog. "Stiefkindadoption" in Deutschland. In der deutschen Geburtsurkunde, die neu ausgestellt werden muss, wird der Name der Leihmutter immer vermerkt bleiben. Wunscheltern müssen sich daher bewusst sein, dass ihr Kind früher oder später von der Leihmutterschaft erfahren wird.

Die bürokratische Abwicklung von Leihmutterschaften an der Deutschen Botschaft in Kiew sei vor zehn Jahren noch undenkbar gewesen, so die Angestellten. Seitdem gäbe es eine lockerere Haltung in Bezug auf das Thema; dennoch hätte der gesamte Prozess früher oft mehr als ein Jahr gedauert. Heute werde das Verfahren einfach und effektiv in wenigen Wochen durchgeführt. Auch wird mittlerweile viel offener mit dem Thema umgegangen. Vor ein paar Jahren hätten die Eltern oft versucht, die Leihmutterschaft zu verheimlichen. Jetzt erwähnen die Paare die Leihmutterschaft direkt und sind über das Prozedere genauestens informiert. Das sei von Vorteil, könne aber auch dazu führen, dass Wunscheltern mit einer fordernden Haltung an die Botschaft herantreten und sich ärgern, wenn der Prozess länger dauert als von ihnen eingeplant. Aber: Garantien für einen reibungslosen Ablauf gibt es keine. Die Deutsche Botschaft warnt auf ihrer Homepage, dass "im Einzelfall eine Ausreise der Kinder unmöglich und ihre Unterbringung im Waisenhaus" erfolgen kann und "rät daher grundsätzlich von der Teilnahme an ukrainischen Leihmutterschaftsprogrammen ab".

Für die Botschaftsangestellten ist der jetzige Umgang mit dem Thema eine "ganz gute Lösung". Sie seien froh über die klaren Richtlinien und auch darüber, dass sie nicht "Detektiv spielen" müssen. Angst haben sie aber, dass eine Lawine losgetreten wird, die nicht zu stoppen ist. "Leihmutterschaft wird man nicht abschaffen können", meint ein Mitarbeiter. Längerfristig müsse man aber einen Weg finden, wie man Wunscheltern demotivieren kann, in die Ukraine zu kommen. Gleichzeitig müsse man aber aufpassen, dass die Kinder der Eltern, die dennoch diesen Weg wählen, nicht in einem rechtlichen Vakuum landen. Die beste Möglichkeit wäre seiner Meinung nach eine Novelle der ukrainischen Gesetze, die Leihmutterschaft für ausländische Paare verbietet.

Fazit

Ausgelöst durch das "rechtliche Abseits" von BioTexCom werden eben solche Gesetzesentwürfe zurzeit im ukrainischen Parlament diskutiert. Diese könnten weitreichenden Folgen haben: Einige Entwürfe sehen vor, Leihmutterschaft – sowie andere Maßnahmen assistierter Reproduktion – nur noch für Paare mit Wohnsitz in der Ukraine zuzulassen und/oder nur für Paare aus Ländern, in denen Leihmutterschaft legal ist. Zudem soll eine Altersgrenze für Wunscheltern eingeführt werden. Allerdings ist es um die mögliche Gesetzänderung still geworden. Die MitarbeiterInnen des Konsulats bezweifeln, dass es im Parlament in absehbarer Zeit zu einem Beschluss kommen wird. Die Regierung habe zurzeit andere Prioritäten und womöglich wollen Kliniken und Agenturen eine Gesetzesänderung aktiv verhindern. Diese Einrichtungen sind die großen Profiteure des Reprobusiness. Sie kämpfen nicht nur durch gezielte Fehlinformationen, sondern auch durch das Monopolisieren von Informationen, um ihren lukrativen Markt zu erhalten. Als Instanz zwischen Wunscheltern und Leihmüttern verfügen sie über große Macht, die Beziehung und die Kommunikation zwischen den beiden Parteien zu beeinflussen und zu manipulieren. Eine Macht, die durch die aktuelle – sehr rudimentäre – Gesetzeslage vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten hat. Sollte es zu einer Gesetzesnovelle in der Ukraine kommen, wäre es daher wünschenswert, wenn sich diese auch den besseren Schutz von Leihmüttern sowie Wunscheltern zum Ziel setzt.

Die Gespräche mit MitarbeiterInnen des Rechts- und Konsularreferats der Deutschen Botschaft in Kiew fanden zwischen 2015 und 2018 statt.

Lesetipps:

  • Deutsche Welle: Ukraine: Das Geschäft mit der Leihmutterschaft (09.09.2018). Externer Link: https://www.dw.com/de/ukraine-das-gesch%C3%A4ft-mit-der-leihmutterschaft/a-45360629 [20.9.2018]

  • El País: The dark side of Ukraine’s surrogacy boom (1.10.2018). Externer Link: https://elpais.com/elpais/2018/09/27/inenglish/1538051520_476218.html [17.12.2018].

  • Fixmer-Oraiz, N. (2013): Speaking of Solidarity. Transnational Gestational Surrogacy and the Rhetorics of Reproductive (In)Justice. In: Frontiers 34(3), 126 – 163.

  • Gryshchenko, M./ Pravdyuk, A. (2016): Gestational Surrogacy in Ukraine. In: Sills, E. Scott [ed.]: Handbook of Gestational Surrogacy. Cambridge: Cambridge University Press, 250 – 265.

  • Siegl, V. (2015): Märkte der Guten Hoffnung. Leihmutterschaft, Arbeit und körperliche Kommodifizierung in Russland. In: Prokla. Zeitschrift für Kritische Sozialwissenschaft 178, 99 – 115.

  • Siegl, V. (2018a): Aligning the Affective Body. Commercial Surrogacy in Moscow and the Emotional Labour of "Nastraivatsya”. In: Tsantsa. Journal of the Swiss Anthropological Association 23, 63 – 72.

  • Siegl, V. (2018b): The Ultimate Argument. Evoking the Affective Powers of "Happiness” in Commercial Surrogacy. In: Anthropological Journal of European Cultures 27(2), 2 – 21.

  • Vlasenko, P. (2014): Governing Through Precarity: The Experience of Infertile Bodies in IVF Treatment in Ukraine. In: The Journal of Social Policy Studies 12(3), 441 – 454.

Fussnoten

Dr. des. Veronika Siegl ist Assistentin am Institut für Sozialanthropologie und Lehrbeauftragte am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung an der Universität Bern. Im Rahmen ihrer Dissertation "Fragile Truths. The Ethical Labour of Doing Trans-/national Surrogacy in Russia and Ukraine" (2018) untersuchte sie die umstrittene Praxis kommerzieller Leihmutterschaft.