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Analyse: Die Beihilfereform in der Ukraine nach europäischem Vorbild – ausschlaggebend für den Strukturwandel? | Ukraine-Analysen | bpb.de

Ukraine Herausforderungen für die ukrainische Landwirtschaft (13.12.2024) Editorial: Über 1.000 Tage Angriffskrieg. Wohin geht es für die ukrainische Landwirtschaft? Analyse: Die ukrainische Landwirtschaft und die EU: Passt das? Analyse: Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf den landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt der Ukraine Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Verhältnis zur belarusischen Opposition (28.11.2024) Analyse: Kyjiws strategische Distanz zur belarusischen Opposition dekoder: "Die Belarussen müssen verstehen, dass unsere Zukunft von uns selbst abhängt" Umfragen: Meinung in der Ukraine zu Belarus’ Kriegsbeteiligung Umfragen: Unterstützung in Belarus von Russlands Krieg gegen die Ukraine Chronik: Hinweis auf die Online-Chronik Energieversorgung / Grüne Transformation (09.10.2024) Analyse: (Wie) Lässt sich die Energiekrise in der Ukraine abwenden? 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Über den Zustand der ukrainisch-slowakischen Beziehungen Statistik: Handel der Ukraine mit ihren Nachbarländern Statistik: Ukrainische Geflüchtete in den Nachbarstaaten der Ukraine Umfragen: Die Einstellung der ukrainischen Bevölkerung zu den Nachbarländern der Ukraine Umfragen: Die Einstellung der polnischen Bevölkerung zu Geflüchteten aus der Ukraine Chronik: 21. bis 31. Mai 2024 Exekutiv-legislative Beziehungen und die Zentralisierung der Macht im Krieg (30.05.2024) Analyse: Das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive in Zeiten des Krieges: Die Ukraine seit Beginn der russischen Vollinvasion Analyse: Wie schnell werden Gesetzentwürfe von der Werchowna Rada verabschiedet? Wie kann der Prozess effizienter gestaltet werden? Chronik: 1. bis 30. April 2024 Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter / Ukrainische Community in Deutschland / Deutsch-ukrainische kommunale Partnerschaften (29.04.2024) Analyse: Arbeitsmarktintegration der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland Statistik: Integration in den Arbeitsmarkt Analyse: Die ukrainische Community in Deutschland Analyse: (Un)genutzte Potenziale in den deutsch-ukrainischen Kommunal- und Regionalpartnerschaften Dokumentation: Übersicht deutsch-ukrainischer Partnerschaften Chronik: 11. bis 31. März 2024 10 Jahre Krim-Annexion / Donbas nach der Annexion 2022 (21.03.2024) Analyse: Zehn Jahre russische Annexion: Die aktuelle Lage auf der Krim Dokumentation: Reporters Without Borders: Ten years of Russian occupation in Crimea: a decade of repression of local independent journalism Dokumentation: Europarat: Crimean Tatars’ struggle for human rights Statistik: Repressive Gerichtsverfahren auf der Krim und in Sewastopol Analyse: Die Lage im annektierten Donbas zwei Jahre nach dem 24. Februar 2022 Umfragen: Öffentliche Meinung zur Krim und zum Donbas Chronik: 22. Februar bis 10. März 2024 Wirtschaft / Rohstoffe / Kriegsschäden und Wiederaufbau Analyse: Wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in einer schwierigen Gesamtlage Analyse: Die Rohstoffe der Ukraine und ihre strategische Bedeutung Analyse: Schäden und Wiederaufbau der ukrainischen Infrastruktur Chronik: 11. Januar bis 21. Februar 2024 Zwei Jahre Angriffskrieg: Rückblick, aktuelle Lage und Ausblick (23.02.2024) Analyse: Zwei Jahre russischer Angriffskrieg. Welche politischen, militärischen und strategischen Erkenntnisse lassen sich ziehen? Kommentar: Die aktuelle Lage an der Front Kommentar: Wie sich der russisch-ukrainische Krieg 2024 entwickeln könnte Kommentar: Die Ukraine wird sich nicht durchsetzen, wenn der Westen seine eigene Handlungsfähigkeit verleugnet Kommentar: Wie funktioniert das ukrainische Parlament in Kriegszeiten? Kommentar: Wie die Wahrnehmung des Staates sich durch den Krieg gewandelt hat Umfragen: Stimmung in der Bevölkerung Statistik: Verluste an Militärmaterial der russischen und ukrainischen Armee Statistik: Russische Raketen- und Drohnenangriffe, Verbrauch von Artilleriegranaten, Materialverluste im Kampf um Awdijiwka Folgen des russischen Angriffskriegs für die ukrainische Landwirtschaft (09.02.2024) Analyse: Zwischenbilanz zum Krieg: Schäden und Verluste der ukrainischen Landwirtschaft Analyse: Satellitendaten zeigen hohen Verlust an ukrainischen Anbauflächen als Folge der russischen Invasion Statistik: Getreideexporte Chronik: 17. Dezember 2023 bis 10. Januar 2024 Kunst, Musik und Krieg (18.01.2024) Analyse: Ukrainische Künstler:innen im Widerstand gegen die großangelegte Invasion: Dekolonialisierung in der Kunst nach dem 24. Februar 2022 Analyse: Musik und Krieg Dokumentation: Ukrainische Musiker:innen, die durch die russische Invasion umgekommen sind Statistik: "De-Russifizierung" der ukrainischen Youtube-Musik-Charts Umfragen: Änderung des Hörverhaltens seit der großangelegten Invasion Chronik: 21. November bis 16. Dezember 2023 Eintritt in eine neue Kriegsphase? / Selenskyjs Appelle an Russland (19.12.2023) Interview: "Dieser Krieg bleibt in erster Linie ein Artilleriekrieg, der die Munitionslieferungen zu einem sehr wichtigen Faktor macht" Statistik: Geländegewinne seit Beginn der Großinvasion Kommentar: Deutschland: Ein Schlüsselakteur in der neuen Kriegsphase? Statistik: Internationale Hilfen für die Ukraine Analyse: Selenskyjs Appelle an russische Staatsbürger:innen im ersten Jahr des russischen Aggressionskriegs gegen die Ukraine Dokumentation: Ansprache des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj an das russische Volk am Vorabend der großangelegten Invasion Chronik: 28. Oktober bis 20. November 2023 Der Globale Süden und der Krieg (24.11.2023) Analyse: Der Blick aus dem Süden: Lateinamerikanische Perspektiven auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine Analyse: Russlands Krieg gegen die Ukraine und Afrika: Warum die Afrikanische Union zwar ambitioniert, aber gespalten ist Analyse: Eine Kritik der zivilisatorischen Kriegsdiplomatie der Ukraine im Globalen Süden Umfragen: Umfragedaten: Der Globale Süden und Russlands Krieg gegen die Ukraine Dokumentation: Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen Chronik: 16. bis 27. Oktober 2023 Zwischen Resilienz und Trauma: Mentale Gesundheit (02.11.2023) Analyse: Mentale Gesundheit in Zeiten des Krieges Karte: Angriffe auf die Gesundheitsinfrastruktur der Ukraine Analyse: Den Herausforderungen für die psychische Gesundheit ukrainischer Veteran:innen begegnen Umfragen: Umfragen zur mentalen Gesundheit Statistik: Mentale Gesundheit: Die Ukraine im internationalen Vergleich Chronik: 1. bis 15. Oktober 2023 Ukraine-Krieg in deutschen Medien (05.10.2023) Kommentar: Der Kampf um die Deutungshoheit. 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Eine empirische Analyse der Studiogäste Chronik: 1. bis 30. September 2023 Ökologische Kriegsfolgen / Kachowka-Staudamm (19.09.2023) Analyse: Die ökologischen Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine Analyse: Ökozid: Die katastrophalen Folgen der Zerstörung des Kachowka-Staudamms Dokumentation: Auswahl kriegsbedingter Umweltschäden seit Beginn der großangelegten russischen Invasion bis zur Zerstörung des Kachowka-Staudamms Statistik: Statistiken zu Umweltschäden Zivilgesellschaft / Lokale Selbstverwaltung und Resilienz (14.07.2023) Von der Redaktion: Sommerpause – und eine Ankündigung Analyse: Die neuen Facetten der ukrainischen Zivilgesellschaft Statistik: Entwicklung der ukrainischen Zivilgesellschaft Analyse: Der Beitrag lokaler Selbstverwaltungsbehörden zur demokratischen Resilienz der Ukraine Wissenschaft im Krieg (27.06.2023) Kommentar: Zum Zustand der ukrainischen Wissenschaft in Zeiten des Krieges Kommentar: Ein Brief aus Charkiw: Ein ukrainisches Wissenschaftszentrum in Kriegszeiten Kommentar: Warum die "Russian Studies" im Westen versagt haben, Aufschluss über Russland und die Ukraine zu liefern Kommentar: Mehr Öffentlichkeit wagen. Ein Erfahrungsbericht Statistik: Auswirkungen des Krieges auf Forschung und Wissenschaft der Ukraine Innenpolitik / Eliten (26.05.2023) Analyse: Zwischen Kriegsrecht und Reformen. Die innenpolitische Entwicklung der Ukraine Analyse: Die politischen Eliten der Ukraine im Wandel Statistik: Wandel der politischen Elite in der Ukraine im Vergleich Chronik: 5. April bis 3. Mai 2023 Sprache in Zeiten des Krieges (10.05.2023) Analyse: Die Ukrainer sprechen jetzt hauptsächlich Ukrainisch – sagen sie Analyse: Was motiviert Ukrainer:innen, vermehrt Ukrainisch zu sprechen? Analyse: Surschyk in der Ukraine: zwischen Sprachideologie und Usus Chronik: 08. März bis 4. April 2023 Sozialpolitik (27.04.2023) Analyse: Das Sozialsystem in der Ukraine: Was ist nötig, damit es unter der schweren Last des Krieges besteht? Analyse: Die hohen Kosten des Krieges: Wie Russlands Krieg gegen die Ukraine die Armut verschärft Chronik: 22. Februar bis 7. März 2023 Besatzungsregime / Wiedereingliederung des Donbas (27.03.2023) Analyse: Etablierungsformen russischer Herrschaft in den besetzten Gebieten der Ukraine: Wege und Gesichter der Okkupation Karte: Besetzte Gebiete Dokumentation: Human Rights Watch: Torture, Disappearances in Occupied South. Apparent War Crimes by Russian Forces in Kherson, Zaporizhzhia Regions (Ausschnitt) Dokumentation: War and Annexation. The "People’s Republics" of eastern Ukraine in 2022. Annual Report (Ausschnitt) Dokumentation: Terror, disappearances and mass deportation Dokumentation: Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) gegen Wladimir Putin wegen der Verschleppung von Kindern aus besetzten ukrainischen Gebieten nach Russland Analyse: Die Wiedereingliederung des Donbas nach dem Krieg: eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung Chronik 11. bis 21. Februar 2023 Internationaler Frauentag, Feminismus und Krieg (13.03.2023) Analyse: 8. 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Februar 2023 Kriegsentwicklung / Jahrestag der Invasion (23.02.2023) Analyse: Unerwartete Kriegsverläufe Analyse: Die Invasion der Ukraine nach einem Jahr – Ein militärischer Rück- und Ausblick Kommentar: Die Unterstützung der NATO-Alliierten für die Ukraine: Ursachen und Folgen Kommentar: Der Krieg hat die Profile der EU und der USA in der Ukraine gefestigt Kommentar: Wie der Krieg die ukrainische Gesellschaft stabilisiert hat Kommentar: Die existenzielle Frage "Sein oder Nichtsein?" hat die Ukraine klar beantwortet Kommentar: Wie und warum die Ukraine neu aufgebaut werden sollte Kommentar: Der Krieg und die Kirchen Karte: Kriegsgeschehen in der Ukraine (Stand: 18. Februar 2023) Statistik: Verluste an Militärmaterial der russischen und ukrainischen Armee Chronik: 17. bis 31. Januar 2023 Meinungsumfragen im Krieg (15.02.2023) Kommentar: Stimmen die Ergebnisse von Umfragen, die während des Krieges durchgeführt werden? Kommentar: Vier Fragen zu Umfragen während eines umfassenden Krieges am Beispiel von Russlands Krieg gegen die Ukraine Kommentar: Meinungsumfragen in der Ukraine zu Kriegszeiten: Zeigen sie uns das ganze Bild? Kommentar: Meinungsforschung während des Krieges: anstrengend, schwierig, gefährlich, aber interessant Kommentar: Quantitative Meinungsforschung in der Ukraine zu Kriegszeiten: Erfahrungen von Info Sapiens 2022 Kommentar: Meinungsumfragen in der Ukraine unter Kriegsbedingungen Kommentar: Politisches Vertrauen als Faktor des Zusammenhalts im Krieg Kommentar: Welche Argumente überzeugen Deutsche und Dänen, die Ukraine weiterhin zu unterstützen? Dokumentation: Umfragen zum Krieg (Auswahl) Chronik: Chronik 9. bis 16. Januar 2023 Ländliche Gemeinden / Landnutzungsänderung (19.01.2023) Analyse: Ländliche Gemeinden und europäische Integration der Ukraine: Entwicklungspolitische Aspekte Analyse: Monitoring der Landnutzungsänderung in der Ukraine am Beispiel der Region Schytomyr Chronik: 26. September bis 8. Januar 2023 Weitere Angebote der bpb Redaktion

Analyse: Die Beihilfereform in der Ukraine nach europäischem Vorbild – ausschlaggebend für den Strukturwandel?

Nicolas Heger

/ 12 Minuten zu lesen

Das EU-Ukraine Assoziierungsabkommen ist ein großer Erfolg. Vor allem die damit verbundene Beihilfereform wird als Garant für die Annäherung an den Westen und einen wirtschaftlichen Strukturwandel gesehen. Doch wie ausschlaggebend ist das Abkommen wirklich?

Der ehemalige Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso, der damalige Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy und der amtierende Präsident der Ukraine Petro Poroschenko nach der Unterzeichnung des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens 2014 in Brüssel. (© picture-alliance/dpa, President of the Ukraine Press-S)

Zusammenfassung

Mit der Unterzeichnung des EU-Ukraine Assoziierungsabkommens (AA) 2014 hat sich die Ukraine verpflichtet, in den nächsten Jahren staatliche Beihilfen an Unternehmen nach EU-Vorbild zu kontrollieren und gegebenenfalls zu untersagen. Dabei ist die Tiefe der Angleichung an EU-Recht und die Übernahme von Leitlinien und Rechtsprechung durch einen Drittstaat beispiellos und ambitioniert. Die ukrainische Wirtschaft besteht vor allem in traditionellen Schlüsselindustrien immer noch zu einem beträchtlichen Teil aus staatseigenen, -kontrollierten, oder -bezuschussten Unternehmen, deren Unterstützung den Haushalt jährlich milliardenschwer belastet. Bei effektiver Durchsetzung kann die Reform eine entscheidende Hebelwirkung auf den wirtschaftlichen Strukturwandel ausüben – jedoch ist auch mit erheblichem Widerstand von Interessengruppen zu rechnen. Ein funktionierendes Beihilfesystem als marktwirtschaftliches Instrument würde wesentlich zu den Kernzielen der EU-Assoziierung wie der Korruptionsbekämpfung und transparentem Regieren beitragen und neue Investitionsanreize setzen.

Innen- und außenpolitischer Hintergrund der europäischen Beihilfekontrolle

Beihilferecht – darunter versteht man innerhalb der EU das grundsätzliche Verbot von staatlichen Subventionen an Unternehmen. In der außenpolitischen Debatte findet das Thema weniger Aufmerksamkeit, jedoch hat das Beihilfeverbot auf europäischer Ebene große strukturelle Veränderungen der Wirtschaft wie die Privatisierungswelle ab den 1980er Jahren mit sich gebracht. Der EU-Kommission kommt im Bereich Wettbewerb eine einflussreiche Rolle zu, da sie Ausnahmen vom Beihilfeverbot genehmigen kann. Was die Kontrolle staatlicher Mittel mit der ukrainischen EU- Annäherung zu tun hat, und welche Potenziale für die gesamtheitlichen Reformbemühungen im größten Teilnahmeland der Östlichen Partnerschaft hat, darauf wird dieser Artikel eingehen.

Das EU-System der Beihilfekontrolle ist weltweit einmalig – ein Ergebnis teilweise gegenläufiger Wirtschaftsinteressen der Länder und der daraus entstehenden Notwendigkeit, die Subventionspolitiken der Mitgliedstaaten zugunsten ihrer nationalen Vorreiter zu steuern und einzuschränken. Ohne diese Regulierung, so die Logik des EU-Beihilferechts, könnte es in gewissen Geschäftssituationen zu starken Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt kommen, wenn Unternehmen dank staatlicher Subventionen unter Marktwert anbieten können. Dabei schließt der EU-Beihilfebegriff längst nicht nur monetäre Direktzuwendungen an Unternehmen ein. Heutzutage handelt es sich oft um "versteckte Beihilfen", die häufig zu Wettbewerbsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen, wie zum Beispiel reduzierte Sozialversicherungsbeiträge oder die Übernahme von Garantien für insolvenzbedrohte Banken durch den Staat. Als Folge dieser Politik ist in der EU das Niveau der staatlichen Beihilfen an der realen Wirtschaftsleistung seit den 1970er Jahren stetig gesunken.

Nicht zuletzt aufgrund der weitverzweigten Handelsbeziehungen macht es aus europäischer Sicht Sinn, dass Drittstaaten ebenfalls von Subventionen an heimische Unternehmen absehen, die andernfalls unkontrolliert Wettbewerbsvorteile gegenüber europäischen Unternehmen durch Subventionen der einheimischen Wirtschaft für sich beanspruchen können. Die neuen Handelsabkommen zielen darauf ab, den EU-Standard beim Beihilferecht durchzusetzen, mit dem Effekt einer konsequenten Ausweitung des Anwendungsbereichs der EU-Regeln – um dann wiederum auf multilateraler OECD- und WTO-Ebene mit gestärkter Position den EU-Standard weltweit fortzuschreiben. Die Rolle der EU als Normsetzer ist daher in der Nachbarschaft und den EU-Beitrittskandidaten von besonderer Bedeutung.

Erfahrungswerte der Beihilfeformen in den mittel- und osteuropäischen Staaten

Bei den in den 1990er Jahren beginnenden Beitrittsverhandlungen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE) hat auch das europäische Beihilferecht seinen Platz in den strategischen Verhandlungen gefunden. Dies war sicher auch mit dem Ziel verbunden, die anlaufenden Direktinvestitionen aus der EU in den MOE abzusichern und unlauteres Wettbewerbshandeln in den Transformationsländern auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft konsequent und von Beginn an einzudämmen. Auch galt die Vor-Beitrittszeit als Testphase, bei der durch Lernprozesse bei Unternehmen und Wettbewerbsbehörden ein Gespür für die Logik und die Vorteile eines geringeren Engagements des Staates in der Wirtschaft entwickelt werden konnte. Der Dogmenwechsel verlief unter der Regie nationaler Aufsichtsbehörden parallel zum EU-System relativ reibungsfrei – maßgeblich durch das "Zuckerbrot des EU-Beitritts" bedingt, aber nicht zuletzt auf Investorenseite mit der Absicht, langwierige Prüfungs- oder gar Gerichtsverfahren wegen illegaler Beihilfen zu vermeiden.

Insgesamt betrachtet fällt die Bilanz, auch in Bezug auf den gewählten Ansatz, positiv aus: Das gesamte Beihilfe-Niveau näherte sich in den MOE in den ersten Jahren nach dem EU-Beitritt beachtlich schnell an das der alten EU-15 Länder an, nämlich von 2,0 auf ungefähr 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Von der Nachbarschaft zur Mitgliedschaft? Die Beihilfereform im Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)

Im Kontext der Östlichen Partnerschaft, aber auch bei den Beitrittskandidaten des Westbalkans und den Euromed-Ländern, findet man in den AAs Kapitel zur Beihilfekontrolle, jedoch mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Das Kapitel im EU-Ukraine AA beinhaltet die umfassendsten Reformschritte, auch im Vergleich mit den anderen AAs der dritten Generation (Republik Moldau und Georgien). Im Endeffekt bedeutet es für die Ukraine bis zum Jahr 2022 eine faktische Übernahme aller EU-Beihilfevorschriften (EU-Acquis), samt Rechtsprechung des EuGHs und dessen Schlichtungskompetenz in konkreten Auslegungsfragen, welche die Ukraine durch das AA anerkennen wird. Die EuGH-Aufsichtskompetenz und das Streitbeilegungsverfahren im Ukraine-AA gehen sogar über die Bestimmungen des AA mit den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) hinaus. In der turbulenten Phase von 2014–2015 wollten die ukrainischen Verhandler damit sicherlich ihrem Willen zur EU-Integration Nachdruck verleihen. Regelmäßig wird vom EU-Ukraine Assoziierungsrat (höchstes Entscheidungsgremium) beschieden, wie es um die Reformbaustellen steht. Nur bei positivem Befund, bei der beide Seiten ein Vetorecht haben, werden andere "Zuckerbrot"-Programme wie Visaerleichterungen oder weiterer EU-Marktzugang bewilligt. In der ENP nennt man diese Vorgehensweise Konditionalitätslogik.

Die ENP ist Mitte der 2000er Jahre nach der Osterweiterung mit dem Ziel "alles außer Mitgliedschaft" ins Leben gerufen worden. Ebenfalls gilt das Kalkül der Regelungsübernahme durch die teilnehmenden Länder. Der einschneidende Unterschied der ENP-Länder im Vergleich zu den MOE ist der Mangel an realen Beitrittsperspektiven und damit der überschwere Anreiz für erfolgreiche Reformen. Vieler Beobachter sehen darin ein Haupthindernis für nachhaltigen Wandel nach EU-Modell in der Östlichen Partnerschaft. Vorab bemerkt handelt es sich also im konkreten Fall bei der fast eins-zu-eins Übernahme des EU-Acquis zur Beihilfekontrolle in der Ukraine um ein typisches Vor-Beitrittsinstrument – ohne, dass tatsächliche Beitrittsverhandlung stattfinden.

Eine Kosten-Nutzenanalyse der Beihilfereform

Ein Kerngedanke der Beihilfekontrolle ist, dass eine staatliche Intervention nur bei Marktversagen angemessen ist. Bei der Marktöffnung von Transformationsländern durch eine EU-Assoziierung können die neuen Marktkräfte für wettbewerbsschwache Industriesektoren und Regionen somit das Aus bedeuten. Bei konsequenter Anwendung der EU-Beihilfebestimmungen, verstärkt durch andere marktwirtschaftliche Reformbereiche, muss man daher mit tiefen strukturellen Umwälzungen rechnen.

Im Allgemeinen sind die Früchte einer Subventionspolitik kurzfristig sichtbarer, wie die populäre Rettung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen. Der ökonomische Mehrwert der Beihilfereform durch verbesserten Wettbewerb und zielorientiertere Verwendung öffentlicher Gelder wird jedoch den Entscheidern und der breiten Öffentlichkeit erst mittelfristig zugänglich.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse der Beihilfereform zeigt, dass die EU mit ihrem bisherigen Modell der Normübertragung einen hohen Nutzen (Wettbewerbsschutz) bei gleichzeitig vernachlässigbaren Kosten erfährt. Auf der Seite der Ukraine sind die Vorteile – ein besseres Investitionsklima, internationale Glaubwürdigkeit sowie EU-Marktzugang – mit politisch- oder wirtschaftlichen Kosten genauer abzuwägen: Reformer müssen gegen die Interessen von einflussreichen Staatskonzernen und Industrien ein hohes Maß an politischer Überzeugungsarbeit leisten, um den marktwirtschaftlichen Strukturwandel nicht als privates (für Großindustrielle) oder soziales (befürchtete Entlassungswelle) Fiasko zu verkaufen, sondern als große Chance für die Modernisierung des Landes und den Anschluss an den europäischen Binnenmarkt.

Da der Dezentralisierungsprozess des Landes außerdem einen zentralen Stellenwert besitzt, muss zudem darauf geachtet werden, dass ein zentralisiertes Beihilfekontrollsystem durch die Ukrainische Antimonopolkommission (AMKU) die erstarkende Selbstverwaltung auf regionaler Ebene begleitet.

Der Umsetzungsstand in der Ukraine, das Mikro-Reformsystem und die Erfolgsfaktoren

Drei Jahre nach der Unterzeichnung des EU-Ukraine AA wurde im August 2017 das Gesetz Nr. 1555 zu Beihilfen an Unternehmen rechtskräftig und bewirkte die umfassende Übertragung der EU-Regelungen, wobei das Gesetz auch auf spezifische Bedingungen in der Ukraine angepasst worden ist. Für den Landwirtschafts- und Fischereisektor findet die Beihilfekontrolle keine Anwendung, wie im Übrigen auch innerhalb der EU. Mit dem Gesetz sind aus rechtlicher Sicht die Weichen gestellt für eine prozessgeleitete, rein technische Bewertung von Beihilfefällen und deren Genehmigung.

Die AMKU hat bereits seit der ukrainischen Unabhängigkeit ihre Arbeit als Wettbewerbsaufsicht aufgenommen und mehrere Male versucht, ihre Prüfungs- und Genehmigungsverfahren politisch unabhängig durchzuführen und Gesetzesnovellen anzustoßen. Schon zu Janukowytsch-Zeiten ist ein Beihilfegesetz und ein de-politisiertes Genehmigungsverfahren durch die AMKU am Widerstand der Unternehmer im Parlament gescheitert. Vor dem jetzigen Gesetz konnte das Ministerkabinett Entscheidungen der AMKU im Wettbewerbsbereich unter Berufung auf ein höheres öffentliches Interesse zurücknehmen. Die Gunst der politischen Entscheidungsträger galt im Zweifel der Industriepolitik, und eben nicht dem freien Wettbewerb, sodass von einer unabhängigen Wettbewerbsaufsicht in der Vergangenheit keine Rede sein konnte.

Aus der Erfahrung mit Transformationsländern wird vielmals ein hinreichendes Niveau wirtschaftlicher Entwicklung als Voraussetzung für ein funktionierendes Beihilfesystem angesehen, womit ein Blick auf das Reformumfeld in der Ukraine umso wichtiger erscheint. Betrachtet man andere Eckpfeiler der Assoziierungsagenda, also die Bemühungen zu transparentem Regieren (hier sind die Reformen im Vergaberecht und bei der Unternehmensführung vor allem staatsnaher Betriebe zu nennen), ergibt sich durch die neue Beihilfekontrolle eine schlagkräftige Ergänzung: Bei den Prüfverfahren durch die AMKU können informelle Absprachen und enge Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft ans Tageslicht geraten, die zu einseitigen Staatsbeihilfen für bestimmte Unternehmen führten. Deren Spitzen bewegen sich bekanntlich auf politischem Parkett, sei es im Parlament oder in der Präsidialverwaltung, und konnten bisher maßgeblich auf die Bewilligungen Einfluss nehmen. Nun gilt es, die weitere Gewährung staatlicher Beihilfen (dazu gehören auch Eigentums- und Lizenzrechte) an einflussreiche Unternehmer in der Politik zu verhindern. Sieht man also die Beihilfereform im Zusammenspiel mit Transparenz und Korruptionsprävention, erhöhen sich die Erfolgschancen. Ein ähnlicher Ansatz der "Schocktherapie" hat sich in den MOE in den 1990ern mit dem Rückzug des Staates aus der Wirtschaft bewährt, weitgehend ohne oligarchische Strukturen zu hinterlassen.

Ein durchsetzungsstarkes Verwaltungssystem (unabhängige, transparente Prüfverfahren, Trennung von der politischen Ebene, sowie die Möglichkeit, bei Beihilfebescheiden in Berufung zu gehen) bildet bei der Beihilfereform, wie auch bei vielen anderen Reformbemühungen, die Grundlage. Darauf aufbauend sollten massive Bildungs- und Kampagnenarbeit über die Vorteile marktwirtschaftlicher Mechanismen, sog. "Competition Advocacy", die Reform begleiten und internationale Expertengruppen eingeschlossen werden.

Die Forschung zur Umsetzung von Wettbewerbsreformen beschreibt dabei zwei wesentliche strategische Zielrichtungen: Auf der einen Seite sollte die AMKU konsequent, aber weitgehend unbeachtet und unterhalb des politischen Radars seine Verfahren bewerkstelligen. Damit bestärkt die Behörde ihren Ruf als widerspenstiger, unvoreingenommener Reformagent. Auf der anderen Seite kann die AMKU sich behaupten, wenn die Behörde auch auf einige Leuchtturmverfahren gegen Staatskonzerne setzt und sich undurchsichtige Beihilferegime des Energiesektors (dieser empfängt mit mehr als 30 Prozent den größten Anteil staatlicher Hilfen für Unternehmen) vornimmt. Somit schärft die Behörde ihr Profil, indem sie sich massive Belastungen für den Haushalt durch intransparente Direkthilfen an verlustreiche und unter Korruptionsverdacht stehende Staatsunternehmen entgegenstellt. Auch die Entflechtung des Energiemarktes, die von internationaler Seite immer wieder gefordert wird, erhält ein ganz neues Instrument zur Hand – anhand Beihilfeverfahren kann mit rein regulatorischen Mitteln ein großer Modernisierungsdruck auf die betroffenen Unternehmen ausgeübt werden. Öffentlichkeitswirksame Wettbewerbsverfahren gegen Großkonzerne zählen auch innerhalb der EU als probates Mittel, was am Beispiel von Apple und Google deutlich wurde. Nicht zuletzt könnte aus der Entflechtung und den damit erhofften niedrigeren Konsumentenpreisen durch gezielte Kommunikation die Öffentlichkeit für die Beihilfereform gewonnen werden.

Was können die Erfolgsfaktoren der Beihilfereform sein? Allen voran müssen die industriellen Interessen im Parlament diszipliniert werden. Hinter jeder Fraktion in der Werchowna Rada, die vom Europäischen Parlament als Hauptgrund für den Reformstau in vielen Bereichen verantwortlich gemacht wird, stecken Großunternehmer und damit potenzielle Reformgegner. Die AMKU könnte jedoch, mit ihrem Sachwissen und Informationsvorsprung, geschickt die politische Aufsicht durch Parlament und Regierung gegeneinander ausspielen, sofern das Interesse zwischen Legislative (oder Einzelinteressen innerhalb des Parlaments) und Exekutive hinsichtlich der Frage, wer Subventionen erhalten soll, nicht deckungsgleich ist. Ungeachtet der inneren politischen Gemengelage kann die EU-Kommission die AMKU in den Prüfverfahren technisch entscheidend unterstützen und gewichtige Rückendeckung bei den politischen Stellen leisten. Dabei kann eine Reformverschleppung seitens der EU bei den Östlichen Partnerschaftsgipfeln oder im Assoziierungsrat angeprangert werden und im Sinne der Konditionalitätslogik eingeschritten werden.

Ausblick: Einschätzungen der Antimonopolkommission

Beim industriellen Strukturwandel in der Ukraine stellt die Beihilfereform ein willkommenes Instrument dar, durch marktorientierte Anreize messbare Ergebnisse im Bereich Privatisierung und Haushaltskonsolidierung zu erzielen und einen tieferen EU-Binnenmarktzugang und am Ende den Anspruch auf weitere EU-Integration einzufordern. Die Haushaltsmittel, welche auf unterschiedlichen Wegen an Unternehmen fließen, machen im Durchschnitt zwischen 2–3 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung aus und liegen deutlich über dem EU-Beihilfedurchschnitt von 0,5–0,7 Prozent. In der Ukraine gibt es schätzungsweise 3.500 staatsnahe Betriebe (Externer Link: http://reformsguide.org.ua/analytics/ukraines-state-owned-enterprises-what-is-their-future/) (ohne die kommunale und regionale Ebene). Viele erhalten staatliche Zuschüsse und wären sonst insolvenzbedroht, einige befinden sich nun in langen, undurchsichtigen Liquidierungsverfahren. Laut einer Studie des EU-Unterstützungsprojekts betrugen 2013 die Mindereinnahmen des Staates durch allerhand Vorteilsgewährungen an Unternehmen 92 Milliarden Hrywnja, was bei Gesamtausgaben von 705 Milliarden Hrywnja einen Anteil von mehr als 13 Prozent ausmacht. Daher wird bedeutendes Einnahmepotenzial verspielt, zumal über drei Viertel aller Begünstigungen an einige wenige Staatsbetriebe im Landwirtschafts-, Energie-, Verkehrs- oder Maschinenbausektor geleitet werden, die potenziell auch Steuerzahler sein könnten.

Die Selbstwahrnehmung der AMKU zur ersten Umsetzungsphase der Reform deckt sich mit den oben ausgemachten Hindernissen. Im Interview, dass der Autor am 11. Oktober 2018 mit der AMKU geführt hat, bezeichnet die Behörde selbst das Verständnis der Beihilfestellen aber auch der Unternehmen zum Beihilfe-Konzept als unzureichend und erklärt dadurch, wieso bisher die Quote an Beihilfe-Neuanmeldungen eher mager ausfällt. Dennoch stellt die AMKU heraus, dass die Behörde als "Anwalt für den Wettbewerb" auftritt und sich aktiv durch Informationsveranstaltungen, einer "Beihilfe-Hotline" und Handbüchern zu den Gesetzestexten um den Reformerfolg bemüht.

Bei der Reformumsetzung ist die AMKU damit beschäftigt, verbindliche Leitlinien für zulässige und daher eher horizontale Beihilfen zu erstellen. In enger Anlehnung an die EU-Vorschriften werden auch zukünftig Weiterbildungsmaßnahmen, Forschungsprojekte, Regional- und KMU-Förderung unter gewissen Voraussetzungen durch den Staat zuschussberechtigt sein. Der interessante Aspekt bei der Ausarbeitung dieser Leitlinien ist, wie tolerant die Kriterien der zulässigen Beihilfen ausgelegt werden, vor allem im Bereich der Bergbauindustrie und der Firmen- und Bankenrestrukturierung. Weiter wird die Reduzierung der sektoralen Hilfen an verlustschreibende Unternehmen angestrebt. In der Ukraine haben diese sektoralen Beihilfen im Vergleich zu allen Beihilferegimen einen Anteil von 70 Prozent, in der EU hingegen nur ca. 24 Prozent. Die Umsetzung wird daher eine arbeitsintensive Aufgabe, da die bestehenden Hilfen in Einklang mit den oben beschriebenen Leitlinien gebracht werden, oder untersagt oder zu horizontalen Beihilfen umgewandelt werden müssen. In der Anfangsphase nach dem MOE-Beitritt 2004 sah man hierbei zwei gegenläufige Kurven: auf der einen Seite zurückgehende sektorale Beihilfen an Unternehmen oder ganze Industriezweige bei gleichzeitigem Anstieg der horizontalen Beihilfen. Die Leitlinien müssen durch die Regierung abgesegnet werden. In diesem Fall bahnt sich hier die Gefahr einer politischen Verwässerung an, indem die Leitlinien großzügiger gefasst werden und deshalb die Großkonzerne ihre millionenschweren Staatsbeihilfen weiter aufrechterhalten können. Allerdings bekräftigt die AMKU, dass die Entwürfe mit den relevanten EU-Stellen abgestimmt werden müssen. Auch werden die kürzlich verabschiedeten Leitlinien von 2018 im neusten Fortschrittsbericht zur EU-Ukraine Assoziierung (Externer Link: https://eeas.europa.eu/printpdf/53485_en) lobend erwähnt. Darüber hinaus bewertet die AMKU das Verhältnis zum Parlament als durchaus konstruktiv, und schwächt daher die oben benannten Bedenken zu den Einzelinteressen im Parlament als Reformbremser. Seit Sommer 2018 unterhält die Behörde auch ein digitales Beihilfe-Portal, bei dem sowohl alle bewilligenden Beihilfestellen aber auch Beihilfeempfänger ihre staatlichen Unterstützungsleistungen eintragen müssen. Die AMKU selbst hält bei ihren Reformbemühungen eine intensivere Zusammenarbeit mit den Beihilfestellen (quer über Verwaltungsebenen und Regionen verteilt) für notwendig, um einen besseren Überblick über bestehende oder anmeldepflichtige Zahlungen oder Vorteilsgewährungen an Unternehmen zu erhalten.

Abschließend betrachtet hängt der weitere Reformverlauf, wie auch in anderen Bereichen, wesentlich von der Entschlossenheit der EU ab, im Sinne einer beidseitig getragenen Verantwortung. Katalysatoren sind vor allem eine klare und glaubhafte Beitrittsperspektive und höhere Finanz- und Wirtschaftshilfen für die Ukraine, um den erwarteten Strukturwandel abzumildern. Aus sozioökonomischer Sicht ist die erwartete Rolle des Staates in der Wirtschaft zu beachten, welche auch innerhalb der EU von Land zu Land variiert. Ohne gesellschaftliches und politisches Verständnis droht andernfalls den beachtlichen Bemühungen, insbesondere durch die AMKU, das Schicksal einer ineffektiven "copy-und paste"-Reform – eine de jure Übernahme der EU-Regeln ohne wirkliche de facto Durchsetzung.

Lesetipps:

Fussnoten

Nicolas Heger ist Absolvent des College of Europe, einer Ausbildungsstätte für den Nachwuchs in den europäischen Institutionen. Dort hat er sich schwerpunktmäßig mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Östlichen Partnerschaft beschäftigt, insbesondere deren rechtlichen Aspekten, und zum obigen Thema seine Abschlussarbeit verfasst.